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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00   

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https://dejure.org/2001,3287
BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00 (https://dejure.org/2001,3287)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 StR 477/00 (https://dejure.org/2001,3287)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 StR 477/00 (https://dejure.org/2001,3287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO: § 223 StGB; § 16 StGB; § 15 StGB; § 212 Abs. 1 StGB
    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Körperverletzungsvorsatz und "Schrecksekunde"; Tötungsvorsatz (Gefährliche Handlung; voluntatives Element)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung - Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - Gesamtfreiheitsstrafe - Fahrerlaubnis - Entzug der Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Revision

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 266
  • StV 2001, 572
  • StV 2004, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Wenn sich das Landgericht angesichts dieser Kürze und Schnelligkeit des Geschehensablaufs, der Spontaneität des Tatentschlusses und des auf Flucht und - wie es ausdrücklich erörtert - nicht auf "Einsatz von körperlicher Gewalt" ausgerichteten Bestrebens des Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit davon überzeugen konnte, daß der Angeklagte "auch die erhöhte Hemmschwelle, welche vor der Billigung eines tödlichen Ausgangs liegt, überwunden hat", so ist dies von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00, StraFo 2000, 417).
  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 181/92

    Tötungsvorsatz - Vorsatz - Totschlag - Durchbrechen einer Polizeisperre

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Die Beschwerdeführerin weist allerdings zu Recht darauf hin, daß sich der vorliegende Fall wesentlich von jenen Sachverhalten unterscheidet, in denen der Täter zwar mit einem Kraftfahrzeug auf eine Person zufährt, aber - wie namentlich in den Fällen der Polizeiflucht - darauf vertraut, der andere werde unter dem Eindruck des sich nähernden Fahrzeugs noch rechtzeitig die Fahrspur freigeben (vgl. BGH StV 1992, 420; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 und 43).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 299/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Formpflicht); Nebenklage; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Soweit der Beschwerdeführer die fehlende Inaugenscheinnahme der vom Tatfahrzeug gefertigten Lichtbilder beanstandet, hätten die betreffenden Lichtbilder in die Revisionsbegründung aufgenommen werden müssen (BGH, Urteil vom 28. November 2000 - 5 StR 299/00).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Dies vermag zwar den von dem Schwurgericht zutreffend bejahten Körperverletzungsvorsatz zu begründen, belegt für sich jedoch noch nicht auch einen bedingten Tötungsvorsatz (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92).
  • BGH, 21.11.1995 - 4 StR 628/95

    Kraftfahrer - Polizeisperre - Gefährdung der Polizeibeamten - Bedingter

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Die Beschwerdeführerin weist allerdings zu Recht darauf hin, daß sich der vorliegende Fall wesentlich von jenen Sachverhalten unterscheidet, in denen der Täter zwar mit einem Kraftfahrzeug auf eine Person zufährt, aber - wie namentlich in den Fällen der Polizeiflucht - darauf vertraut, der andere werde unter dem Eindruck des sich nähernden Fahrzeugs noch rechtzeitig die Fahrspur freigeben (vgl. BGH StV 1992, 420; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 und 43).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (st. Rspr.; BGH NStZ 1981, 22 f; 1984, 19 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (st. Rspr.; BGH NStZ 1981, 22 f; 1984, 19 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91

    Annahme eines Verletzungsvorsatzes - Erzwingen eines Fluchtweges durch riskante

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Wieder andere Entscheidungen verlangen "eine eingehende Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles" (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 477/00, StV 2001, 572; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75, VRS 50, 94, 95).
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 3 RBs 62/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei Annahme eines Verwertungsverbotes

    Bei der Rüge, ein Lichtbild sei fehlerhaft nicht in Augenschein genommen worden, muss dieses in die Revisionsbegründung aufgenommen werden ( vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 344 Rdnr. 22; BGH StV 2004, 304; BGH Beschluss vom 03. Mai 1993 - 5 StR 180/93, veröffentlicht bei BeckRS 1993, 31088832).
  • OLG Hamm, 22.03.2011 - 3 RBs 61/11

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde bei Freispruch wegen eines

    Bei der Rüge, ein Lichtbild sei fehlerhaft nicht in Augenschein genommen worden, muss dieses in die Revisionsbegründung aufgenommen werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 344 Rdnr. 22; BGH StV 2004, 304; BGH Beschluss vom 03. Mai 1993 - 5 StR 180/93, veröffentlicht bei BeckRS 1993, 31088832).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4247
BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01 (https://dejure.org/2002,4247)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - 1 StR 467/01 (https://dejure.org/2002,4247)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 1 StR 467/01 (https://dejure.org/2002,4247)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 160 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 72 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufklärungsrüge (Amtsermittlungspflicht); Beweisantrag; Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge (freie Methodenwahl des Sachverständigen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 145
  • StV 2004, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren"

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Das vom Sachverständigen anzuwendende Untersuchungsverfahren mußte nicht näher bezeichnet werden (vgl. BGHSt 39, 49, 52).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung über seine Untersuchungsmethoden und den Umfang seiner Erhebungen zu entscheiden (BGHSt 44, 26, 33; BGH NStZ 1999, 630 632), und ggf. auf nach dem Stand der Wissenschaft besser geeignete - alternative - Untersuchungsmethoden auch anderer Fachrichtungen hinzuweisen.
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Die Beweistatsache - die Spurenhaare stammen vom Angeklagten - das Beweismittel - haarvergleichendes Sachverständigengutachten - sowie die Umstände, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46) sind hinreichend dargetan.
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung über seine Untersuchungsmethoden und den Umfang seiner Erhebungen zu entscheiden (BGHSt 44, 26, 33; BGH NStZ 1999, 630 632), und ggf. auf nach dem Stand der Wissenschaft besser geeignete - alternative - Untersuchungsmethoden auch anderer Fachrichtungen hinzuweisen.
  • BGH, 13.07.2016 - 2 StR 116/16

    Aufklärungsrüge (keine Abhängigkeit des Erfolgs vom Prozessverhalten der

    Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten, die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat (BGH NStZ-RR 2002, 145); dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Erfordernis weiterer Sachaufklärung - wie hier dargelegt - schon aus Umständen ergibt, die vom Vorbringen der Verfahrensbeteiligten unabhängig ist (vgl. Krehl, KK-StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 32; s. wohl auch Becker, LR-StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 362, dazu Fn. 1777).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 451/19

    Aufklärungsrüge (keine Präklusion der Rüge durch unterlassenen entsprechenden

    Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten; die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 StR 116/16 BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufklärungspflicht 1 Rn. 5; Urteil vom 22. Januar 2002 - 1 StR 467/01 Rn. 8; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 362; MüKo-StPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 390).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6121
BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00 (https://dejure.org/2000,6121)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2000 - 1 StR 492/00 (https://dejure.org/2000,6121)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 (https://dejure.org/2000,6121)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umterminierung einer Hauptverhandlung bei zwei gleichzeitigen Verhandlungen; Abgabe eines Mandats an einen anderen Verteidiger wegen Unmöglichkeit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 137 Abs. 1, § 338 Nr. 8
    Ablehnung eines Verlegungsantrags als Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19

    Hauptverhandlung in Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags

    Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Revisionsbegründung - unterstellt das tatsächliche Vorbringen trifft zu - über die Rüge entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris).
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels

    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Revisionsbegründung über die Rüge entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris).
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