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   OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01   

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https://dejure.org/2001,14205
OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01 (https://dejure.org/2001,14205)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.11.2001 - 1 HPL 77/01 (https://dejure.org/2001,14205)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. November 2001 - 1 HPL 77/01 (https://dejure.org/2001,14205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 121 § 122
    Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 04.04.2000 - 1 HPL 12/00

    Verzögerung im gerichtlichen Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Der Eingriff in das Freiheitsrecht ist deshalb nur hinzunehmen, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann, als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtgen (vgl. BVerfGE 19, 342 ; BVerfGE 20, 45 ; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 HPL 12/00 - m.w.N.) Auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer Grenzen.
  • BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 40/94

    Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Ebenso wenig stellt der Umstand, dass bei hypothetischer Betrachtungsweise ein Urteil auch bei zügiger Sachbehandlung zum Haftprüfungszeitpunkt noch nicht ergangen wäre, einen solchen Grund dar (vgl. BVerfG StV 1995, 422 ).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Der Eingriff in das Freiheitsrecht ist deshalb nur hinzunehmen, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann, als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtgen (vgl. BVerfGE 19, 342 ; BVerfGE 20, 45 ; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 HPL 12/00 - m.w.N.) Auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer Grenzen.
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Schließlich weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass auch eine etwaige permanente Überlastung der Strafkammer infolge einer Häufung anhängiger (Haft-) Sachen kein wichtiger Grund i.S.d. § 121 StPO ist, der eine Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus rechtfertigen könnte(BVerfGE 36, 264 [273]).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Der Eingriff in das Freiheitsrecht ist deshalb nur hinzunehmen, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann, als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtgen (vgl. BVerfGE 19, 342 ; BVerfGE 20, 45 ; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 HPL 12/00 - m.w.N.) Auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer Grenzen.
  • KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Keinesfalls durfte die Strafkammer (die bis heute nicht getroffene) Eröffnungsentscheidung so viele Monate hinauszögern (vgl. Kammergericht Berlin, StV 1994, 90 , das eine Eröffnung in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang der Anklage bei Gericht verlangt).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1991 - 3 Ws 547/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
    Die Vorschrift lässt nur in begrenztem Umfang Ausnahmen zu und ist eng auszulegen (OLG Düsseldorf, StV 1992, 425 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Dann gebietet der Beschleunigungsgrundsatz im Regelfall auch die Fassung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 1 Ws 28/09 H u.a. -, StV 2009, S. 367 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. November 2001 - 1 HPL 77/01 -, StV 2002, S. 152).
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