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   OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04   

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https://dejure.org/2004,5140
OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 (https://dejure.org/2004,5140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 (https://dejure.org/2004,5140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. September 2004 - 3 Ausl 80/04 (https://dejure.org/2004,5140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung zur Strafverfolgung an Griechenland; Gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger Erwerb und Transport von Betäubungsmitteln; Erlass eines Auslieferungshaftbefehls; Zur Anwendbarkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetz (EuHbG) bei Begehung von Straftaten vor dessen ...

  • ra.de
  • kanzlei-glathe.de PDF

    § 73 S 2 IRG; § 80 IRG; §§ 80 ff IRG
    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer ordre public bei Betäubungsmitteldelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3437
  • NStZ 2005, 47
  • StV 2004, 546
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.08.1975 - 4 Ausl 8/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04
    Der Senat kann offen lassen, ob, wie die h. A. annimmt, der Gerichtsstand des Ergreifungsortes nicht mehr in Betracht kommt, wenn "zuerst", d. h. vor der Ergreifung, der Gerichtsstand des Ermittlungsortes gemäß § 14 Abs. 1 Alt. 2 IRG begründet worden ist (sog. "Perpetuierung des Gerichtsstandes"; s. nur OLG Hamm NJW 1975, 2154; Lagodny aaO.; Wilkitzki aaO. Rdn. 17; je m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Die Ausgestaltung des § 83a Abs. 1 IRG als Soll-Vorschrift hat bereits in der kurzen Zeit nach dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes dazu geführt, dass die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen in konkreten Auslieferungsverfahren unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut als für die Zulässigkeit eines Ersuchens entbehrlich angesehen wurde (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 -, NJW 2004, S. 3437 ; vgl. auch Seitz, a.a.O., S. 546 ).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Das neue Recht ist auch auf Alttaten und auf vor seinem Inkrafttreten eingeleitete Auslieferungsverfahren anwendbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437); die in BVerfGE 113, 273 (308 f.) hiergegen geäußerten Bedenken betreffen die hier nicht vorliegende Konstellation einer zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht straflosen Tat ohne maßgeblichen Auslandsbezug.

    Soweit BVerfGE 113, 273 (315 - gegen Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437) die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen als verfassungsrechtlich zwingende Voraussetzung der Zulässigerklärung einer Auslieferung angesehen hat, lässt sich dem nicht entnehmen, dass die Angabe des Wortlauts der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in den Auslieferungsunterlagen von Verfassungs wegen geboten wäre.

  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Dass der Wortlaut der anwendbaren spanischen gesetzlichen Bestimmungen nicht mitgeteilt wird (§ 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG , s. hierzu einerseits OLG Stuttgart NJW 2004, 3437, 3438 und andererseits BVerfGE 113, 273, 315) ist jedenfalls dann unschädlich, wenn - wie hier - dieser Wortlaut im deutschen Auslieferungsverfahren ohne Weiteres ermittelt und in den Auslieferungshaftbefehl aufgenommen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Das gilt auch für Alttaten, die vor diesem Zeitpunkt begangen worden sind (s. Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).

    d) Dass Deutsche nunmehr auch wegen Taten, die sie vor Inkrafttreten des EuHbG begangen haben, ans Ausland ausgeliefert werden, verstößt weder gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil Auslieferung als solche keine Strafe ist (vgl. BVerfG aaO.) noch gegen das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot (näher Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).

  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - Ausl 28/03
    Er steht einem Auslieferungsersuchen gleich und ersetzt es (OLG Stuttgart in NJW 2004, 3437, 3438).

    Auslieferungsrecht ist Verfahrensrecht, in dem das im materiellen Strafrecht geltende Rückwirkungsverbotgrundsätzlich keine Anwendung findet (OLG Stuttgart in NJW 2004, 3437, 3438).

  • OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme

    Er steht einem Auslieferungsersuchen gleich (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2004, 3437; Böhm, a. a. O., S. 2593) und ist daneben mit einer Ausschreibung des Gesuchten im SIS verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83 a Abs. 2 IRG gilt.
  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Auslieferung zur Strafvollstreckung bei

    Der Anwendbarkeit des neuen Rechts steht nicht entgegen, dass im vorliegenden Fall die Ausschreibung im Schengener Informationssystem bereits am 28. Januar 2004 erfolgt und damit das gegenständliche Auslieferungsverfahren noch unter der Geltung des alten Rechts eingeleitet worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl 80/04 -, NJW 2004, 3437).

    Angesichts des vorgelegten Europäischen Haftbefehls, der die Pflichtangaben nach Art. 8 Abs. 1 RbEuHb enthält, bedarf es keiner Entscheidung, ob bereits die Ausschreibung im Schengener Informationssystem, die gemäß Art. 9 Abs. 3 Satz 2 RbEuHb, § 83 a Abs. 3 IRG n. F. einem Europäischen Haftbefehl gleichsteht, einem Auslieferungsersuchen entspricht und es ersetzt (zur Bedeutung des Europäischen Haftbefehls als Auslieferungsersuchen vgl. Senatsbeschluss vom 07. September 2004, aaO).

  • OLG Köln, 19.10.2004 - Ausl 222/04

    Auslieferung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers an ein

    b) Erst recht hindert der Umstand, dass die Taten, die dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegen, noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts begangen worden sind, die Anwendbarkeit des neuen Rechts nicht - was wiederum dem erklärten Willen des Gesetzgebers entspricht (BT-Drucks. aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

    Davon geht auch der deutsche Gesetzgeber aus, wenn er sagt: "Das gesamte Fahndungs- und Auslieferungsverfahren soll zukünftig auf der Grundlage eines einzigen Formulars, der im Anhang zum RbEuHb wiedergegebenen Bescheinigung, durchgeführt werden" (BT-Drucks. 15/1718 S. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19

    Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls

    Er ist damit ein EU-weites Fahndungsinstrument, verbunden mit dem Ersuchen um Auslieferung im Falle einer Festnahme (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04, NJW 2004, 3437, 3438; Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Aufl., 2. Hauptteil, RbEUHb Art. 1 Rn. 637) und ist mit einer Ausschreibung im SIS verbunden, sofern nicht die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen gleich als Europäischer Haftbefehl gemäß § 83a Abs. 2 IRG gilt (OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09, NStZ 2010, 534; s.a. Art. 9 Abs. 3 S. 2 RbEUHb).
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 6 Ausl 222/04

    Zulässigkeit der Anwendung von neuem Recht trotz Einleitung eines

    b) Erst recht hindert der Umstand, dass die Taten, die dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegen, noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts begangen worden sind, die Anwendbarkeit des neuen Rechts nicht - was wiederum dem erklärten Willen des Gesetzgebers entspricht (BT-Drucks. aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

    Davon geht auch der deutsche Gesetzgeber aus, wenn er sagt: "Das gesamte Fahndungs- und Auslieferungsverfahren soll zukünftig auf der Grundlage eines einzigen Formulars, der im Anhang zum RbEuHb wiedergegebenen Bescheinigung, durchgeführt werden" (BT-Drucks. 15/1718 S. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04 -).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

  • OLG Stuttgart, 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04

    Auslieferungsersuchen eines Mitgliedsstaates der EU: Verpflichtung der deutschen

  • LG Bamberg, 26.06.2019 - 21 Qs 25/19

    Zuständigkeit für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls beim

  • OLG Köln, 08.03.2005 - Ausl 22/05
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