Rechtsprechung
BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 274 StPO
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bezüglich der Anwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (hier: Dolmetscher); Wegfall der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Rechtsmißbräuchlichkeit bei Erhebung einer Verfahrensrüge wider besseren Wissens - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Absoluter Revisionsgrund - Zuziehung eines Dolmetschers - Sitzungsprotokoll - Freibeweisverfahren
- Judicialis
GVG § 185; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 274 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der Anwesenheit des Dolmetschers durch das Protokoll
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00
- BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00
- BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1151/01
Papierfundstellen
- StV 2002, 530
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) letztlich nie verneint (vgl. RGSt 43, 1;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270 [272]; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 - , insoweit nicht abgedruckt in StV 2004, 297).
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342, 343; 13, 53, 59; 22, 278, 280;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39, 40; 1992, 49; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281, 282; BGH StV 1986, 287, 288; 2002, 183; 2002, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 8 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) bis vor kurzem nie verneint (vgl. RGSt 43, 1;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270, 272).
- BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Bei unterschiedlicher Handhabung der Protokollierung der Namen in verschiedenen Fortsetzungsterminen ließ sich bei mehrfachem Wechsel in der Person des Dolmetschers dem einheitlichen Sitzungsprotokoll nicht entnehmen, welche Person die Funktion des notwendigen Verfahrensbeteiligten an dem Tag bekleidete, an dem das Protokoll zur Anwesenheit schwieg (BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 462/00). - BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11
Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot …
Die Revision, die diesen Hinweis für nicht "ausreichend" hält, verkennt offenbar, dass bei Fortsetzungsterminen die Namen der gemäß § 272 Nr. 2 StPO im Protokoll zu nennenden Verfahrensbeteiligten nicht wiederholt werden müssen (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 3 StR 462/00, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 24;… KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 272 Rn. 2).
Rechtsprechung
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 499/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2, 3 StPO; § 273 StPO; § 337 StPO.
Letztes Wort des Angeklagten; wesentliche Förmlichkeit; unbeachtliche Protokollberichtigung nach Eingang der Revisionsbegründung; Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Diebstahl, - Hehlerei - Begünstigung - Urkundenfälschung - Maßregel
- Judicialis
StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3 § 273 Abs. 1
Gewährung des letzten Wortes als wesentliche Förmlichkeit - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 530
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 499/01
Da die Erteilung des letzten Wortes als eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 22, 278, 280), kommt es auf die dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden und der Protokollführerin, wonach dem Angeklagten tatsächlich das letzte Wort erteilt worden sei, nicht an.Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß sich der Angeklagte nach Erteilung des letzten Wortes noch geäußert hätte und das Landgericht in allen Fällen der Verurteilung zu einer für ihn günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BGHSt 22, 278, 280 f.;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 37).
- BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der …
Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 499/01
Die nach Eingang der Revisionsbegründung erfolgte Protokollberichtigung würde der zulässig erhobenen Verfahrensrüge den Boden entziehen und darf deshalb bei der Revisionsentscheidung nicht berücksichtigt werden (BGHSt 34, 11, 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 271 Rdn. 26).
- BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23
Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige …
c) Soweit das Urteil die Angeklagte betrifft, beruht es im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO auf dem aufgezeigten Verfahrensfehler; denn es ist nicht auszuschließen, dass sie bei Erteilung des letzten Wortes noch Ausführungen gemacht und dies sich auf die Entscheidung des Landgerichts ausgewirkt hätte (vgl. zum Beruhen etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - 3 StR 499/01, wistra 2002, 308; vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, StraFo 2014, 251; vom 20. August 2008 - 5 StR 350/08, NStZ 2009, 50;… vom 2. Mai 1989 - 5 StR 154/89, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 1; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1980 - 2 BvR 705/79, BVerfGE 54, 140, 142;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 258 Rn. 35 f.).