Rechtsprechung
BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs; Menge der Betäubungsmittel; nicht geringe Menge; Eigenkonsum) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Gesamtmenge verschiedener Betäubungsmittel bei einem Verfahren über Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterscheidung von Betäubungsmitteln nach dem Zweck zum Weiterverkauf oder zum Eigenverbauch
- Judicialis
StPO § 64; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 246 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
Nicht geringe Menge beim Erwerb unterschiedlicher Betäubungsmittel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 602
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11
Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von …
Beschreibungen wie gute, mittlere, durchschnittliche oder schlechte Qualität sind nur dann hinreichend aussagekräftig, wenn sich den Urteilsgründen oder allgemeinem Erfahrungswissen ein Bezugsrahmen entnehmen lässt, der die Ableitung eines bestimmten Mindestwirkstoffanteils zweifelsfrei ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 167/08, NStZ-RR 2008, 319; Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603;… Weber, BtMG 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 822).Auf der letzten Handelsstufe werden infolge mehrfacher Streckung häufig nur noch Zubereitungen mit einer geringen Wirkstoffkonzentration umgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603).
- BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei …
Hierzu wird es allerdings - wie stets - nicht genügen, bloße Mengenangaben oder lediglich allgemeinen Qualitätsangaben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84) oder - wie hier - von den Beteiligten gewählte Handelsbezeichnungen anzugeben, die einen Wirkstoffgehalt nicht erkennen lassen (etwa "Chiller Test Pack Hash & Weed', "Weed A', "Potent Speedpaste A+++'). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …
Zur Bestimmung des Schuldumfangs wäre es erforderlich gewesen, den Eigenverbrauchsanteil konkret zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2014 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
- BGH, 21.04.2005 - 3 StR 112/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von …
Die Teilmengen und ihre Wirkstoffgehalte sind daher - notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes im Wege der Schätzung - festzustellen (Senat StV 2004, 602 m. w. N.). - BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12
Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Die Regelbeispiele des § 29 Abs. 3 BtMG - wie hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei begründete Gewerbsmäßigkeit - sind keine qualifizierenden Tatbestände, sondern Strafzumessungsregeln und deshalb nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (Senat, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04; vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172). - BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18
Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen …
Zwar war vorliegend bei keinem der beiden Betäubungsmittel - für sich betrachtet - der Grenzwert zur nicht geringen Menge erreicht; das Landgericht hat jedoch zutreffend auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen abgestellt, durch die hier der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434;… MüKo-StGB/Kotz/Oglakcioglu, 3. Aufl., Vor § 29 BtMG Rn. 223;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 101;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 166 ff.). - BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; …
und II.11. der Urteilsgründe - gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da es kein eigenes Unrecht darstellt und allein für die Strafrahmenwahl von Bedeutung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.04.2004 - 3 StR 116/04).". - BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der …
Auch wirken sich die für den Eigenkonsum einerseits und für den Weiterverkauf andererseits bestimmten Teilmengen und ihr Verhältnis zueinander sowohl bei der rechtlichen Einordnung als auch bei der Gewichtung der Taten im Rahmen der Strafzumessung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153). - BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
Rechtsfehlerhafte Feststellung der nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit …
Bei einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist es zur Bestimmung des jeweiligen Schuldumfangs vielmehr erforderlich, in den Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hat, den Eigenverbrauchsanteil zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2014 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602). - BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22
Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch …
Beschreibungen wie "gute", "mittlere", "durchschnittliche" oder "schlechte" Qualität sind nur dann hinreichend aussagekräftig, wenn sich den Urteilsgründen oder allgemeinem Erfahrungswissen ein Bezugsrahmen entnehmen lässt, der die Ableitung eines bestimmten Mindestwirkstoffanteils zweifelsfrei ermöglicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2008 - 2 StR 167/08, NStZ-RR 2008, 319; vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603). - BGH, 23.03.2007 - 2 StR 92/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellung der Handelsmenge); …
- BGH, 14.03.2006 - 4 StR 46/06
Lückenhafte Feststellungen zur Strafzumessung (Eigenverbrauchsanteil beim …
- BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12
Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (mangelnde Angabe des Wirkstoffgehalts; …
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 619/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht …
- KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21
Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs. …
Rechtsprechung
BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von Marihuana "mittlerer Art und Güte"; Tetrahydrocannabinol; THC - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung des Wirkstoffgehalts von Marihuana durchschnittlicher Qualität durch den Tatrichter
- Judicialis
- rechtsportal.de
BtMG § 29
Durchschnittlicher Wirkstoffgehalt bei Marihuana - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 602 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14
Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht …
Sollte - wie der Generalbundesanwalt meint - einer Entscheidung des 3. Strafsenats vom 9. Juni 2004 - 3 StR 166/04, StV 2004, 602 zu entnehmen sein, der Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität liege ausnahmslos zwischen 2 bis allenfalls 5 % THC und die Zugrundelegung eines höheren Wirkstoffgehalts sei stets rechtsfehlerhaft, würde dem der 2. Strafsenat nicht folgen. - LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16
Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog. …
Sofern keine lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, kann bei Marihuana durchschnittlicher Qualität ein Wirkstoffgehalt von 2 bis allenfalls 5 % angenommen werden (BGH Beschluss v. 9.6.2004 - 3 StR 166/04, BeckRS 2004, 6824; BGH, Beschluss v. 27.11.2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77). - BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)
Dies versteht sich schon daraus, dass insoweit andere Durchschnittswerte für die Bestimmung der Qualitätsstufen gelten (BGH NStZ-RR 2006, 350 (Haschisch); BGH StV 2004, 602 (Marihuana)). - LG Siegen, 16.01.2013 - 21 KLs 5/12
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; gemeinschaftlicher …
Bei der Ermittlung der Wirkstoffmenge ist die Kammer davon ausgegangen, dass nach allgemeiner Erfahrung bei Marihuana von durchschnittlicher Qualität von Wirkstoffgehalten von 2 % bis allenfalls 5 % ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2004, Az. 3 StR 166/04).