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   BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03   

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BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03 (https://dejure.org/2003,2805)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2003 - 1 StR 481/03 (https://dejure.org/2003,2805)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03 (https://dejure.org/2003,2805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 141 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 142 StPO; § 143 StPO
    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes Vertrauensverhältnis vom Standpunkt des verständigen Angeklagten; Vertreterbestellung; Vergleichbarkeit zur Ablehnung des Richters wegen Befangenheit; Pflicht zum Vortrag der Verteidigerstellungnahme nach § ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Verurteilung wegen Mordes; Probleme bei der Beiordnung des Rechtsanwalts; Bevollmächtigung mehrerer Rechtsanwälte; Ablehnung der Entpflichtung des Verteidigers; Entscheidung über Entpflichtung durch gesamte Schwurgerichtskammer

  • Judicialis

    StPO § 143; ; StPO § 141 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 141 § 344 Abs. 2
    Pflicht zur Abberufung eines Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 632
  • StV 2004, 302
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
    Angesichts der Vermögensverhältnisse des Angeklagten war ohne weiteres absehbar, dass auch andere Verteidiger (ebenso wie Rechtsanwalt K.) ihr Wahlmandat niederlegen und ihre Beiordnung beantragen würden (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207, 208; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 143 Rdn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
    bb) Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Angeklagten endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (BGHSt 39, 310, 314 f m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
    Auch insoweit gilt vergleichbares wie bei der Ablehnung eines Richters, dessen dienstliche Erklärung je nach ihrem Inhalt zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ausräumen kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m. w. N.).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03

    Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
    Ohne dass es auf weiteres ankäme, hält dies der Senat angesichts der Bedeutung einer ordnungsgemäßen Verteidigung für unschädlich (im Ergebnis ebenso BVerwG NJW 1969, 2029; w. N., auch für die gegenteilige Auffassung, b. Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 141 Rdn. 6; in vergleichbarem Sinne auch BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 StR 324/03 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitteilung der dem

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
    Auch insoweit gilt vergleichbares wie bei der Ablehnung eines Richters, dessen dienstliche Erklärung je nach ihrem Inhalt zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ausräumen kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m. w. N.).
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
    Dementsprechend sind solche Erklärungen eines Verteidigers, ebenso wie dienstliche Erklärungen eines Richters (vgl. BGH StV 1996, 2 m. w. N.), bei einer entsprechenden Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO mitzuteilen.
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Maßstab hierfür ist - vergleichbar der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - die Sicht eines verständigen Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03, NStZ 2004, 632, 633).

    Das gilt auch, wenn die Störung des Vertrauensverhältnisses darauf zurückzuführen ist, dass der Angeklagte ohne verständlichen Anlass den Kontakt verweigert (s. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03, aaO).

  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Dementsprechend sind solche Erklärungen des Verteidigers gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einer Verfahrensrüge mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03, NStZ 2004, 632, 633).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Dabei ist der Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der Dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters zu beurteilen; zunächst berechtigt erscheinendes Mißtrauen ist danach möglicherweise zu überwinden (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Hierfür spricht zudem, dass die Norm inhaltlich an § 141 Abs. 4 StPO aF angeknüpft und insofern die Zuständigkeit des Vorsitzenden auch für Entpflichtungsanträge anerkannt war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03, NStZ 2004, 632 Rn. 5; BT-Drucks. 19/13829 S. 41).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Dasselbe gilt für den Inhalt der knappen dienstlichen Erklärung des Vorsitzenden, die keinen ernsthaften Versuch erkennen lässt, den bei dem Angeklagten erweckten Eindruck der Voreingenommenheit zu beseitigen (vgl. BGH NStZ 2004, 632, 633).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, daß die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGHSt 39, 310, 314 f; BGH StV 2004, 302).
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht.
  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10

    Wahlanwalt, Pflichtverteidiger, Anrechung, Gebühren, Kostenerstattung

    - Die Beiordnung ist dann nicht zurückzunehmen, wenn die Beauftragung des Wahlverteidigers nur geschieht, um zu erreichen, dass der Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird (Meyer-Goßner, 50. Aufl. zur StPO, § 143 Rn 2, Karlsruher Kommentar a.a.O., BGH NStZ 2004, 632 Rn 13).

    - Auch Gründe dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann, was ein zwingender Entpflichtungsgrund darstellen würde (Meyer-Goßner a.a.O. Rn 5, BGH NStZ 2004, 632 Rn 17), wurden mit Schreiben der Verteidigung vom 18.09.2009 (Bd. II Bl. 71) nicht genannt und sind auch nicht offensichtlich.

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Ein solcher Grund kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger ernsthaft gestört ist und solche Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240; NStZ 2004, 632; StV 1997, 565).
  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

  • KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13

    Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger

  • OLG München, 17.12.2009 - 2 Ws 1101/09

    Verfahrensfehlerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Voraussetzungen der

  • LG München I, 13.07.2020 - 12 Qs 9/20

    Entbindung eines Pflichtverteidigers wegen unterbliebener Besuche beim

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Abberufung eines Pflichtverteidigers

  • OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Vertrauensverhältnis

  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 3 Ss 397/06

    Verfahrensrüge; Begründung; Ablehnung der Aufhebung einer

  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 1 Ws 10/19

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Angeklagten und seinem Pflichtverteidiger

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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3489
BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03 (https://dejure.org/2003,3489)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03 (https://dejure.org/2003,3489)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 StR 146/03 (https://dejure.org/2003,3489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 345 Abs. 2 StPO
    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Erhebung von Verfahrensrügen (Verschulden; Irrtum über Zulässigkeit der Unterbevollmächtigung: bloße Formfehler)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 345 Abs. 2; ; BRAO § 53 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 345 Abs. 2 § 44
    Revisionsbegründung durch unterbevollmächtigten Sozius des Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 615
  • StV 2004, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall entschieden, bei dem ein an sich rechtzeitig eingegangener Schriftsatz mit weiteren Verfahrensrügen versehentlich nicht unterzeichnet war (BGHSt 31, 161, 163).

  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01

    Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge nur in Ausnahmefällen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 306/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 354/02

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur formgerechten

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Die Verfahrensrügen waren nicht rechtzeitig im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO erhoben worden, weil der Schriftsatz nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem zu diesem Zweck bevollmächtigten Sozius unterzeichnet worden war, auf den der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam übertragen konnte (BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2; BGH StV 1981, 393).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Die Verfahrensrügen waren nicht rechtzeitig im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO erhoben worden, weil der Schriftsatz nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem zu diesem Zweck bevollmächtigten Sozius unterzeichnet worden war, auf den der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam übertragen konnte (BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2; BGH StV 1981, 393).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Ob von einer solchen Fristversäumung auch auszugehen ist, wenn innerhalb der Frist zwar eine Erklärung eingeht, diese jedoch den Formvorschriften des § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 345 Abs. 2 StPO nicht genügt (so BGH, NStZ 2003, 615), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 25.02.2022 - 1 Ss 28/22

    Zustellung einer Revisionsbegründung über das elektronische Anwaltspostfach;

    Denn ausnahmsweise erscheint hier die neuerliche Wiedereinsetzung zur Wahrung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten, um dem Angeklagten, der bislang von dem allein durch seinen Verteidiger verschuldeten (vgl. BT-Drs. 17/12634, S. 26), ihm indes nicht zuzurechnenden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 44 Rn. 18) Formmangel keine Kenntnis gehabt haben dürfte, die Möglichkeit zur Beseitigung dieses Formmangels durch Nachholung formgerechten Vorbringens i.S.d. § 45 Abs. 2 StPO zu geben (vgl. in diese Richtung BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03 , NStZ 2003, 615 Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 - 2 Rev 47/18 - 1 Ss 86/18, juris Rn. 12; s.a. Kassenbohm, StraFo 2017, 393 [399]; Beukelmann/Brökers, in MAH-Strafverteidigung, 3. Aufl., § 38 Rn. 147; Graf, in KK-StPO, 8. Aufl., § 32d Rn. 5; Bosbach, in NK-StGB, 5. Aufl., § 32d Rn. 2; Valerius, in BeckOK-StPO, § 32d Rn. 4 jew. zur Wiedereinsetzung im Kontext des § 32d StPO ).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Ob aufgrund eines vom Betroffenen nicht zu vertretenden Anwaltsversehens eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ 2003, 615 [Unterzeichnung durch Sozius anstelle des Pflichtverteidigers]; KK-StPO/Kuckein, 6. Aufl., § 345 Rn. 25), bedarf hier keiner Klärung.
  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 4 Ss 257/08

    Revisionsbegründung; Unterschrift für einen anderen Rechtsanwalt; für;

    Diese Form der Unterschrift mit dem entsprechenden Zusatz lässt darauf schließen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht der eigenverantwortliche Verfasser der Revisionsbegründung gewesen ist, sondern lediglich als Vertreter den von einem anderen verfassten und verantworteten Schriftsatz unterschrieben hat (so auch KG, JR 1987, 217; OLG Hamm, VRS 99, 985; BayObLG NJW 1991, 2095; BGH, NStZ 2003, 615; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. § 345 Rdnr. 16).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei

    Fehlt es daran aus von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Umständen, ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76, BGHSt 26, 335, 338 f.; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulässigkeit der

    Der Rechtsirrtum des Verteidigers über Anforderungen, die bei der Einreichung elektronischer Dokumente zu beachten sind, kann der Betroffenen nicht zugerechnet werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 44 Rn. 18; vgl. a.: BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615).
  • OLG Hamburg, 13.08.2018 - 2 Rev 47/18

    Neuerliche Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist bei bereits erfolgter

    Ebenfalls ist die Beseitigung eines lediglich im Fehlen der erforderlichen Verteidigerunterschrift bestehenden Formmangels im Wiedereinsetzungsverfahren zulässig, weil es sich der Sache nach nicht um ein "Nachschieben" von Rügen außerhalb der Revisionsbegründungsfrist handelt, sondern die Rüge bei Fristablauf - wenn auch formunwirksam - bereits dem Revisionsgericht vorlag (BGH NStZ 2003, 615).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3137
BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 352 StPO; § 44 StPO; § 267 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Revision (wirksame Revisionsbegründung bei nachträglich korrigierter Zustellung; Prüfungsumfang der Sachrüge; Begründungsergänzung bis zur Revisionsentscheidung)

  • HRR Strafrecht

    § 343 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 44 StPO
    Zulässigkeit der Revisionsrügen bei erneuerter Urteilszustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Gegenstandslosigkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darlegungspflicht bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; Entbehrlichkeit der Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Begründung der Revision; Fehlerhafte Beweisaufnahme durch Ablehnung eines Antrags auf Verlesung von Passagen aus verschiedenen Vernehmungsprotokollen; Erfordernis eines vollständigen Vortrags der den Mangel ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Vortrag zu Beweismitteln für die Verfahrensrüge ist nicht erforderlich

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 334 (Ls.)
  • StV 2004, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Denn die Revisionsbegründung teilt wesentliche Umstände, die für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, nicht mit (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1); so benennt sie weder das Thema der Zeugenaussage oder den Inhalt der Urkunde, zu der der Verteidiger den Zeugen befragen wollte, noch die vom Verteidiger tatsächlich gestellte und vom Vorsitzenden beanstandete Frage.
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Hierzu ist aber die Angabe von Beweismitteln nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 m.N.).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Denn ein bestimmter Verfahrensverstoß wird vom Beschwerdeführer nicht gerügt, obwohl es für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zwingend ist, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden (vgl. RGSt 42, 168; BGHSt 7, 162; StV 2004, 302; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., Rdnr. 468, 468; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 79 Rdnr. 27b).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 302/12

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Aufklärungsrüge (bestimmte

    Zum einen haben die Revisionsführer die Fundstellen angegeben, soweit die Beweismittel sich bei den Akten befinden, zum anderen müssen die Aktenstellen zur Zulässigkeit der Rüge nicht angegeben werden (vgl. hierzu u.a. Senatsurteil vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02, NStZ-RR 2003, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11327
OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00 (https://dejure.org/2001,11327)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.02.2001 - 1 Ss 296/00 (https://dejure.org/2001,11327)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 1 Ss 296/00 (https://dejure.org/2001,11327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Sachlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. A., Rdnr. 26 zu § 337 und Rdnr. 38 zu § 261).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Auch ist nicht dargelegt, für welche der erhobenen Verfahrensrügen es der begehrten Akteneinsicht bedurft hätte (vgl. hierzu auch BGH StV 1996, 522).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (hierzu und zum Folgenden BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12, Bemühung um Akteneinsicht).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81

    Auseinandersetzen des Gerichts mit dem Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Ein solcher Rechtsfehler ist also insbesondere dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen und deshalb lückenhaft erscheint (BGH StV 1982, 210); nur bei erkennbar erschöpfender Beweiswürdigung gilt der die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkende Grundsatz, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nur denkgesetzlich möglich sein müssen, aber nicht zwingend zu sein brauchen (BGH StV 1981, 508f.; KK-Hürxthal, StPO, 3. A., § 261 Rdnr. 50).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Sachlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. A., Rdnr. 26 zu § 337 und Rdnr. 38 zu § 261).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 239/81

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Annahme eines Tötungsvorsatzes bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Ein solcher Rechtsfehler ist also insbesondere dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen und deshalb lückenhaft erscheint (BGH StV 1982, 210); nur bei erkennbar erschöpfender Beweiswürdigung gilt der die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkende Grundsatz, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nur denkgesetzlich möglich sein müssen, aber nicht zwingend zu sein brauchen (BGH StV 1981, 508f.; KK-Hürxthal, StPO, 3. A., § 261 Rdnr. 50).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2022 - 2 RBs 75/22

    Wiedereinsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bindung des Beschwerdegerichts an

    In einem solchen Ausnahmefall ist für jede Verfahrensrüge darzulegen, dass der Verteidiger durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH NStZ 1997, 45; OLG Zweibrücken wistra 2001, 277).
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