Rechtsprechung
BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 249 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21e GVG
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden vollendeten Tat bei strafbefreiendem Rücktritt von einem sog. qualifizierten Versuch; Tatumstand des gesamten Tatgeschehens); unzulässige Verfahrensrüge; Mord (Heimtücke; Ermöglichung einer ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Motiv - Rücktritt - Qualifizierter Versuch - Strafschärfung - Strafzumessung - Gesichtspunkt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 § 46 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3717
- NStZ 2003, 143
- StV 2003, 218
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02
Dieser Tatumstand, der sich auf das Tatgeschehen insgesamt bezieht und den Unrechts- und Schuldgehalt auch des vollendeten Körperverletzungsdelikts mitprägt, durfte strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 42, 43, 45 f.).Dieser darf jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. qualifizierten Versuch nach einem strafbefreienden Rücktritt nicht mehr für die Strafzumessung des verbleibenden, bereits vollendeten Delikts herangezogen werden (vgl. BGHSt 42, 43, 45 m. w. N.).
Denn diese dürfen, wenn sie - auch - die verbleibende Tat charakterisieren, dort strafschärfend berücksichtigt werden (BGHSt 42, 43 ff. zum planmäßigen Vorgehen des Täters; gleiches gilt, wie oben ausgeführt, hier auch für den Angriff auf ein schlafendes Opfer).
- BGH, 17.05.1955 - 1 StR 154/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02
Anm. Dreher unter Zitierung einer entgegenstehenden Entscheidung des gleichen Senats vom 17. Mai 1955 - 1 StR 154/55). - BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen …
Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02
Im übrigen wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen auch unbegründet; insbesondere ist das pflichtgemäße Ermessen durch die Änderung nicht verletzt (vgl. zum Ermessen BGHSt 22, 237, 239 f.;… vgl. im übrigen zur Zulässigkeit von Änderungsbeschlüssen bei Verhinderungen, die zwei Monate übersteigen, Kissel, GVG 3. Aufl. § 21 e Rdn. 112, 114;… ab drei Monaten: Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. GVG § 21 e Rdn. 9).
- BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich …
Schon deshalb kann der Senat offenlassen (s. bereits BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144), ob in einem Fall, in dem sich der auf das weitergehende versuchte Delikt gerichtete Vorsatz mit dem Motiv für die verbleibende vollendete Tat überschneidet, im Einzelfall etwas anderes gelten könnte. - BGH, 04.04.2019 - 3 StR 64/19
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Legalprognose; Wahrscheinlichkeit …
Demgemäß ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn in die Zumessung der wegen des verbliebenen vollendeten Delikts zu verhängenden Strafe jedenfalls diejenigen äußeren Umstände eingestellt werden, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt sowohl des vom Rücktritt erfassten als auch des verbliebenen vollendeten Delikts charakterisieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144; die Berücksichtigung der inneren Tatumstände ablehnend BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202 mwN; dagegen ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144).Hier hätte das Ausblenden der subjektiven Tatsachen nämlich zur Folge, dass eine "gewissermaßen motivlose, im luftleeren Raum schwebende Straftat' zurückbliebe (vgl. für die Strafzumessung BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144 unter Verweis auf Dallinger, MDR 1966, 726).
- BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12
Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung …
Zu den darzulegenden Tatsachen gehört im Fall des § 338 Nr. 1b StPO auch der rechtzeitig erhobene Besetzungseinwand (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NJW 2002, 3717;… Kuckein aaO § 338 Rn. 16 und § 344 Rn. 45 mwN).
- BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10
Strafzumessung nach Rücktritt vom versuchten Totschlag; minder schwerer Fall der …
Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2003, 218 m.w.N.). - BGH, 20.07.2004 - 5 StR 207/04
Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen; Besetzungsrüge); …
Ergänzend merkt der Senat an: Die Unvollständigkeit des Vortrags zur Besetzungsrüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) folgt über die Ausführungen des Generalbundesanwalts hinaus (vgl. hierzu ferner BGH NJW 2002, 3717) auch daraus, daß in der Revision die Verfahrensvorgänge im Zusammenhang mit einem entsprechenden, anläßlich einer vorangegangenen ausgesetzten Hauptverhandlung erhobenen Besetzungseinwand nicht mitgeteilt werden. - LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19 Sein Vorgehen war zudem heimtückisch (vgl. BGH, NJW 2002, 3717, 3718).
- LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks Sein Vorgehen war zudem heimtückisch (vgl. BGH, NJW 2002, 3717, 3718).
Rechtsprechung
BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 224 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB
Strafzumessung bei Rücktritt; gefährliche Körperverletzung; Totschlagsversuch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versuch - Rücktritt - Strafbefreiend - Strafzumessung - Strafschärfung - Rücktrittsprivileg - Vorsatz
- Judicialis
StGB § 24; ; StGB § 224; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 218
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02
Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2000, 554 m. w. N.). - BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
Fehlerhafte Strafzumessung
Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02
Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2000, 554 m. w. N.).
- BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15
Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische …
a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533;… Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).