Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 316 Abs 1 StGB, § 316 Abs 2 StGB, § 24a Abs 2 StVG, § 25 Abs 1 S 2 StVG
Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Relative Fahruntauglichkeit nach Konsum von Betäubungsmitteln; Erkennbarkeit der Fahrunsicherheit in der konkreten Situation; Verkehrsspezifische Untauglichkeitsindizien ; Allgemeine Drogenenthemmung ; Beeinträchtigung der Fahreignung
- verkehrsrechtsforum.de
Wann liegt eine Fahruntauglichkeit nach Drogenkonsumvor?
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Drogen und Fahruntauglichkeit
- blutalkohol
, S. 353
- Judicialis
StVG § 316 Abs. 1; ; StVG § 316 Abs. 2; ; StVG § 24 a Abs. 2; ; StVG § 24 a Abs. 3; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 2
- rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de
Vorliegen einer Fahruntauglichkeit nach Drogenkonsum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Relative Fahruntüchtigkeit bei Alkohol + Amphetamingenuss
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
High zwangsläufig fahruntauglich?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich // Enthemmung und stimmungsmäßige Instabilität lassen nicht auf die Fahreignung schließen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 316
Strafbare Trunkenheitsfahrt: Indizien für relative Fahruntauglichkeit infolge Drogenkonsums
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 08.05.2002 - 5416 Js 25820/01
- OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02
Papierfundstellen
- StV 2003, 624
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter …
Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann. - OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum …
Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624). - OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach …
Insbesondere kommen deshalb als Ausfallerscheinungen direkte Defizite im Fahrverhalten selbst in Betracht, z. B. eine auffällige, riskante, besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise (Senat, StV 2003, 624).
- OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15
Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche …
Hierzu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (…vgl. BGH, a. a. O., Rn. 13 nach juris; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; vorgenannte Senatsbeschlüsse;… LK-König, StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 154), das heißt solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624;… Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O.). - OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis; …
a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (…BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (…Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.). - OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche …
Der Befund, dass bei der polizeilichen Kontrolle dem Angeklagten "verzögertes Aufnahmevermögen" (…OLG Frankfurt am Main, a.a.O.) oder "zögerliche Reaktion" (OLG Zweibrücken, StV 2003, 624) bescheinigt wurde, reicht nicht aus. - VG Neustadt, 26.05.2003 - 3 K 2315/02 Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen/Rhein vom 8. Mai 2002, mit dem der Kläger wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war, wurde durch Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 14. Februar 2002 (1 Ss 117/02) dahin gehend abgeändert, dass der Kläger wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einwirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden war.
Da der Kläger darüber hinaus auch zumindest einen anderen psychoaktiv wirkenden Stoff, nämlich Codein, zu sich genommen hatte und auch nicht zwischen Cannabis-Konsum und Fahren eines Kraftfahrzeuges trennen konnte (siehe Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 14. Februar 2003 - 1 Ss 117/02 - Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG), steht auch insoweit seine Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges fest.
- OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03
Voraussetzungen für das Vorliegen einer relativen Fahruntauglichkeit nach dem …
(Relative) Fahruntauglichkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (Senatsentscheidung vom 24.08.1990 - Ss 400/90 = NJW 1990, 2945; OLG Zweibrücken VRS 105, 125 = ZfS 2003, 422). - LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04 Erforderlich sind konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit (BGH NJW 1999, 227; SOLG Beschluss vom 23.01.2002 Blutalkohol 2004, 72; Pfälzisches OLG Zweibrücken Urteil vom 14.02.2003 1 Ss 117/02 Blutalkohol 2003, 321; LG Zweibrücken VRS 105, 347; Kammer Beschlüsse vom 16.07.2003 4 Qs 42/03 I und vom 28.08.2003 4 Qs 75/03 I ;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 316 Nr. 5).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr
- Wolters Kluwer
Versuchter gemeinschaftlicher schwerer Diebstahl; Benutzung eines Kfz zur Begehung einer Nicht-Katalogtat ; Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 69; StGB § 69 a
Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 624
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 26.08.2004 - 3 Ss 328/04
Fahrerlaubnis; Entziehung; Gesamtwürdigung; Begründung; Gewerbsmäßigkeit, …
Dabei kann offen bleiben, ob für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der sogenannten allgemeinen Kriminalität ein verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang ausdrücklich festgestellt werden muss (so BGH - 4. Strafsenat - Beschluss vom 05.11.2002, NStZ-RR 2003, 74; OLG Hamm - 2. Strafsenat - Beschluss vom 22.05.2003 - 2 Ss 272/03 OLG Hamm; anderer Auffassung dagegen BGH - 1. Strafsenat - Beschluss vom 14.05.2003, NStZ 2003, 658).