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   OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99   

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https://dejure.org/1999,10131
OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99 (https://dejure.org/1999,10131)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1999 - 1 Ws 411/99 (https://dejure.org/1999,10131)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1999 - 1 Ws 411/99 (https://dejure.org/1999,10131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140, 142, 304, 305
    Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 609
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 74/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99
    b) Zwar hat der Verteidiger selbst kein eigenes Beschwerderecht, wenn der Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger abgelehnt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Januar 1999 1 Ws 74/99 - KK-Laufhütte, a.a.O., § 141 Rdnr. 12 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99
    Denn die angegriffene Entscheidung des Strafkammervorsitzenden steht nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung in dem Sinne, daß sie dieser notwendig vorausgeht; sie dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eine eigenständige prozessuale Bedeutung (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juni 1998 - 1 Ws 351/98 - OLG Köln NStZ 1991, 249; OLG Stuttgart NSt-RR 1996, 207; KK-Engelhardt, StPO , 4. Aufl., § 305 Rdnr. 8 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 141 Rdnr. 10, alle m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99
    Hat sich für den Angeklagten bereits ein Rechtsanwalt seines Vertrauens gemeldet, so beschränkt sich das Auswahlermessen des Vorsitzenden in der Regel auf die Bestellung dieses Anwalts, auch wenn er nicht bei einem Gericht dieses Gerichtsbezirks zugelassen ist (vgl. Senat, a. a. O.; Senat wistra 1991, 120; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97 alle m. w. N.; a. A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., 142 Rdnr. 5 mit Übersicht zum Meinungsstand).
  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Damit ist nach Auffassung des Senats der Streit, ob dem Beschuldigten der auswärtige Rechtsanwalt seines Vertrauens stets beizuordnen ist (vgl. dazu die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 142 Rn. 12), in dem vom Senat dargelegten Sinne erledigt (so auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2021 - 12 Qs 22/21

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1999 - 1 Ws 411/99, juris Rn. 11; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 5 Qs 53/12, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Er ist deshalb nur insoweit zu berücksichtigen, als die Ortsferne einer sachdienlichen Verteidigung, sowohl für den Beschuldigten als auch für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf entgegensteht (vgl. BGH NStZ 1998, 49; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG München, StV 1993, 180; OLG Nürnberg aaO).

  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung (im Ergebnis ebenso: 1. Strafsenat des OLG Celle, 1 Ws 339/08 = NStZ 2009, 56; 4. Strafsenat des OLG Stuttgart, 4 Ws 223/07 = NStZ-RR 2008, 21; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; KG NStZ-RR 2014, 279; Meyer-Goßner/Schmitt 58.A, § 141 Rn 10a; SK-StPO-Wohlers 4.A § 141 Rn 33; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 42).
  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

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  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 17 Qs 33/21

    Pflichtverteidige, rückwirkende Bestellung

    Dabei ist unerheblich, dass die Unterbringung aus einem anderen Verfahren herrührt (OLG Düsseldorf StV 2001, 609; BeckOK StPO/Krawczyk, 40. Ed. 1.7.2021, StPO § 140 Rn. 10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2021 - 12 Qs 20/21

    Notwendige Verteidigung bei Vollzug von Auslieferungshaft im Ausland

    Denn die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten sind durch die vollzogene Freiheitsentziehung in beiden Fällen gleichermaßen eingeschränkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1999 - 1 Ws 411/99, juris Rn. 11; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 5 Qs 53/12, juris Rn. 3).
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