Rechtsprechung
BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB
Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten, Gefährlichkeit für die Allgemeinheit (Berücksichtigungsfähigkeit des Alters des Angeklagten und der Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs infolge möglicher Haltungsänderung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ausländerrechtliche Folgen einer Verurteilung als bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt; Zulässigkeit der Berücksichtigung des Alters des Angeklagten und die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs für die Frage der Anordnung einer Sicherungsverwahrung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 2
Kriterien für die Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 211
- StV 2005, 129
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
Nach der Rechtsprechung setzt dies eine "erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit" dafür voraus, dass der Täter für die Allgemeinheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. gefährlich ist und dies auch zum Zeitpunkt einer möglichen Entlassung noch sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04 -, juris, Rn. 13;… Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 -, juris, Rn. 11;… so auch Ullenbruch, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 2/1, 1. Aufl. 2005, § 66a Rn. 30;… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 66a Rn. 8).Allerdings setzt der Vorbehalt eine erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit dafür voraus, dass der Täter für die Allgemeinheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. gefährlich ist und dies zum Zeitpunkt einer möglichen Entlassung auch noch sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04 -, juris, Rn. 13; BGH…, Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 -, juris, Rn. 11).
Die Rechtsprechung hat in diesem Sinne das Kriterium der nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbaren Gefährlichkeit im Sinne des § 66a Abs. 1 StGB a.F. dahingehend präzisiert, dass zur Anordnung des Vorbehalts eine erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen muss, dass der Täter gefährlich für die Allgemeinheit ist und dies zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Strafvollzug auch noch sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04 -, juris, Rn. 13;… Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 -, juris, Rn. 11).
- BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
(Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von …
Die Entscheidung des Tatrichters ist (wie jede Prognose) vom Revisionsgericht nur im begrenzten Umfang nachprüfbar (BGH NStZ 2005, 211, 212). - BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Zukünftige Veränderungen können hierbei berücksichtigt werden, wenn sie Haltungsänderungen erwarten lassen (vgl. BGB NStZ 2005, 211).
- BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08
Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines …
Die Wirkungen eines mehrjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen - wichtige Kriterien, die bei einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen gewesen wären (…BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6; BGH StV 2005, 129) - bezieht es in die gebotene Gesamtwürdigung nicht mit ein, sondern überantwortet dies ausdrücklich allein der für die Nachtragsentscheidungen zuständigen Strafvollstreckungskammer. - BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211, 212; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.). - BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei …
Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6). - BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler …
b) Darüber hinaus hätten die Ausführungen auch eingedenk der nur eingeschränkten Nachprüfungsmöglichkeit durch das Revisionsgericht (vgl. BGH NStZ 2005, 211, 212) rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten, da die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte sei nach dem Strafvollzug nicht mehr in relevanter Weise gefährlich, einer tragfähigen Grundlage entbehrt. - BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten; …
Diese Erwartung ist im Einzelfall in Bezug auf den Angeklagten und unter Berücksichtung aller Umstände, die seine Gefährlichkeit begründen, zu erörtern und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 - …und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 3 und 6; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 jew. mwN). - OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 1 Ws 252/04
Dinglicher Arrest in das Vermögen des Angeklagten: Wegfall bzw. Aufhebung mit …
Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, die auf die Anordnung von Sicherungsverwahrung zielte, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Oktober 2004 (1 StR 140/04 ) als unbegründet verworfen.
Rechtsprechung
BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei Eigentums- und Vermögensdelikten: pflichtgemäßes Ermessen des Tatrichters und restriktive Auslegung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung eines so genannten "Hangtäters"; Würdigung des Hangs zu erheblichen Straftaten im Rahmen einer Überprüfung des Persönlichkeitsbildes eines Täters; Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei der Gefahr einer Schädigung von ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
Sicherungsverwahrung bei Vermögensstraftaten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 129
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der …
Entscheidend ist, ob der Täter als für die Allgemeinheit gefährlich erscheint, weil von ihm Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; BGHSt 24, 153, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3, 6; BGH NStZ 1986, 165). - BGH, 16.07.2009 - 3 StR 206/09
Sicherungsverwahrung (Hang bei verschiedene Rechtsgüter betreffenden Vortaten; …
Zur Heranziehung von Betrugstaten als Grundlage für die Anordnung von Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf die Entscheidung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 6. - KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der …
Denn das Ausmaß der Störung des Rechtsfriedens und damit auch die Betroffenheit der Allgemeinheit und die Gefährlichkeit des Täters können auch davon abhängen, ob der Schaden das Vermögen des Staates, einer finanzkräftigen Kapitalgesellschaft oder eines mittellosen Rentners trifft (…vgl. Sch/Sch-Stree/Kinzig, a. a. O.; ähnlich auch BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004, 1 StR 395/04 = StV 2005, 129).". - LG Landau/Pfalz, 09.09.2016 - 1 StVK 227/13
Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Allerdings ist zu betonen, dass dies allenfalls eine grobe Richtschnur sein kann, die nichts daran ändert, dass die konkreten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, insbesondere wird dabei ergänzend auch auf die "wirtschaftlichen Verhältnisse der potentiellen Opferkreise" abzustellen sein, jedenfalls soweit bei diesen besondere Empfindlichkeiten oder Unempfindlichkeiten vorliegen und der Täter sich zielgerichtet gerade gegen wirtschaftlich besonders Schwache oder Starke richtet (…vgl. Schönke-Schröder, Stree, Kinzig, 28. Auflage, 2010, § 66 RdNr. 32;… LK-Rissing van Saan/Peglau a.a.O., RdNr. 173f., 181f.;… Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, 2011, § 66 RdNr. 14), denn das Ausmaß der Störung des Rechtsfriedens und damit auch die Betroffenheit der Allgemeinheit und die Gefährlichkeit des Täters können auch davon abhängen, ob der Schaden das Vermögen des Staates oder einer finanzkräftigen Kapitalgesellschaft oder aber als Gegenbeispiel eines mittellosen Rentners trifft (…vgl. Schönke-Schröder, Stree, Kinzig a.a.O.; ähnlich auch BGH, Beschluss vom 07.09.2004, 1 StR 395/04 = StV 2005, 129).