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   BGH, 10.08.2004 - 3 StR 263/04   

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https://dejure.org/2004,7569
BGH, 10.08.2004 - 3 StR 263/04 (https://dejure.org/2004,7569)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2004 - 3 StR 263/04 (https://dejure.org/2004,7569)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04 (https://dejure.org/2004,7569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 226 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 354 Abs. 2 StPO
    Gefährliche Körperverletzung; schwere Körperverletzung; minder schwerer Fall (mehrfache Tatprovokation durch das Opfer); Strafzumessung; Zurückverweisung an ein anderes Landgericht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenmilderungen bei schwerwiegenden Provokationen; Berücksichtigung der schweren Folge in Form einer Lähmung nach einer Tat aufgrund einer Provokation; Verweisung an ein anderes Gericht als das Gericht der Vorinstanz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 213; ; StGB § 213 Alt. 1; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1
    Minder schwerer Fall bei Provokation des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Rechtsfolgen der schweren Körperverletzung

Papierfundstellen

  • StV 2004, 654
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Danach ist ein minder schwerer Fall der schweren und gefährlichen Körperverletzung regelmäßig anzunehmen, wenn der Angeklagte zu der Tat durch eine grundlose schwerwiegende Provokation veranlasst worden ist, die im Falle der Annahme eines (versuchten) Totschlags zwingend zu einer Strafrahmenmilderung nach § 213 Alt. 1 StGB hätte führen müssen (BGH, Beschluss vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24, jeweils mwN).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall bei Tatprovokation

    Liegt allerdings eine Tatprovokation vor, wird die Annahme eines minder schweren Falles regelmäßig nicht derart fernliegen, dass eine Erörterung rechtlich entbehrlich würde (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654).
  • BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16

    Unzureichende Auseinandersetzung mit einer möglichen Provokation im Rahmen der

    Die Erörterung des § 213 Alternative 2 StGB war hier geboten, denn die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (rauschbedingte Vorgehensweise bei der Tat;

    Damit hat das Tatgericht eine dem Tatbestand des § 213, 1. Alt. StGB mindestens ähnliche Situation beschrieben, die in die Zumessungserwägungen deutlich einzubeziehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4, und vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654, 655).
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