Weitere Entscheidung unten: EGMR, 13.02.2001

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   EGMR, 13.02.2001 - 24479/94   

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EGMR, 13.02.2001 - 24479/94 (https://dejure.org/2001,6042)
EGMR, Entscheidung vom 13.02.2001 - 24479/94 (https://dejure.org/2001,6042)
EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 24479/94 (https://dejure.org/2001,6042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Ab. 1, Abs. 4 EMRK; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b EMRK; § 147 StPO
    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten; schriftliche Information; faires Verfahren: kontradiktorisches Verfahren und Waffengleichheit; wirkliche Stellungnahme; mündliche Verhandlung); Recht auf Freiheit und Sicherheit (Rechtmäßigkeit)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Haftprüfung; Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung; Anspruch des Verteidigers auf Zugang zu Schriftstücken in den Ermittlungsakten; Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren; Entschädigung für einen immateriellen Schaden

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    LIETZOW c. ALLEMAGNE

    Art. 5, Art. 5 Abs. 4, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 5-4 Préjudice moral - constat de violation suffisant Remboursement frais et dépens (französisch)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Beschuldigten auf Einsicht der Ermittlungsakten; Erstattungsfähigkeit des entstandenen Schadens

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 4 EMRK; § 147 Abs. 2 StPO
    Menschenrechte, Strafprozessrecht, Uneingeschränkte Akteneinsicht im Haftprüfungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2013
  • NVwZ 2002, 1355 (Ls.)
  • StV 2001, 201
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 24479/94
    In Fällen, in denen es um Festnahme und Untersuchungshaft geht, dürfen der Haftbefehl und alle den Haftbefehl bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen nur auf solche Tatsachen und Beweisstücke gestützt werden, die dem Beschuldigten vorher bekannt waren und zu denen er sich äußern konnte (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 1994 (NJW 1994, 3219) m.w.N.).
  • EGMR, 30.03.1989 - 10444/83

    LAMY c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 24479/94
    Im Fall einer Person, deren Freiheitsentziehung unter Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe c fällt, ist eine mündliche Verhandlung erforderlich (siehe u.a. Entscheidung 1989 in der Sache Fall Lamy ./. Belgien vom 30. März, Serie A Band 151, S. 16-17, Nr. 29 und Entscheidung in der Sache Nikolova ./. Bulgarien [GK], Nr. 31195/96 Nr. 58, ECHR 1999-II).
  • EGMR, 24.11.1993 - 13972/88

    IMBRIOSCIA c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 24479/94
    Nach der Spruchpraxis des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut des Artikels 6 - und insbesondere aus der eigenständigen Bedeutung, die dem Begriff der "strafrechtlichen Anklage" beizulegen ist -, dass diese Bestimmung in gewisser Weise auch für Verfahren gilt, die vor der Hauptverhandlung stattfinden (vgl. Entscheidung im Fall Imbrioscia ./. die Schweiz vom 24. November 1993, Serie A Band 275, S. 13, Nr. 36).
  • EGMR, 28.08.1991 - 11170/84

    Brandstetter ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 24479/94
    Wenngleich innerstaatliches Recht dieser Anforderung in verschiedener Weise genügen kann, so soll doch mit jeder gewählten Methode gewährleistet sein, dass der anderen Prozesspartei zur Kenntnis gelangt, dass Schriftsätze eingereicht worden sind, und sie wirklich Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen (vgl. sinngemäß die Entscheidung in der Sache Fall Brandstetter ./. Österreich vom 28. August 1991, Serie A Band 211, S. 27, Nr. 67).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    In einem Strafverfahren bedeutet dies, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Möglichkeit haben müssen, zu Vortrag und Beweismitteln der anderen Seite Stellung zu nehmen (vgl. EGMR, Lietzow v. Deutschland, Urteil vom 13. Februar 2001, Nr. 24479/94, § 44).

    Vielmehr betont der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK fließende Recht, Beweis anzubieten und sich zu allen erbrachten Beweisen oder Vorbringen, die darauf gerichtet sind, die Entscheidung des Gerichts zu beeinflussen, äußern zu können (vgl. EGMR, Mantovanelli v. Frankreich, Urteil vom 18. März 1997, Nr. 21497/93, § 33; Lietzow v. Deutschland, Urteil vom 13. Februar 2001, Nr. 24479/94, § 44).

  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Die Regierung räumte vor der Großen Kammer ein, dass die Weigerung, dem Anwalt des Beschwerdeführers Akteneinsicht zu gewähren, dem Gebot der Fairness aus Artikel 5 Abs. 4, wie es insbesondere in den Urteilen des Gerichtshofs in den Rechtssachen S. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 25116/94), L. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 24479/94) und G. A. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 23541/94) definiert wurde, nicht genügt habe.

    124 Das Verfahren, das nach Artikel 5 Abs. 4 der Konvention vor dem Gericht geführt wird, das die Haftbeschwerde prüft, muss kontradiktorisch sein und stets "Waffengleichheit" zwischen den Prozessparteien - dem Staatsanwalt und der Person, der die Freiheit entzogen ist - gewährleisten (vgl. insbesondere Rechtssachen S. ./. Deutschland Individualbeschwerde Nr. 25116/94, Randnr. 44, EGMR 2001-I; L. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24479/94, Randnr. 44, EGMR 2001-I; G. A. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23541/94, Randnr. 39, 13. Februar 2001; und Svipsta ./. Lettland, Individualbeschwerde Nr. 66820/01, Randnr. 129, EGMR 2006-...).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Namentlich für Haftfälle gehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ; EGMR, NJW 2002, S. 2013 ).
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   EGMR, 13.02.2001 - 25116/94   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Ab. 1, Abs. 4 EMRK; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b EMRK; § 147 StPO
    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (nicht nur auszugsweise Einsicht in die wesentlichen Verfahrensakten; schriftliche Information; faires Verfahren: kontradiktorisches Verfahren und Waffengleichheit; wirkliche Stellungnahme; mündliche Verhandlung; Verzicht; ...

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Gehör bei der Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen bei einer gerichtlichen Entscheidung; Vorherige Kenntnis des Beschuldigten als Voraussetzung für die Verwertung von Tatsachen und Beweisstücken bei einer Entscheidung über Festnahme und ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SCHÖPS c. ALLEMAGNE

    Art. 5, Art. 5 Abs. 4, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 5-4 (französisch)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2015
  • NVwZ 2002, 1355 (Ls.)
  • StV 2001, 201
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
    In Fällen, in denen es um Festnahme und Untersuchungshaft geht, dürfen der Haftbefehl und alle den Haftbefehl bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen nur auf solche Tatsachen und Beweisstücke gestützt werden, die dem Beschuldigten vorher bekannt waren und zu denen er sich äußern konnte (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 1994 (NJW 1994, 3219) m.w.N.).
  • EGMR, 25.02.1992 - 10802/84

    PFEIFER ET PLANKL c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
    Im Hinblick auf das weitere Vorbringen der Regierung, dass der Verteidiger einem Haftprüfungsverfahren ohne vorherige Akteneinsicht zugestimmt habe, erinnert der Gerichtshof daran, dass ein Verzicht auf ein nach der Konvention garantiertes Recht eindeutig festzulegen ist, damit diesem - wenn überhaupt - Wirksamkeit verliehen werden kann, wobei ein Verzicht auf Verfahrensrechte darüber hinaus die Einhaltung von Mindestgarantien verlangt, die der Bedeutung der Sache entsprechen (siehe Urteil vom 25. Februar 1992 im Fall Pfeifer und Plankl ./. Österreich, Serie A Nr. 227. S. 16 - 17, Ziff. 37).
  • EGMR, 13.07.1995 - 17977/91

    KAMPANIS v. GREECE

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass ein Beschuldigter, der eine Versagung der Einsichtnahme in Ermittlungsakten rügt, zwar grundsätzlich in angemessener Weise gemäß dem innerstaatlichen Recht um Einsichtnahme ersucht haben muss (siehe sinngemäß das Urteil vom 13. Juli 1995 in dem Fall Kampanis ./. Griechenland, Serie A Nr. 318-B, S. 46 Ziff. 51), das Fehlen eines entsprechenden Vermerks in den Verfahrensakten allein jedoch keinen hinreichenden Beweis dafür darstellt, dass kein entsprechender Antrag gestellt worden ist.
  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Die Regierung räumte vor der Großen Kammer ein, dass die Weigerung, dem Anwalt des Beschwerdeführers Akteneinsicht zu gewähren, dem Gebot der Fairness aus Artikel 5 Abs. 4, wie es insbesondere in den Urteilen des Gerichtshofs in den Rechtssachen S. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 25116/94), L. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 24479/94) und G. A. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 23541/94) definiert wurde, nicht genügt habe.

    124 Das Verfahren, das nach Artikel 5 Abs. 4 der Konvention vor dem Gericht geführt wird, das die Haftbeschwerde prüft, muss kontradiktorisch sein und stets "Waffengleichheit" zwischen den Prozessparteien - dem Staatsanwalt und der Person, der die Freiheit entzogen ist - gewährleisten (vgl. insbesondere Rechtssachen S. ./. Deutschland Individualbeschwerde Nr. 25116/94, Randnr. 44, EGMR 2001-I; L. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24479/94, Randnr. 44, EGMR 2001-I; G. A. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23541/94, Randnr. 39, 13. Februar 2001; und Svipsta ./. Lettland, Individualbeschwerde Nr. 66820/01, Randnr. 129, EGMR 2006-...).

  • EGMR, 25.07.2013 - 11082/06

    Chodorkowski: Moskauer Prozesse sind unfair

    This means, in particular, that the detainee should have access to the documents in the investigation file which are essential for assessing the lawfulness of his detention (see Lamy v. Belgium, judgment of 30 March 1989, § 29, Series A no. 151, and Schöps v. Germany, no. 25116/94, § 44, ECHR 2001-I).
  • EGMR, 20.11.2018 - 14305/17

    Menschenrechtsgerichtshof fordert Freilassung von Selahattin Demirtas

    In particular, equality of arms is not ensured if counsel is denied access to documents in the investigation file which are essential in order to effectively challenge the lawfulness of his or her client's detention (see, among other authorities, Lamy v. Belgium, 30 March 1989, § 29, Series A no. 151; Nikolova, cited above, § 58; Schöps v. Germany, no. 25116/94, § 44, ECHR 2001-I; Lietzow, cited above, § 44; Mooren, cited above, § 124; Ceviz v. Turkey, no. 8140/08, § 41, 17 July 2012; Ovsjannikov v. Estonia, no. 1346/12, §§ 72-78, 20 February 2014; and Mustafa Avci, cited above, § 90).
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