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   BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99   

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BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99 (https://dejure.org/2000,2605)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 5St RR 206/99 (https://dejure.org/2000,2605)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 5St RR 206/99 (https://dejure.org/2000,2605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl; Gefährliches Werkzeug; Beisichführen; Taschenmesser; Hosentasche; Revision

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; StGB § 242 Abs. 1; ; StGB § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a
    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Taschenmesser-Fall

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB
    Diebstahl mit Waffen; gefährliches Werkzeug; gleichlautender Begriff in § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 202
  • StV 2001, 17
  • JR 2001, 205
  • BayObLGSt 2000, 38
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).

    Darauf, ob die nach Beschaffenheit und (hier: zugeklapptem) Zustand des Messers gegebene Gefährlichkeit aufgrund anderer Umstände der Tatsituation für den konkreten Einzelfall ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH NJW 1999, 2198).

  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Zur Verletzung geeignet sind deshalb nicht nur ein "Stiefelmesser" (BayObLGSt 1999, 46/47), sondern auch ein "Einhand-Klappmesser" und ein Taschenmesser wie das "Schweizer Offiziersmesser" (BGHSt 43, 266/267 f.).

    Zum Begriff des "Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs" reicht es aus, daß das gefährliche Werkzeug derart in der Nähe des Täters sich befindet, daß er sich dessen jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten (vgl. zu dieser Ausnahme BayObLGSt 1999, 46/48) bedienen kann, es ihm also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung steht; das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354).

  • BGH, 03.12.1999 - 3 StR 481/99

    Feststellung von verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Zum Begriff des "Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs" reicht es aus, daß das gefährliche Werkzeug derart in der Nähe des Täters sich befindet, daß er sich dessen jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten (vgl. zu dieser Ausnahme BayObLGSt 1999, 46/48) bedienen kann, es ihm also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung steht; das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354).
  • BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98

    Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).
  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
    Zur Verletzung geeignet sind deshalb nicht nur ein "Stiefelmesser" (BayObLGSt 1999, 46/47), sondern auch ein "Einhand-Klappmesser" und ein Taschenmesser wie das "Schweizer Offiziersmesser" (BGHSt 43, 266/267 f.).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

  • BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 1 St 17/88
  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Celle durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 2000 - 5 St RR 206/99 - (NStZ-RR 2001, 202), des Oberlandesgerichts München vom 16. Mai 2006 - 5 St RR 169/05 - (NStZ-RR 2006, 342) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. Juni 2003 - 1 Ss 41/03 - (NStZ 2004, 212) gehindert.

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser in der Art von Schweizer Offiziersmessern gilt (vgl. BGHSt 43, 266, 268 zu § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. auch BayObLGSt 2000, 38, 39; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf (vgl. OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; OLG Frankfurt StV 2002, 145; für (kleinere) Taschenmesser ausdrücklich offen gelassen in BGH StV 2002, 191, NStZ-RR 2003, 12; zu den hierzu vertretenen Lösungsansätzen vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdn. 8 ff.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    An der beabsichtigten Entscheidung - Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts und Zurückverweisung der Sache - sieht sich das Oberlandesgericht Braunschweig durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 2000 (StV 2001, 17) gehindert.
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Zur Verletzung geeignet ist deshalb auch ein in ein Multifunktionsgerät wie das Schweizer Offiziersmesser integriertes Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266, 267; BayObLG NStZ-RR 2001, 202 = JR 2001, 205 mit abl. Anm. Erb = StV 2001, 17 mit abl. Anm. Kindhäuser/Wallau), das mit Schneide und Spitze zum Schneiden und Einstechen konstruiert und zu gebrauchen ist.

    Dies ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

    An einer Entscheidung sah sich das OLG Braunschweig durch das Urteil des BayObLG vom 12. April 2000 (NStZ-RR 2001, 202) gehindert, in dem ein Taschenmesser - ohne weitere Einschränkungen - als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB bezeichnet wurde.

  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Hierfür beruft er sich auf die Anmerkung von Kindhäuser/Wallau in StV 2001, 18 (sowie auf die dort zitierte Literatur) zum Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.04.2000 - 5 St RR 206/99 - (StV 2001, 17).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.2023 - 1 ORs 4 Ss 18/23

    Dauerhaft mitgeführtes Springmesser eines Obdachlosen als gefährliches Werkzeug

    Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn der Täter den Gegenstand am Körper trägt (BGH, Urteil vom 21. März 2000, 1 StR 441/99; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 12. April 2000, 5 StRR 206/99; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2015 - 121 Ss 203/15 ; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2016, 2 Rv 39/16).
  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Dementsprechend sind Messer in der Rechtsprechung sowohl zu § 250 StGB als auch zu § 244 StGB bisher durchgängig als gefährliche Werkzeuge angesehen worden (vgl. nur BGH NStZ-RR 2005, 340 ff., BGH NStZ-RR 2001, 41; BayObLG NStZ-RR 2001, 202).

    Diese vom Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung ausdrücklich offen gelassene Frage (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 340 ff.) ist vielmehr dahingehend zu entscheiden, dass auch konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmte Werkzeuge gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. A StGB sein können (ebenso OLG Schleswig-Holstein NStZ 2004, 212 ff.; BayObLG NStZ-RR 2001, 202).

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGHSt 44, 103 = NJW 1998, 2915; BGH, NJW 1998, 2916 = NStZ-RR 1998, 358; NJW 1998, 3130 = NStZ 1998, 567; NStZ 1999, 135 [136]; jew. zu § 250 StGB; BayObLGSt 2000, 38 = NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm, NJW 2000, 3510).
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Denn es hat zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten prozessualen Besserstellung des Verurteilten einen "unbedingten" Zulässigkeitsgrund verneint, der ohne weitere Hürde bereits das Probationsverfahren eröffnet und zur Erhebung von Beweisen zwingt (so ausdrücklich für den Fall des echten Verfolgungshindernisses der Abwesenheit: HansOLG Hamburg JR 2001, 205; sowie Gössel in Löwe-Rosenberg, § 364 StPO Rdn. 2).
  • OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den

    Der Senat teilt nicht die pauschale Auffassung des BayObLG (StV 2001, 17), wonach der Dieb, der während der Tatausführung ein zusammengeklapptes Taschenmesser in der Hose trägt, immer einen Diebstahl, bei dem er ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, begeht.
  • OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05

    Schweizer Messer als gefährliches Werkzeug

  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04

    Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen

  • BayObLG, 21.05.2021 - 206 StRR 193/21

    Strafzumessung - Begründungspflicht des Berufungsgerichts

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