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   OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03   

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OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03 (https://dejure.org/2004,7842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.2004 - 1 AK 37/03 (https://dejure.org/2004,7842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 1 AK 37/03 (https://dejure.org/2004,7842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unzulässigkeit der Auslieferung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 218
  • StV 2004, 445
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit

    Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem amtsärztlichen Gutachten der Stadt Bochum vom 3. Januar 2006 spricht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; OLG Celle StV 1999, 264 f.; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

    Auch seine Anerkennung in der Schweiz als politischer Flüchtling (zur ohnehin fehlenden Bindungswirkung, vgl. § 4 Abs. 2 AsylVfG; Senat NStZ-RR 2004, 218 f. und MDR 1986, 521 f.; BVerfGE 52, 391 ff, 405) stünde nicht entgegen, denn die Grenze der Asylgewährung für politische Straftäter ist dort überschritten, wo dieser seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt (BVerfG EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG).

    Ob dem Verfolgten allein wegen seiner von den türkischen Behörden angenommenen Mitgliedschaft in der MLKP eine relevante Schlechterbehandlung i.S.d. § 6 Abs. 2 IRG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 EuAlÜbk (zu den Kriterien vgl. näher Senat NStZ-RR 2004, 218 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2003, 4 Ausl (A) 308/02: Kaplan; Grützner/Pötz/Vogler, IRG, Loseblattkommentar; § 6 Rn.20) drohen würde, brauchte der Senat indes nicht abschließend zu entscheiden.

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - Ausl 35/06

    Türkei, Auslieferung, Kurden, PKK, Strafverfolgung, Flüchtlingsanerkennung,

    Bereits das dem Verfolgten im Asylverfahren durch Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 15. April 2003 (vgl. Bl. 140ff. BA) zugebilligte Abschiebungshindernis gem. § 51 Abs. 1 AuslG (a.F.) stellt - auch wenn insoweit keine Bindungswirkung besteht - ein beachtliches Beweisanzeichen dafür dar, dass ihm im Falle seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfGE 52, 391ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; Schomburg-Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 4. Aufl., § 6 IRG Rn. 43).

    Sie ist indes zu bejahen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen (besondere Intensität der Verfolgungsmaßnahme, "Politzuschlag" bei der Strafzumessung, Vorschieben krimineller Handlungen, Fälschung von Beweismaterial, Manipulation des Tatvorwurfes, unzureichende Sachbehandlung) trotz des kriminellen Charakters der zur Rede stehenden Tat zu befürchten ist, dass dem Verfolgten eine Behandlung droht, die aus politischen Gründen härter ausfällt als die sonst zur Verfolgung ähnlich gefährlicher Straftaten im ersuchenden Staat übliche (vgl. BVerfGE 80, 315; 81, 142; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 4 Ausl.(A) 308/02 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei voraussichtlicher Unzulässigkeit der

    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (Senat NStZ-RR 2004, 218 f. = StV 2004, 445 ff. = InfAuslR 2004, 249 ff. = AuAS 2004, 164 ff.; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 4 AuslA 98/06

    Ausliferung; drohende Folter; konkrete Anhaltspunkte; Unzulässigkeit der

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG NStZ 2001, 100 ff.; OLG Karlsruhe, StV 2004, 445; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.).
  • OLG Köln, 07.12.2009 - 6 AuslA 161/09

    Fortgeltung des Schutzes der Genfer Flüchtlingskonvention nach Einbürgerung

    c) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist grundsätzlich von der Vermutung auszugehen, dass der anerkennende Staat eine Asylberechtigung nach sorgfältiger Prüfung bejaht und den Flüchtling dem Schutz der Genfer Konvention unterstellt hat (BVerfG, Beschluß des 1. Senats vom 14.11.1979 - 1 BvR 654/79 - ebenso Senat Beschluss vom 15.08.2008 - 6 AuslA 78/08 - ; OLG Karlsruhe StV 2004, 445; StV 2007, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O. § 15 Randnr.32 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls aus gesundheitlichen Gründen bei

    Dies ist der Fall, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses spricht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 218 m.w.N., OLG Celle, StV 1999, 264, 265).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2018 - Ausl 301 AR 134/18

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Angehörigen der

    Gleichwohl wäre eine Auslieferung jedenfalls derzeit unzulässig, wenn die vom Senat eigenständig zu treffende Gefahrprognose (vgl. BVerfG StraFo 2018, 19) ergeben würde, dass allein durch die vom Verfolgten durchaus substantiiert vorgetragene Unterstützung der "Gülen-Bewegung" das Strafverfahren maßgeblich beeinflusst werden würde, so dass dem Verfolgten nicht nur ein relevante Schlechterbehandlung droht (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2004, 218), sondern er wegen fehlender Rechtstaatlichkeit aus diesem Grund derzeit auch kein faires Verfahren in der Türkei erhalten würde (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 29.06.2017, Ausl 301 AR 101/17 - Türkei - ders. Beschluss vom 08.12.2008, 1 AK 68 - Auslieferung eines ruandischen Staatsangehörigen wegen in Ruanda begangener Kriegsverbrechen).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2007 - 1 AK 24/06

    D (A), Auslieferung, Türkei, Verjährung, Tötungsdelikte, Tatverdachtsprüfung,

    Liegt ein solcher Fall insbesondere dann vor, wenn aufgrund besonderer Umstände eine Täterschaft des Verfolgten in höchstem Maße zweifelhaft ist (Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 4, Aufl. Rdnr. 29 zu § 10 IRG; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 218 ).
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