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   OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01   

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https://dejure.org/2001,12286
OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01 (https://dejure.org/2001,12286)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2001 - 3 Ws 50/01 (https://dejure.org/2001,12286)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 3 Ws 50/01 (https://dejure.org/2001,12286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 34
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02

    Strafvollzug: Fehlerhafte Ablehnung von Vollzugslockerungen für einen zu

    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite eine Einschätzungsprärogative und damit einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).

    Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist mithin nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).

    Es erscheint vielmehr durchaus möglich, dass den gutachterlichen Stellungnahmen allenfalls eine fortbestehenden Gefährlichkeit im Sinne einer negativen Kriminalprognose zu entnehmen ist, nicht hingegen konkrete Anhaltspunkte für die Befürchtung, der Verurteilte werde Lockerungen zu Straftaten missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03

    Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Deshalb hat die Vollzugsbehörde auch zu erwägen, ob etwaigen Missbrauchsbefürchtungen durch gestufte Lockerungsgewährung wirksam begegnet werden könnte (Senat StV 2002, 34).

    Sie kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn aufgrund konkreter Umstände zu befürchten ist, dass der Verurteilte bereits die begehrten Lockerungen nutzen wird, um neue und gewichtige Straftaten zu begehen (vgl. Senat StV 2002, 34; OLG Karlsruhe B. v. 10.07.2003 1 Ws 85/03).

    Denn bei der Prüfung der Missbrauchsgefahr im Sinne des § 11 Abs. 2 StVollzG ist maßgeblicher Ansatzpunkt nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die erneute Gefahr der Begehung von - erheblichen - Straftaten droht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die Gewährung von konkreten Lockerungen zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (vgl. Senat StV 2002, 34).

  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

    Die Kammer rügte in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Beschlüsse vom 27. August 2009, 2 Ws 279/09 Vollz und 8. Juni 2009, 2 Ws 20/09 Vollz), daß der Anstaltsleiter die Mißbrauchsgefahr nicht als konkret vorliegend festgestellt und begründet habe und daß er nicht auf das jahrelange beanstandungsfreie Vollzugsverhalten des Gefangenen eingegangen sei.

    Dabei hat sie als maßgeblichen Anhaltspunkt nicht der Frage nachzugehen, ob von dem Antragsteller überhaupt Straftaten drohen, sondern ob zu erwarten ist, daß er gerade die Lockerung dafür oder für eine Flucht nutzen wird (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Forum Strafvollzug 2008, 42).

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Insoweit kommt es nicht - wie bei §§ 57, 57a StGB - darauf an, ob der Gefangene nach seiner Haftentlassung mit Wahrscheinlichkeit Straftaten begehen wird, sondern maßgeblich ist allein, ob zu befürchten ist, er werde gerade die Gewährung der konkret angestrebten vollzugsöffnenden Maßnahme zur Begehung von - hier gewichtigen - Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 108 und StV 2002, 34; KG R&P 2011, 48; KG BeckRS 2007, 15747; BVerfG StV 2012, 681; Böhm in BeckOK Strafvollzugsrecht, 13 Edition, JVollzGB III § 9 Rn. 20).
  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Die Vollzugsbehörde wird etwaige Mißbrauchsbefürchtungen konkret zu benennen und zu erwägen haben, ob ihnen durch gestufte Lockerungsgewährung wirksam begegnet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03

    Beschwerdeverfahren gegen eine Ablehnung der Strafrestaussetzung: Abklärung der

    Dies gebietet nicht nur der teilweise auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Gewährung einer Behandlung (vgl. hierzu Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422 ff.), sondern auch die Belange der Allgemeinheit (§ 2 Satz 2 StVollzG), denn es kann nicht angehen, einen Gewalttäter nach Ablauf seiner Strafzeit nur deshalb unbehandelt und damit weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich in die Freiheit zu entlassen, weil verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten der Vorrang eingeräumt wurde.

    Maßgeblicher Ansatzpunkt ist dabei anders als bei der Prognose nach §§ 57, 57 a StGB nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die erneute Gefahr der Begehung von Straftaten droht, vielmehr kommt es im Rahmen des § 11 Abs. 2 StVollzG entscheidend darauf an, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die Gewährung von konkreten Lockerungen zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe, StV 2002, 34f.).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

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  • OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08

    Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder

    Ist Maßstab für das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Gewährung einer konkret beantragten Lockerungsmaßnahme, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572), so stellt sich bei der allgemeinen Lockerungsplanung im Rahmen der Vollzugsplanfortschreibung - soweit Flucht- bzw. Missbrauchsgefahr nicht evident jegliche Lockerung verbieten - die Frage, wie ein - möglicherweise gestuftes - Programm im Ermessen der Anstalt stehender Lockerungen mit den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen ist.

    Die Frage eines erwarteten Lockerungsmissbrauchs unterliegt der Einschätzungsprärogative der Justizvollzugsanstalt (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2002, 34).

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erledigung einer zur Überprüfung anhängigen

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 9 Abs. 1 JVollzGB III Baden-Württemberg ergibt, kann die Frage der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen nicht abstrakt beurteilt werden, sondern ist stets auf die jeweilige vollzugsöffnende Maßnahme bezogen zu bewerten (OLG Karlsruhe StV 2002, 34; dass. ZfStrVo 2004, 108).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Maßgeblicher Ansatzpunkt ist dabei anders als bei der Prognose nach §§ 57, 57 a StGB nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die erneute Gefahr der Begehung von Straftaten droht, vielmehr kommt es im Rahmen des § 11 Abs. 2 StVollzG entscheidend darauf an, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die Gewährung von konkreten Lockerungen zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus bei

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2005 - 2 Ws 76/05

    Erledigung einer 10 Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung: Anforderungen an

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07

    Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei unrechtmäßiger Versagung von

  • OLG Celle, 19.03.2019 - 3 Ws 48/19

    Vorrang der internen Therapie bei lebenslanger Verurteilung

  • KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10

    Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der

  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2020 - 1 Ws 157/19

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Gewährung einer bestimmten

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