Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen
- Judicialis
StGB § 244
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3510
- StV 2001, 352
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …
Das Oberlandesgericht Celle kann über die Revision des Angeklagten nicht wie von ihm beabsichtigt entscheiden, ohne von den tragenden Erwägungen der genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts sowie von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. vom 7. September 2000 - 2 Ss 638/00, NJW 2000, 3510) abzuweichen.In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).
In Rechtsprechung und Literatur besteht mittlerweile allerdings weitestgehend Einigkeit darüber, dass für die Auslegung des Begriffs "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB die vom Gesetzgeber angeregte Orientierung an der genannten Definition dogmatisch verfehlt bzw. systemwidrig ist (vgl. BGH NStZ 1999, 301, 302; NJW 2002, 2889, 2890;… Eser aaO Rdn. 5;… Hoyer in SK-StGB § 244 Rdn. 10;… Fischer aaO Rdn. 7;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 3;… Kindhäuser, Strafrecht BT II 4. Aufl. § 4 Rdn. 11; Fischer NStZ 2003, 569; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 18; 2001, 352; Küper in FS für Hanack S. 569, 577, 581; ders. JZ 1999, 187, 189;… Otto, GK Strafrecht BT 7. Aufl. § 41 Rdn. 52;… Lesch GA 1999, 365, 366;… Maatsch GA 2001, 75, 76;… Streng GA 2001, 359, 360; Jäger JuS 2000, 651, 653; jeweils m. w. N.; aA noch OLG München NStZ-RR 2006, 342).
StV 2001, 352, 353; Lesch aaO 376; Mitsch ZStW 111 (1999), 65, 79; Schlothauer/Sättele StV 1998, 505, 507; Schroth NJW 1998, 2861, 2864; Streng GA 2001, 359, 365 ff.; alle m. w. N.).
- OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03
Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB
Die Vorstellung des Täters muss sich also nicht von vornherein auf den Einsatz als Nötigungsmittel beziehen ; sie kann sich ebenso auf die Eignung als Mittel zur Wegnahme (Kuhfuss, Schraubendreher) richten (so auch OLG Hamm StV 2001, 352 für ein Butterfly-Messer als Aufbrech-Werkzeug).Demnach sind die Voraussetzungen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB nach den konkreten Tatumständen - dem situativen Kontext der Tat - zu bestimmen (so im Ergebnis Kindhäuser, Anm. zu OLG Hamm StV 2001, 352, 353).
- KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07
Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als …
Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB - ebenso wie in § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a 2. Alt. StGB - (nur) ein objektives Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und (im Falle seiner Verwendung) nach Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NStZ-RR 2000, 43; NStZ 1999, 301, 302; NJW 1998, 3130, 3131; OLG Hamm NJW 2000, 3510 = StV 2001, 352 mit abl. Anm. Kindhäuser/Wallau).Dies ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).
- OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug
Die Vorstellung des Täters muss sich also nicht von vornherein auf den konkreten Einsatz als Nötigungsmittel beziehen; sie kann sich ebenso auf die Eignung als Mittel zur Wegnahme richten (so auch OLG Hamm, StV 2001, 352). - OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01
Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand; …
Da sich der Senat bereits durch die genannte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an seiner beabsichtigten Entscheidung gehindert sieht, kann dahinstehen, ob der Senat auch aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.09.2000 - 2 Ss 638/00 - (StV 2001, 352) zur Vorlage verpflichtet ist.Im Übrigen bleibt nach den Feststellungen, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugrundelag, offen, ob es sich bei dem mitgeführten Butterfly-Messer nicht bereits um eine "Waffe" i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (als Stichwaffe i.S.d. § 1 Abs. 7 WaffG; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, W 12 Rdnr.38; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 352, 353) handelte, sodass jenes Messer bereits diesem spezielleren Tatbestandsmerkmal der Vorschrift unterfiel.
- OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05
Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe …
Sie wurden schon damals als "klassische Hieb- und Stoßwaffen" (BR-Drs. 589/1/97 vom 14. November 1997, Seite 5) angesehen, weil sie wegen ihrer leichten und verdeckten Mitführbarkeit immer häufiger zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden, insbesondere bei gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Jugendlichen verstärkt zu Anwendung kamen (…BR-Drs. aaO Seite 3) und keine andere sinnvolle Verwendung ersichtlich war (vgl. BT-Drs. 14/7758 vom 7. Dezember 2001, Seite 89, 90 f;… Steindorf, WaffR, 6. Aufl. [1995], § 2 WaffG (alt) Rdnr. 38; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 352, unter IV; siehe auch BGH vom 15. Dezember 2004 - 3 StR 430/04 -, Seite 3 ). - LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17
Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug
In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGHSt 44, 103 = NJW 1998, 2915; BGH, NJW 1998, 2916 = NStZ-RR 1998, 358; NJW 1998, 3130 = NStZ 1998, 567; NStZ 1999, 135 [136]; jew. zu § 250 StGB; BayObLGSt 2000, 38 = NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm, NJW 2000, 3510). - OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes: …
Der 1.Strafsenat des BGH hat in seinen Urteilen vom 1.7.1998 (NJW 98, 3130 und 3131) ausgeführt, dass nach der Neufassung der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts(6.StrRG) vom 26.1.1998 durch dass Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein sollen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (entsprechende Definitionen finden sich in Entscheidungen anderer Senate des BGH, zitiert im Beschluss des 3.Strafsenats ; auch der 4. Strafsenat des BGH, NStZ 2000, 43, sowie das BayObLG, OLGSt. § 244, Nr. 1 - und das OLG Hamm, StV 2001, 352 m. krit. Anm. v. Kinderhäuser/Wallau, heben darauf ab).Die eingangs erwähnten Entscheidungen des OLG Hamm (StV 2001, 352 f.) und des BayObLG (OLGSt. § 244 Nr. 1) geben unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts keine Veranlassung zur Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG.
- OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04
Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen
Messer, auch soweit sie nicht als Spring-, Fall- oder Faustmesser als Waffe im technischen Sinne gelten und damit dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes unterfallen, sind von der Rechtsprechung bislang durchweg als (abstrakt) gefährliche Werkzeuge i.S.d. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a), 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41;… BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BayObLG NJW 1999, 2535; OLG Hamm NJW 2000, 3510; für kleinere Taschenmesser verneinend BayObLG NStZ-RR 2001, 202; für Taschenmesser zuletzt offengelassen von BGH NStZ-RR 2003, 12).Erforderlich ist nicht, dass der Täter oder Teilnehmer den Gegenstand in der Hand hält oder ihn am Körper trägt; es genügt, dass der gefährliche Gegenstand sich in Griffweite des Täters befindet und dieser sich seiner jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug dem Täter also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung steht (vgl. OLG Hamm NJW 2000, 3510; BayObLG NJW 1999, 2535; OLG Hamm…, Beschluss vom 24.06.2003 - 3 Ss 385/03 - Tröndle/Fischer, a.a.O., § 244 Rdnr. 12 m.w.N.).
- OLG Hamm, 06.05.2004 - 3 Ss 175/04
Raub; schwerer Raub; Waffe; Gebrauchsbereitschaft, griffbereit
Ge-brauchsbereitschaft in diesem Sinne ist gegeben, wenn sich die Waffe oder das gefährliche Werkzeug in Griffweite befindet und der Täter sich dieser Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann, sie also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung stehen (Senat, Beschluss vom 24.06.2003, 3 Ss 385/03; OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschluss vom 05.02.2004, 1 Ss 28/04 OLG Hamm; OLG Hamm NJW 2000, 3510; BayObLG NJW 1999, 2535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 13). - OLG Hamm, 24.06.2003 - 3 Ss 385/03
Diebstahl mit Waffen, Feststellungen, erforderlicher Umfang, …