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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 20.02.2001 - 4 Qs 8/01 T   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11456
LG Saarbrücken, 20.02.2001 - 4 Qs 8/01 T (https://dejure.org/2001,11456)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 Qs 8/01 T (https://dejure.org/2001,11456)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 Qs 8/01 T (https://dejure.org/2001,11456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung einer zusätzlichen Gebühr für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Aussetzung der Hauptverhandlung; Gebührenanspruch des Verteidigers nach der Beteiligung in den einzelnen Verfahrensabschnitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Einstellung des Verfahrens nach vorangegangener Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 191
  • StV 2001, 638
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Zusätzliche Gebühr wegen Mitwirkung an der

    Hier ist aber das Gegenteil der Fall: Die vorliegenden Anregungen einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gingen zunächst vom Verteidiger aus und sind - da Kausalität gerade nicht erforderlich ist - auch dann ausreichend, wenn das Verfahren möglicherweise auch ohne die Anregung der Verteidigung eingestellt worden wäre (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2001, 104 Qs 69/01, StV 2001, 638; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2001, 4 Qs 8/01 I, ebenda).
  • AG Köln, 02.05.2007 - 143 C 160/07

    Voraussetzung für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr nach 5115

    Die Frage ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (zustimmend OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 159; LG Bremen, JurBüro 1990, 873; LG Saarbrücken JurBüro 2001, 302; LG Bonn, JurBüro 2002, 24; LG Frankfurt/Oder, AGS 2003, 26; AG Dessau, AGS 2006, 240; Baumgärtel u.a., RVG, 9. Auflage VV 4141 Rn 3; Enders, JurBüro 2006, 449; Hartung/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2004, Teil 5 Rn 284; Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 3. Auflage VV 4141 Rn 38; ablehnend LG Kaiserslautern, JurBüro 2003, S. 590; LG Kempten, AGS 2003, 504; AG Köln, JurBüro 2000, 364).
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 4 KLs 22/13

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Diese ist dem Wortlaut nach vorläufig, jedoch stehen einer Fortführung des Verfahrens § 154 Abs. 4 und 5 StPO entgegen, so dass die Einstellung faktisch endgültig ist (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, VV 4141 Rn. 17 m.w.N., bereits LG Saarbrücken, Beschuss vom 20.02.2001 , Az. 4 Qs 8/01 I).
  • AG Köln, 08.04.2013 - 523 Gs 445/10

    Befriedungsgebühr, Mitwirkung, Kausalität

    Ein für die spätere Einstellung kausales Mitwirken des Verteidigers, wie im Beschluss vom 18.2.2013 gefordert, ist dagegen nicht notwendig (LG Köln 104 Qs69/01; LG Saarbrücken NStZ-RR 2001, 191).
  • LG Verden, 26.11.2003 - 1 Qs 279/03

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Entstehen von Gebühren bei

    Während beispielsweise das OLG Oldenburg (Nds. Rpfl. 2003, 74), das LG Kempten (JurBüro 2003, 365), das AG Koblenz (JurBüro 2000, 473) sowie Madert (in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Auflage, § 84 Rz. 8) und Hartmann (in: Kostengesetze, 33. Auflage, § 84 Rz. 15) eine Gebühr nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO ablehnen, sobald eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, vertreten beispielsweise das LG Frankfurt/Oder (JurBüro 2002, 524), das LG Hamburg (JurBüro 2001, 301) sowie das LG Saarbrücken (JurBüro 2001, 302) die Auffassung, dass eine Gebühr nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO auch nach durchgeführter Hauptverhandlung anfallen könne, wenn später eine nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens erfolge, zu der der Verteidiger beigetragen habe.
  • LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03

    Umlage der Prozesskosten; Umlagefähige Posten innerhalb des Verfahrens;

    Zwar wird in der Rechtssprechung vertreten, die Gebühr gem. § 84 Abs. 1 Hs. 1 Fall 2 BRAGO falle auch dann an, wenn in einer Strafsache schon eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, diese ausgesetzt und danach das Verfahren endgültig eingestellt wird (LG Bremen, JurBüro 1990, 873; LG Saarbrücken JurBüro 2001, 302 ; LG Bonn JurBüro 2002, 24; LG Frankfurt/Oder AGS 2003, 26 ).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 27.02.2001 - 622 Qs 29/00 - 3404 Js 766/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,33596
LG Hamburg, 27.02.2001 - 622 Qs 29/00 - 3404 Js 766/98 (https://dejure.org/2001,33596)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2001 - 622 Qs 29/00 - 3404 Js 766/98 (https://dejure.org/2001,33596)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 622 Qs 29/00 - 3404 Js 766/98 (https://dejure.org/2001,33596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 638 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2002 - 2 Ws 261/02

    Gebühr des Pflichtverteidigers bei verfahrensförderndem Tätigwerden außerhalb der

    In Rechtsprechung und Literatur werden unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob eine ursächliche oder zumindest mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Verfahrensbeendigung vorausgesetzt wird und welchen Umfang eine verfahrensfördernde Tätigkeit haben muss (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 192 mwN; LG Hamburg JurBüro 2001, 301; LG Köln Rpfleger 2001, 452; AG Hamburg MDR 1999, 831, 832 mwN; zfs 1998, 480, 481; Gerold-Madert, 15. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 11 mwN; Gebauer-Schneider, 1. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 31; Hartmann, 31. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 20 mwN).
  • LG Verden, 26.11.2003 - 1 Qs 279/03

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Entstehen von Gebühren bei

    Während beispielsweise das OLG Oldenburg (Nds. Rpfl. 2003, 74), das LG Kempten (JurBüro 2003, 365), das AG Koblenz (JurBüro 2000, 473) sowie Madert (in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Auflage, § 84 Rz. 8) und Hartmann (in: Kostengesetze, 33. Auflage, § 84 Rz. 15) eine Gebühr nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO ablehnen, sobald eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, vertreten beispielsweise das LG Frankfurt/Oder (JurBüro 2002, 524), das LG Hamburg (JurBüro 2001, 301) sowie das LG Saarbrücken (JurBüro 2001, 302) die Auffassung, dass eine Gebühr nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO auch nach durchgeführter Hauptverhandlung anfallen könne, wenn später eine nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens erfolge, zu der der Verteidiger beigetragen habe.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 23.04.2001 - 104 Qs 69/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21664
LG Köln, 23.04.2001 - 104 Qs 69/01 (https://dejure.org/2001,21664)
LG Köln, Entscheidung vom 23.04.2001 - 104 Qs 69/01 (https://dejure.org/2001,21664)
LG Köln, Entscheidung vom 23. April 2001 - 104 Qs 69/01 (https://dejure.org/2001,21664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Verfahrenseinstellung durch das Gericht - Verfahrensfördernder Mitwirkungsbeitrag des Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • StV 2001, 638
  • Rpfleger 2001, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Es genügt hierfür jede Tätigkeit, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet ist (LG Stralsund AGS 2005, 442; AnwK-RVG/N. Schneider, 3. Aufl. VV 5115 Rn. 28; Burhoff, RVG, 2. Aufl. Nr. 5115 VV Rn. 9 f., 15; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. Nr. 5115 VV Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. Nr. 5115 Rn. 1; Hartung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. Nr. 5115 Rn. 8, 15; Enders JurBüro 2006, 393, 395; ebenso zu § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BRAGO OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 41; LG Köln RPfleger 2001, 452; AG Hamburg MDR 1999, 831, 832).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Zusätzliche Gebühr wegen Mitwirkung an der

    Hier ist aber das Gegenteil der Fall: Die vorliegenden Anregungen einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gingen zunächst vom Verteidiger aus und sind - da Kausalität gerade nicht erforderlich ist - auch dann ausreichend, wenn das Verfahren möglicherweise auch ohne die Anregung der Verteidigung eingestellt worden wäre (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2001, 104 Qs 69/01, StV 2001, 638; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2001, 4 Qs 8/01 I, ebenda).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2002 - 2 Ws 261/02

    Gebühr des Pflichtverteidigers bei verfahrensförderndem Tätigwerden außerhalb der

    In Rechtsprechung und Literatur werden unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob eine ursächliche oder zumindest mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Verfahrensbeendigung vorausgesetzt wird und welchen Umfang eine verfahrensfördernde Tätigkeit haben muss (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 192 mwN; LG Hamburg JurBüro 2001, 301; LG Köln Rpfleger 2001, 452; AG Hamburg MDR 1999, 831, 832 mwN; zfs 1998, 480, 481; Gerold-Madert, 15. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 11 mwN; Gebauer-Schneider, 1. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 31; Hartmann, 31. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 20 mwN).
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