Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.05.2001

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01   

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https://dejure.org/2001,2993
BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung - Verfahrensrüge - Ablehnungsgesuch - Sachverständiger - Versicherung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 24 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • captain-huk.de

    "Besorgnis der Befangenheit”

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74 Abs. 1
    Befangenheit des Sachverständigen wegen Tätigkeit für die Schadensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 215
  • NStZ-RR 2011, 303
  • StV 2002, 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01; Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19).
  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01; Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19).
  • BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den erfolgreich als befangen abgelehnten Sachverständigen wiederholt entschieden (BGHSt 20, 222, 224; BGH NStZ 2002, 44; StV 2002, 4, 5).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen hinderte die Kammer zwar nicht, ihn über die von ihm im Rahmen seines Auftrags ermittelten Tatsachen als Zeugen oder sachverständigen Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 20, 222 ff.; BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 7; BGH NStZ 2002, 44).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 1 W 58/06

    Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Beschäftigung in einer für die

    Anders wäre dies etwa, wenn der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache für eine der an dem Rechtsstreit beteiligten Versicherungen erstattet hätte und insofern bereits für deren Interessen tätig war (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 215), wenn er zu einer dieser Versicherungen in einer abhängigen und ständigen Verbindung ("Haussachverständiger") stünde oder - über die D. - überhaupt wirtschaftlich mit den diese beauftragenden Versicherungen derart verflochten wäre, dass eine unvoreingenommene Bearbeitung von ihm nicht mehr erwartet werden könnte.
  • KG, 18.11.2016 - 10 W 136/16

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei

    Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache für die beklagte Versicherung erstattet hätte und insofern bereits für deren Interessen tätig war (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 215), wenn er zu der beklagten Versicherung in einer abhängigen und ständigen Verbindung ("Haussachverständiger") stünde oder überhaupt wirtschaftlich mit den ihn beauftragenden Versicherungen derart verflochten wäre, dass eine unvoreingenommene Bearbeitung von ihm nicht mehr erwartet werden könnte.
  • LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12

    Durchsuchung der Geschäftsräume bei Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens

    Die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art, 13 1 GG gebietet es, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 02, 215, 216 [BGH 09.11.2001 - 3 StR 216/01] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01   

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https://dejure.org/2001,2710
BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01 (https://dejure.org/2001,2710)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2001 - 3 StR 130/01 (https://dejure.org/2001,2710)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (https://dejure.org/2001,2710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 - Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15

    Keine Herleitung der Unglaubwürdigkeit des verweigerungsberechtigten Zeugen

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05

    Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im

    Daß das frühere Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung Es ist deshalb fehlerhaft, die entlastende Aussage eines Angehörigen mit der Erwägung für falsch zu erachten, daß er nicht nachvollziehbar zur erklären vermochte, weshalb er nicht bereits früher Angeben gemacht hat (BGH StV 02, 4 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02

    Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.).
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