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   OLG Celle, 24.08.1999 - 1 Ws 187/99 (StrVollz)   

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OLG Celle, 24.08.1999 - 1 Ws 187/99 (StrVollz) (https://dejure.org/1999,19113)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.1999 - 1 Ws 187/99 (StrVollz) (https://dejure.org/1999,19113)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. August 1999 - 1 Ws 187/99 (StrVollz) (https://dejure.org/1999,19113)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 571
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13

    Begründungserfordernisse und Gefahrenprognose bei der Versagung eines Antrags auf

    b) Zwar geht die Strafvollstreckungskammer grundsätzlich zutreffend davon aus, dass der Antragsgegnerin im Hinblick auf das Gewähren von Lockerungen ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht, den die Gerichte aufgrund der ihnen insoweit nur zustehenden eingeschränkten Prüfungskompetenz allein auf entsprechende Ermessens- und Beurteilungsfehler überprüfen können (vgl. hierzu nur OLG Celle, StV 2000, 571).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 1 Ws 128/07

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 2

    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; 19. Oktober 2006 - 1 Ws 212/06 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr

    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).
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