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   BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01   

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BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01 (https://dejure.org/2001,1328)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2001 - 5 StR 520/01 (https://dejure.org/2001,1328)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01 (https://dejure.org/2001,1328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 235
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Seine Erwägungen vermögen deshalb nicht mehr als einen Verdacht der Verabredung zu einem Mord zu begründen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 11/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen durch mehrere

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. März 2000 - 3 StR 585/99; vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 38, § 337 Rn. 26 jeweils mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235, und vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26, jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610; vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Die Schuldsprüche des Landgerichts bauen auf einer tragfähigen Beweisgrundlage auf (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGH StV 2002, 235 m.w.N.) und sind auch das Ergebnis einer ausreichenden Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

    ee) Soweit das Landgericht der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten ebenfalls "zumindest indizielle Bedeutung" zugemessen hat (UA S. 14), beruht dies dagegen auf keiner ausreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGH StV 2002, 235) und ist rechtsfehlerhaft.

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235 mwN; siehe auch KMR/Stuckenberg, StPO, § 261 Rn. 26 und 166 jeweils mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10

    Geldfälschung (Vorsatz); Beweiswürdigung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese eher sehr allgemeinen belastenden Erwägungen geeignet sind, eine tatsachengestützte Überzeugungsbildung des Landgerichts zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Dies hat das Landgericht mit einem Umstand begründet, der als Grundlage für eine den Angeklagten nachteilige Schlussfolgerung ungeeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610, und vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Frisiertes Kleinkraftrad

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06

    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall

  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06

    Beweiswürdigung (Zweifelsgrundsatz bzw. dubio pro reo: Ausschluss anderer

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 109/08

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung bei möglicher

  • BGH, 23.05.2007 - 5 StR 97/07

    Beihilfe (Vorsatz; Hilfeleisten durch Unterlassen: keine Garantenstellung bei

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Grenzen rechtlich zulässiger

  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im

  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11

    Schiebetermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung (Aussage gegen

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 508/11

    Recht auf ein faires Verfahren (rechtlicher Hinweis erst nach Schlussvortrag des

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (grundsätzlich keine analoge Anwendung

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Rechtfertigung durch Notwehr

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 433/06

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde tragfähige Tatsachengrundlage);

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • OLG Hamm, 12.01.2023 - 5 RVs 96/22

    Beweiswürdigung, Tatsachengrundlage, tragfähige Schätzung, vorhandenes Vermögen

  • BGH, 26.07.2006 - 5 StR 267/06

    Beweiswürdigung (Stützung auf eine Vermutung)

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

  • BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08

    Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung;

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 5/08

    Unzureichende Beweiswürdigung bei bloßer Vermutung (Beweis des Vorsatzes);

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

  • OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03

    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung;

  • BayObLG, 13.06.2003 - 3 ObOWi 50/03

    Schwarzarbeit - Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils der Tat im

  • BayObLG, 08.12.2003 - 3 ObOWi 93/03

    Sachlicher Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes ; Angebot von Waren zur Miete

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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00   

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https://dejure.org/2001,4406
BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00 (https://dejure.org/2001,4406)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - 4 StR 581/00 (https://dejure.org/2001,4406)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00 (https://dejure.org/2001,4406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG; Art 103 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 264 StPO
    Gewerbsmäßig begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit (Nötige Anhaltspunkte); Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs; Ne bis idem (Geltung des Zweifelsgrundsatzes); Begriff der prozessualen Tat

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2002, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Dies gilt unabhängig von der Zahl der Abnehmer (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00, StV 2002, 235) und auch dann, wenn sich der einheitliche Erwerbsvorgang - wie hier vom Landgericht angenommen - auf verschiedene Betäubungsmittelarten bezieht, so dass auch in einem solchen Fall Bewertungseinheit zwischen dem Erwerb und der sukzessiven Abgabe der unterschiedlichen Betäubungsmittel besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121; siehe auch Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 22.09.2009 - 3 StR 299/09

    Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs (Angemessenheit der Rechtsfolge);

    Dies begegnet hinsichtlich des Tatzeitraums vom 1. bis 27. Oktober 2006 zwar insoweit rechtlichen Bedenken, als die Zeitschriftenverkäufe in dieser Zeitspanne in Folge des spätestens seit 2005 vom Angeklagten bekleideten Funktionärsamtes eine Bewertungseinheit mit den im Urteil des Landgerichts K. vom 2006 - 500 Js - fest gestellten vereinsbezogenen Tätigkeiten gebildet haben (vgl. BGHSt 46, 6, 13 f.) und dadurch vom Strafklageverbrauch erfasst worden sind (BGH StV 1998, 595, 596; 2002, 235, 236), so dass nur die nach der - eine Zäsur bildenden - Aburteilung begangenen Einzelakte noch verfolgt werden können (OLG Karlsruhe StV 1998, 28, 30; zum Ganzen Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 17 d).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 RVs 100/17

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG bei

    Der Zweifelssatz findet grundsätzlich auch auf die Frage des Vorliegens von Verfahrenshindernissen Anwendung und ist zumindest dann zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, dass es im Rahmen der Durchführung einer (erneuten) Hauptverhandlung in Anwendung dieses Grundsatzes nicht zu einer Verurteilung kommen wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 08. September 2017 - 1 Ws 98/17 - m.n.N., juris; so auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00 -, juris).
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