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   BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02   

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BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02 (https://dejure.org/2002,1776)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2002 - 1 StR 5/02 (https://dejure.org/2002,1776)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02 (https://dejure.org/2002,1776)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO
    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe) bei "normalpsychologische" Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Denkprozessen; intellektuelle Minderleistung; besondere Sachkunde eines Psychiaters bei geistiger Erkrankung; Aufklärungspflicht; ...

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1813
  • NStZ 2002, 490
  • StV 2002, 293
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02
    Die Beurteilung solcher krankhafter Zustände setzt besondere medizinische Fachkenntnisse voraus (vgl. BGHSt 23, 8, 12 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 4; Steller/Volbert, Praxis der Rechtspsychologie, Sonderheft 1, November 2000, S. 102, 112 ff.).

    Das Landgericht konnte deshalb nach Erhebung des Werdegangs der Zeugin davon ausgehen, daß die gehörte Sachverständige ihr Gutachten über "normalpsychologische" Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Denkprozesse zu erstatten und nicht aktuelle psychopathologische Fragestellungen zu beurteilen hatte (vgl. zum Grenzbereich: BGHSt 23, 8, 15; Steller/Volbert aaO).

  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02
    Die Beurteilung solcher krankhafter Zustände setzt besondere medizinische Fachkenntnisse voraus (vgl. BGHSt 23, 8, 12 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 4; Steller/Volbert, Praxis der Rechtspsychologie, Sonderheft 1, November 2000, S. 102, 112 ff.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Psychiatrische Beratung wird aber nur dann angezeigt sein, wenn die Zeugentüchtigkeit dadurch in Frage gestellt ist, daß der Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet oder sonst Hinweise darauf vorliegen, daß die Zeugentüchtigkeit durch aktuelle psychopathologische Ursachen beschränkt sein kann (vgl. BGH StV 2002, 293 m. w. N.).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02

    Beweisantrag (Ablehnung wegen eigener Sachkunde; Glaubwürdigkeit;

    Ob hier in erster Linie die Zuziehung jugendpsychiatrischen oder aber aussagepsychologischen Sachverstandes in Betracht gekommen wäre, hätte der Tatrichter zu entscheiden gehabt (vgl. dazu BGHSt 23, 8, 12; BGH NStZ 2002, 490; Senge in KK 4. Aufl. § 73 Rdn. 5).
  • BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07

    Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist;

    Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrecht zu erhalten (BGH NJW 2002, 1813, 1814; StV 1983, 14).
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    Es wird ferner zu prüfen haben, ob die Nebenklägerin im Hinblick auf die festgestellten Umstände in ihrer Person auch von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet werden muss (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 18).
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte

    In der neuen Verhandlung wird es sich empfehlen, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. BGH NStZ 2002, 490), nähere Feststellungen zur Persönlichkeit und zur Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin zu treffen.
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 46/02

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung;

    Aufgrund dieser ausführlichen sachverständigen Beratung konnte die Strafkammer davon ausgehen, daß die Geschädigte in ihrer Zeugentüchtigkeit nicht eingeschränkt war und ihre Aussage das Ergebnis "normalpsychologischer" Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Denkprozesse war und nicht durch aktuelle psychopathologische Störungen beeinflußt wurde (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u. a. BGH NJW 2002, 1813 f.; NStZ 1996, 433) ist, wenn sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt hat, diese nicht aufrechtzuerhalten.
  • BGH, 01.04.2004 - 5 StR 566/03

    Natürliche Handlungseinheit bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

    Dafür wird sich die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen empfehlen (vgl. BGH NJW 2002, 1813).
  • BGH, 11.09.2008 - 4 StR 267/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Aussage gegen Aussage; Indiz der

    Die Sache muss daher neu verhandelt und entschieden werden, wobei sich die nunmehr erkennende Jugendkammer im Hinblick auf die Besonderheiten des Sachverhalts sachverständiger Hilfe (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 490) bedienen sollte.
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweiser Unwahrheit der

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22

    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des

  • BGH, 07.12.2021 - 4 StR 387/21

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Berufungsurteil: Behandlung einer

  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
  • OLG Bremen, 07.05.2007 - Ss 7/07

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge; Fehlerhafte Besetzung der

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