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   OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04   

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https://dejure.org/2004,11463
OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Recht auf Verfahrensbeistand; Unzumutbarkeit der Verhandlung ohne Verteidiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 137 Abs. 1 S. 1 StPO; § 140 StPO; Art. 6 Abs. 3 c MRK
    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen

  • Judicialis

    StPO § 137 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 140; ; StPO § 412

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens bei Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Wenn auch Angeklagter und Verteidiger auf eine Verlegung des Termins grundsätzlich keinen Anspruch haben, so muss der Vorsitzende doch bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rdn. 7).

    Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).

    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 142/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des fairen Verfahrens;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versäumung des Termins seitens des Angeklagten durch die fehlerhafte Behandlung des von seinem Verteidiger gestellten Verlegungsantrages verursacht worden ist und die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Wahlverteidigers zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, NStZ 1999, 527).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Vor diesem Hintergrund war es ihm grundsätzlich nicht zumutbar, sich in der Hauptverhandlung allein zu verteidigen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1998, 13-14).
  • LG Braunschweig, 16.12.1996 - 33 Qs 34/96

    Eine die Terminsverlegung ablehnende richterliche Verfügung kann ausnahmsweise

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10223
OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03 (https://dejure.org/2003,10223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2003 - 3 Ss 572/03 (https://dejure.org/2003,10223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2003 - 3 Ss 572/03 (https://dejure.org/2003,10223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Besetzung; kleine Strafkammer; Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter, Richter am Amtsgericht; Geschäftsverteilungsplan; Reihenfolge der Vertretung

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil; Verfahrensrüge hinsichtlich nicht vorschriftsmäßiger Besetzung einer kleinen Strafkammer eines Landgerichts; Notwendigkeit des Vorsitzes des ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1; ; GVG §§ 21 f

  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 1; GVG §§ 21 f
    Besetzung; kleine Strafkammer; Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter, Richter am Amtsgericht; Geschäftsverteilungsplan; Reihenfolge der Vertretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
    Der Geschäftsverteilungsplan darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfG NJW 1965, 1223; BGHSt 28, 290; KK-Pikart, StPO, 5. Auf I., § 338 Rn. 18).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
    Der Vorsitzende muss einen richtungsweisenden Einfluss auf den Geschäftsgang und die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben (BGHSt 21, 131, 133; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 21 f GVG Rn. 2; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 f Rdnr. 4, Pfeiffer StPO § 21 f GVG Rn 1).
  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
    Entscheidend ist allein die objektive Gesetzwidrigkeit (Senatsbeschluss vom 30.09.1997 - 3 Ss 847/97 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
    Dabei wird die Inanspruchnahme des Vorsitzenden durch andere dienstliche Tätigkeiten - wie hier durch die Tätigkeit in einem Umfangsverfahren- zwar als ein die Vertretung auslösender Fall der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden angesehen ( BGHSt 18, 162, MDR 86, 600).
  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
    Der Geschäftsverteilungsplan darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfG NJW 1965, 1223; BGHSt 28, 290; KK-Pikart, StPO, 5. Auf I., § 338 Rn. 18).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
    Dabei wird die Inanspruchnahme des Vorsitzenden durch andere dienstliche Tätigkeiten - wie hier durch die Tätigkeit in einem Umfangsverfahren- zwar als ein die Vertretung auslösender Fall der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden angesehen ( BGHSt 18, 162, MDR 86, 600).
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Die Revision (zuletzt Schriftsatz für den Angeklagten G. vom 17. November 2008) meint demgegenüber unter Hinweis insbesondere auf BGHSt 31, 389; BVerwGE 106, 345; OLG Hamm StV 2004, 366, 367, dass ein abgeordneter Richter nicht ordentlicher Vorsitzender einer Kammer beim Landgericht sein könne.
  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

    Hat das Präsidium bei der Aufstellung oder Abänderung des Geschäftsverteilungsplans gegen die gesetzlichen Einzelregelungen des GVG oder des DRiG verstoßen, so führt dieser inhaltliche Mangel - und zwar nicht nur im Fall objektiver Willkür - zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO (vgl. Franke aaO; Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 338 Rnr. 20 m.w.N.; BVerfG NJW 2012, 2334 m.w.N.; BVerfG NJW 2005, 2689; BGH NStZ 2009, 651; OLG Hamm StV 2004, 366 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 16.08.2019 - 20 RR 16/19

    Besetzungsrüge: Vorsitz in der Kleinen Strafkammer durch einen Proberichter

    Der Generalstaatsanwaltschaft ist darin zuzustimmen, dass das Präsidium des Landgerichts jeweils nur einen Richter zum Vertreter des Vorsitzenden bestellen darf (OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2003, Az.: 3 Ss 572/03, Rn. 32).
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