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   OLG Hamm, 01.07.1999 - 2 Ws 198/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7074
OLG Hamm, 01.07.1999 - 2 Ws 198/99 (https://dejure.org/1999,7074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.1999 - 2 Ws 198/99 (https://dejure.org/1999,7074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 2 Ws 198/99 (https://dejure.org/1999,7074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Verstoß gegen das BtM-Gesetz, zwingende Anhörung, Abbruch der Therapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 36 Abs. 2
    Aussetzung der Reststrafe: Anhörungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Die so genannte Rechtfertigungslösung leitet aus der verfahrensrechtlichen Stellung des Strafverteidigers und der für den Beschuldigten streitenden Unschuldsvermutung einen Rechtfertigungsgrund eigener Art für den Strafverteidiger ab (vgl. Bernsmann, StV 2000, S. 40, 43 f.; Ambos, JZ 2002, S. 70, 80).
  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

    So wird eine restriktive Auslegung unter Heranziehung des Gesichtspunkts der Sozialadäquanz (Bottermann, Untersuchungen zu den grundlegenden Problematiken des Geldwäschetatbestandes auch in seinen Bezügen zum Geldwäschegesetz S. 67 f. m.w.N.; Salditt StraFo 1992, 121 f.; Rengier, Strafrecht BT S. 295; ablehnend Barton StV 1993, 156 f., 159) gefordert, eine verfassungskonforme Auslegung (HansOLG Hamburg NJW 2000, 673 f. mit weiteren Differenzierungen; zu den Bedenken gegen die verfassungskonforme Auslegung in diesem Fall vgl. Reichert, Anm. zu OLG Hamburg NStZ 2000, 316; siehe auch Otto JZ 436 f.) oder teleologische Reduktion (Barton aaO S. 156 f.; Salditt aaO S. 132; teilweise wird auch eine Einschränkung nur für den subjektiven Tatbestand gefordert) des Tatbestands vertreten oder die Annahme eines Rechtfertigungsgrunds (Bernsmann StV 2000, 40 f.; zustimmend Lüderssen StV 2000, 205, 207; auch Hamm NJW 2000, 636 f.; ablehnend Hefendehl, FS für Roxin S. 145, 154 f.) vorgeschlagen, wobei überwiegend gefordert wird, daß eine Strafbarkeit des Verteidigers auch dann auszuscheiden habe, wenn dieser positive Kenntnis von der Herkunft der Gelder aus Katalogtaten habe.
  • OLG Dresden, 27.01.2006 - 2 Ws 31/06

    Betäubungsmittel; Drogentherapie; Bewährung

    Deren Anhörung ist daher zwingend (vgl. OLG Hamm StV 2000, 40 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2002 - 1 Ws 323/02

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anhörung der behandelnden Personen vor der

    Deren Anhörung ist daher zwingend (OLG Hamm StV 2000, 40).
  • KG, 07.06.2013 - 4 Ws 64/13

    Zurückverweisung wegen unterbliebener Anhörung des Verurteilten und der

    c) Die Aufklärungsmängel sind von einem solchen Gewicht, dass der Senat es für geboten hält, von der ihm gegebenen Möglichkeit zu eigenen Ermittlungen (§ 308 Abs. 2 StPO) keinen Gebrauch zu machen und abweichend von § 309 Abs. 2 StPO nicht selbst in der Sache zu befinden, sondern diese zur Durchführung der notwendigen Sachaufklärung und erneuter Entscheidung - auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 40; KG, Beschluss vom 15. März 2001, 5 Ws 832/00 - OLG Dresden aaO.; OLG Karlsruhe aaO.).
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