Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafverfahren: Recht auf Verfahrensbeistand; Unzumutbarkeit der Verhandlung ohne Verteidiger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 137 Abs. 1 S. 1 StPO; § 140 StPO; Art. 6 Abs. 3 c MRK
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozessrecht: Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens bei Ablehnung einer Terminsverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 01.09.2003 - 6 Cs 904 Js 30862/03
- OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Papierfundstellen
- StV 2004, 366
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91
Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Wenn auch Angeklagter und Verteidiger auf eine Verlegung des Termins grundsätzlich keinen Anspruch haben, so muss der Vorsitzende doch bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen (vgl. BGH, NJW 1992, 849;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rdn. 7).Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).
Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 142/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des fairen Verfahrens; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versäumung des Termins seitens des Angeklagten durch die fehlerhafte Behandlung des von seinem Verteidiger gestellten Verlegungsantrages verursacht worden ist und die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Wahlverteidigers zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, NStZ 1999, 527).
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68
Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).
- OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94
Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404). - OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Vor diesem Hintergrund war es ihm grundsätzlich nicht zumutbar, sich in der Hauptverhandlung allein zu verteidigen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1998, 13-14). - LG Braunschweig, 16.12.1996 - 33 Qs 34/96
Eine die Terminsverlegung ablehnende richterliche Verfügung kann ausnahmsweise …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
- OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
Hauptverhandlung in Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags …
Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH…, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH…, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH…, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8;… Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18;… Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9). - OLG Hamm, 02.02.2015 - 5 Ws 36/15
Unzulässigkeit der Anfechtung einer Terminsverfügung oder …
berechtigten Interessen aller Prozessbeteiligten zu treffen (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 81; NStZ 2007, 163 = StV 2006, 680; NStZ-RR 2006, 271; OLG Hamm, StV 2004, 642; NStZ-RR 2001, 607; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Braunschweig, StV 2004, 366). - OLG Hamm, 06.11.2012 - 5 Ws 333/12
Beschwerdeausschluss gegen Terminsverfügungen des Gerichtsvorsitzenden
berechtigten Interessen aller Prozessbeteiligten zu treffen (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 81; NStZ 2007, 163 = StV 2006, 680; NStZ-RR 2006, 271; OLG Hamm, StV 2004, 642; NStZ-RR 2001, 607; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Braunschweig, StV 2004, 366). - OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Verteidigungsbeschränkung durch …
als Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (s.a.: Senat, StV 2004, 366).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Besetzung; kleine Strafkammer; Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter, Richter am Amtsgericht; Geschäftsverteilungsplan; Reihenfolge der Vertretung
- Wolters Kluwer
Revision gegen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil; Verfahrensrüge hinsichtlich nicht vorschriftsmäßiger Besetzung einer kleinen Strafkammer eines Landgerichts; Notwendigkeit des Vorsitzes des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 338 Nr. 1; GVG §§ 21 f
Besetzung; kleine Strafkammer; Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter, Richter am Amtsgericht; Geschäftsverteilungsplan; Reihenfolge der Vertretung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.11.2003 - 3 Ss 572/03
- OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Papierfundstellen
- StV 2004, 366
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Der Geschäftsverteilungsplan darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfG NJW 1965, 1223; BGHSt 28, 290;… KK-Pikart, StPO, 5. Auf I., § 338 Rn. 18). - BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66
Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem …
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Der Vorsitzende muss einen richtungsweisenden Einfluss auf den Geschäftsgang und die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben (BGHSt 21, 131, 133;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 21 f GVG Rn. 2;… Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 f Rdnr. 4, Pfeiffer StPO § 21 f GVG Rn 1). - OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97
Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als …
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Entscheidend ist allein die objektive Gesetzwidrigkeit (Senatsbeschluss vom 30.09.1997 - 3 Ss 847/97 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
Vera Brühne
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Dabei wird die Inanspruchnahme des Vorsitzenden durch andere dienstliche Tätigkeiten - wie hier durch die Tätigkeit in einem Umfangsverfahren- zwar als ein die Vertretung auslösender Fall der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden angesehen ( BGHSt 18, 162, MDR 86, 600). - BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und …
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Der Geschäftsverteilungsplan darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfG NJW 1965, 1223; BGHSt 28, 290;… KK-Pikart, StPO, 5. Auf I., § 338 Rn. 18). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85
Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das …
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03
Dabei wird die Inanspruchnahme des Vorsitzenden durch andere dienstliche Tätigkeiten - wie hier durch die Tätigkeit in einem Umfangsverfahren- zwar als ein die Vertretung auslösender Fall der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden angesehen ( BGHSt 18, 162, MDR 86, 600).
- BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08
Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …
Die Revision (zuletzt Schriftsatz für den Angeklagten G. vom 17. November 2008) meint demgegenüber unter Hinweis insbesondere auf BGHSt 31, 389; BVerwGE 106, 345; OLG Hamm StV 2004, 366, 367, dass ein abgeordneter Richter nicht ordentlicher Vorsitzender einer Kammer beim Landgericht sein könne. - KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17
Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer …
Hat das Präsidium bei der Aufstellung oder Abänderung des Geschäftsverteilungsplans gegen die gesetzlichen Einzelregelungen des GVG oder des DRiG verstoßen, so führt dieser inhaltliche Mangel - und zwar nicht nur im Fall objektiver Willkür - zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO (…vgl. Franke aaO;… Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 338 Rnr. 20 m.w.N.; BVerfG NJW 2012, 2334 m.w.N.; BVerfG NJW 2005, 2689; BGH NStZ 2009, 651; OLG Hamm StV 2004, 366 m.w.N.). - OLG Rostock, 16.08.2019 - 20 RR 16/19
Besetzungsrüge: Vorsitz in der Kleinen Strafkammer durch einen Proberichter
Der Generalstaatsanwaltschaft ist darin zuzustimmen, dass das Präsidium des Landgerichts jeweils nur einen Richter zum Vertreter des Vorsitzenden bestellen darf (OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2003, Az.: 3 Ss 572/03, Rn. 32).