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   BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 (1)   

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https://dejure.org/2001,2372
BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 (1) (https://dejure.org/2001,2372)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 (1) (https://dejure.org/2001,2372)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 (1) (https://dejure.org/2001,2372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung zur Bewährung - Strafreste - Entlassungsanordnung - Strafvollzug einer Bußgeldsache - Anordnung von Erzwingungshaft - Anschlussvollstreckung - Sofortige Beschwerde - Freiheit der Person - Strafaussetzungsbeschluß

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StPO § 454a Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 454a; ; StPO § 454a Abs. 2; ; StGB § 56f; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 454a Abs. 2
    Nachträgliche Aufhebung der Reststrafenaussetzung bei rechtsgrundloser Freiheitsentziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2247
  • NStZ 2001, 615
  • StV 2001, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 28.06.2000 - 2 Ws 344/00
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Juni 2000 - 2 Ws 344/00 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Juni 2000 - 2 Ws 344/00 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Verfahrensbevollmächtigten für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 71, 122 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00
    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn dergestalt, dass die Einhaltung der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes zum Verfassungsgebot erhoben wird (vgl. BVerfGE 65, 317 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00
    Dem Gericht soll allerdings die Möglichkeit verbleiben, seine rechtskräftige Aussetzungsentscheidung bis zur Entlassung des Verurteilten wieder aufzuheben, ohne dass die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen müssen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377).
  • OLG Hamm, 11.09.1995 - 2 Ws 442/95
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00
    Dabei kann hier dahinstehen, ob unter "Entlassung" im Sinne des § 454a Abs. 2 StPO die Entlassung des Verurteilten aus der jeweiligen Strafhaft zu verstehen ist (so OLG Hamm, NStZ-RR 1996, S. 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., 1999, § 454a Rn. 3; Stöckel in: KMR, § 454a StPO Rn. 7, 11) oder ob, wie das Oberlandesgericht meint, die tatsächliche Entlassung in die Freiheit maßgebend ist.
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377 f. ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Die Verletzung der freiheitsschützenden Form des Gesetzes wird damit zu einem Verfassungsverstoß ausgeweitet, dem der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde entgegentreten kann (BVerfGE 65, 317 [321 f.]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10

    Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose;

    Nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).
  • LAG Niedersachsen, 27.05.2008 - 9 Sa 39/07

    Ordentliche oder außerordentliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen

    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BVerfG vom 20.02.2001, 2 BvR 1261/00, NJW 2001, S. 2247, 2246 und vom 26.05.1981, 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250/292 sowie BGH vom 16.05.2002, 1 STR 40/02, Rn. 13 und 14).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08

    Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber aufgrund einer

    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BVerfG vom 20.02.2001, 2 BvR 1261/00, NJW 2001, S. 2247, 2246 und vom 26.05.1981, 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250/292 sowie BGH vom 16.05.2002, 1 STR 40/02, Rn. 13 und 14).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

    Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formen zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfG, BVerfGE 58, 208 [220]; Beschluss vom 18. Juni 1997, EuGRZ 1997, 519 [520]; Beschluss vom 20. Februar 2001, NJW 2001, 2247 f.).

    Insoweit kann dahinstehen, ob Art. 17 SächsVerf lediglich die Pflicht, gesetzlich geregelte Formvorschriften für Freiheitsbeschränkungen zu beachten, oder auch die Pflicht, sonstige gesetzliche Voraussetzungen zu wahren, in Verfassungsrang erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfG, BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]; Beschluss vom 18. Juni 1997, EuGRZ 1997, 519 [520]; Beschluss vom 20. Februar 2001, NJW 2001, 2247 f.).

  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung

    Denn nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12

    Außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung - Beweiswürdigung

    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Gerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen ( BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 - NJW 2001, S. 2247 ; 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 /292; BGH 16.05.2002 - 1 STR 40/02 - zitiert nach juris, Rn. 13 und 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2014 - 3 Sa 234/14

    Volle Überzeugung des Gerichts

    In der Regel genügen aber, darauf hat das Arbeitsgericht völlig zu Recht hingewiesen, die Angabe des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Gerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. Bundesverfassungsgericht 20.02.2001, NJW 2001, 2247).
  • LG Marburg, 03.07.2012 - 7 StVK 56/12
    Nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).".
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7882
BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00 (https://dejure.org/2000,7882)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00 (https://dejure.org/2000,7882)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 (https://dejure.org/2000,7882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erzwingungshaft - Strafhaft - Strafaussetzung - Verfassungsbeschwerde - Allgemeine Handlungsfreiheit - Rechtsstaatsprinzip - Einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 3 ... Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; StPO § 454 a Abs. 2; ; StPO § 454 a Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz; ; StPO § 454 a; ; StVollstrO § 51 Abs. 4; ; StVollstrO § 87 Abs. 2 c

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2247
  • StV 2001, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    aa) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).

    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    aa) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).

    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Das hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 - in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Das hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 - in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Haft wegen Verurteilung nach §

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • OLG Dresden, 28.06.2000 - 2 Ws 344/00
    Auszug aus BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Juni 2000 - 2 Ws 344/00 -,.
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe

  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip

    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer

    In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8080
OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00 (https://dejure.org/2000,8080)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 VAs 28/00 (https://dejure.org/2000,8080)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 VAs 28/00 (https://dejure.org/2000,8080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Vollstreckung; Therapiestätte; Beendigung der Strafvollstreckung; Ausländerabschiebung; Zustimmung der Vollstreckungsbehörde ; Zurückstellungshindernis

  • Judicialis

    AuslG § 64 Abs. 3; ; BtMG § 35; ; StVollstrO § 43

  • rechtsportal.de

    AuslG § 64 Abs. 3; BtMG § 35; StVollstrO § 43

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2000 - 3 VAs 41/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Versagung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Dies bedeutet, dass die Ausländerbehörde den Antragsteller gem. § 64 Abs. 3 AuslG nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Kleve als insoweit zuständiger Vollstreckungsbehörde abschieben darf (OLG Düsseldorf StV 1999, 444; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152; zum Begriff des "Einvernehmens" i.S.d. § 64 Abs. 3 AuslG vgl. GK-AuslR Rdnrn. 16 ff. i.V.m. 13; Hailbronner, Ausländerrecht Rdnr. 11; Renner, Ausländerrecht 7. Aufl. Rdnr. 2; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze Rdnrn. 1, 4; jeweils zu § 64 AuslG).

    In eine derartige Abwägung wären - wie bei der nach § 35 BtMG gebotenen Ermessensprüfung - nicht nur ausländerrechtliche Belange (vgl. hierzu insbesondere OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152), sondern auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes im Hinblick auf die bislang - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte beanstandungsfrei - verlaufene Zurückstellung einzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 207/99

    D (A), Straftäter, Drogendelikte, Jugendstrafe, Strafrecht, Strafaussetzung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).

    Dies bedeutet, dass die Ausländerbehörde den Antragsteller gem. § 64 Abs. 3 AuslG nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Kleve als insoweit zuständiger Vollstreckungsbehörde abschieben darf (OLG Düsseldorf StV 1999, 444; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152; zum Begriff des "Einvernehmens" i.S.d. § 64 Abs. 3 AuslG vgl. GK-AuslR Rdnrn. 16 ff. i.V.m. 13; Hailbronner, Ausländerrecht Rdnr. 11; Renner, Ausländerrecht 7. Aufl. Rdnr. 2; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze Rdnrn. 1, 4; jeweils zu § 64 AuslG).

  • OLG Stuttgart, 24.06.1998 - 4 VAs 16/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).
  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00
    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).
  • OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02

    Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden

    Das Erfordernis, das Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft herbeizuführen, entfällt jedenfalls nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des strafprozessualen Erkenntnisverfahrens (so OLG Düsseldorf - 3. Zivilsenat - InfAuslR 1995, 207; Peglau ZAR 2002, 242, 243; weitergehend BayObLG, jew. aaO, OLG Düsseldorf - 26. Zivilsenat - FGPrax 2001, 130 und OLG Karlsruhe StV 2001, 467, die auf den Zeitpunkt der Erledigung des staatlichen Strafanspruchs, etwa durch Beendigung der Strafvollstreckung, abstellen).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.06.2000 - 1 VAs 13/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14349
OLG Oldenburg, 07.06.2000 - 1 VAs 13/00 (https://dejure.org/2000,14349)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.06.2000 - 1 VAs 13/00 (https://dejure.org/2000,14349)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 1 VAs 13/00 (https://dejure.org/2000,14349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35
    Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz Fehlens eines Belegs in den Urteilsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16

    Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG

    Überdies widerspräche die Annahme einer derartigen Bindungswirkung der Liste der Vorschriften der nahezu einhelligen Ansicht, dass selbst die Urteilsfeststellungen nur eine eingeschränkte Bindungswirkung für die Staatsanwaltschaft haben und eine widerlegbare Vermutung begründen, wenn sich das Gericht eingehend damit befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. November 2014 - 2 VAs 11 - 12/14, 2 VAs 11/14, 2 VAs 12/14 -, [juris] und StraFo 2009, 470; OLG Oldenburg StV 2001, 467; OLG Hamm MDR 1984, 75; Patzak a.a.O. § 35 Rdn. 92f m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2014 - 2 VAs 11/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Die Feststellungen im Urteil haben letztlich gleichwohl nur die Bedeutung einer widerleglichen Vermutung (Senat, StraFo 2009, 470 mit Anm. Malek; OLG Oldenburg StV 2001, 467; OLG Hamm MDR 1984, 75; Weber, aaO, § 35 Rn. 49; MK-Kornprobst, aaO, § 35 Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 2 VAs 2/09

    BtM-Abhängigkeit als Voraussetzung für die Zurückstellung der Strafvollstreckung;

    In Fällen, in denen das Fehlen einer Betäubungsmittelabhängigkeit allein aufgrund der eigenen Einlassung des Verurteilten festgestellt ist, besteht indessen keine Bindungswirkung, sondern allenfalls eine widerlegliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Annahme (OLG Oldenburg StV 2001, 467; Weber aaO Rn 47).
  • OLG Koblenz, 20.07.2017 - 2 VAs 15/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Urteilsfeststellung, es liege keine Betäubungsmittelabhängigkeit oder Kausalität vor, zwar lediglich eine widerlegliche Vermutung darstellt (vgl. OLG Oldenburg, 1 VAs 13/00 v. 07.06.2000, juris Rn. 7, StV 2001, 467; OLG Karlsruhe, 2 VAs 2/09 v. 19.02.2009, juris Rn. 7, StraFo 2009, 470; 2 VAs 11-12/14 v. 17.11.2014, juris Rn. 30; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 35 Rn. 49).
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