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   OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss 401/04   

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https://dejure.org/2004,9415
OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss 401/04 (https://dejure.org/2004,9415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2004 - 3 Ss 401/04 (https://dejure.org/2004,9415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 3 Ss 401/04 (https://dejure.org/2004,9415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Vornahme einer eindeutigen erheblichen sexuellen Handlung in Anwesenheit von Kindern; Grund des Wegfalls der Absichtserfordernis; Schutzzweck des § 176 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 176

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176
    Sexuelle Motivation aufgrund Wahrnehmung durch das Kind bei sexuellem Missbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 110 (Ls.)
  • StV 2005, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss 401/04
    Die seit der Gesetzesänderung im sechsten Strafrechtsreformgesetz tatsächlich bestehende Formulierung des § 176 Abs. 3 StGB erfasst nunmehr aber auch sozialadäquate Verhaltensweisen wie zum Beispiel den innigen Kuss der Eltern vor den Augen eines Säuglings (S/S-Lenckner/Perron § 176 Rn 17; SK-Horn/Wolters § 176 Rn.16, Renzikowski NStZ 1999, 440), da nach der obergerichtlichen Rechtssprechung die bloße optische und akustische Wahrnehmung des sexuellen Vorgangs durch das Kind ausreicht, ohne dass das Kind sich des sexuellen Bezugs bewusst werden muss ( BGHSt 30, 144; 38, 68).

    Zur Vermeidung dieser Überkriminalisierung ist unter Zugrundelegung der vorgenannten gesetzgeberischen Intention und des Schutzzweckes der Vorschrift, nämlich die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern sicherzustellen ( BGHSt 38, 68, 69; 45, 131, 132) der Gesetzeswortlaut des § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB a.F. und § 176 Abs. 4 Nr, 1 StGB n.F. im Sinne einer teleologischen Reduktion einengend dahin auszulegen, dass der Täter das Opfer zumindest derart mit in seine sexuelle Handlung einbeziehen muss, dass gerade die Wahrnehmung durch das Kind für ihn einen ausschlaggebenden Umstand darstellt, mithin die sexuelle Motivation seiner Handlung begründet ( OLG Stuttgart NStZ 2002, S.34; S/S-Lenckner/Perron § 184 c Rn. 23; Tröndle/Fischer, 52 Aufl. § 184 f Rn.9, SK-Horn/Wolters § 176 Rn.16; Bussmann in StV 1999, 613, 619; ).

  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 148/81

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss 401/04
    Die seit der Gesetzesänderung im sechsten Strafrechtsreformgesetz tatsächlich bestehende Formulierung des § 176 Abs. 3 StGB erfasst nunmehr aber auch sozialadäquate Verhaltensweisen wie zum Beispiel den innigen Kuss der Eltern vor den Augen eines Säuglings (S/S-Lenckner/Perron § 176 Rn 17; SK-Horn/Wolters § 176 Rn.16, Renzikowski NStZ 1999, 440), da nach der obergerichtlichen Rechtssprechung die bloße optische und akustische Wahrnehmung des sexuellen Vorgangs durch das Kind ausreicht, ohne dass das Kind sich des sexuellen Bezugs bewusst werden muss ( BGHSt 30, 144; 38, 68).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99

    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss 401/04
    Zur Vermeidung dieser Überkriminalisierung ist unter Zugrundelegung der vorgenannten gesetzgeberischen Intention und des Schutzzweckes der Vorschrift, nämlich die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern sicherzustellen ( BGHSt 38, 68, 69; 45, 131, 132) der Gesetzeswortlaut des § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB a.F. und § 176 Abs. 4 Nr, 1 StGB n.F. im Sinne einer teleologischen Reduktion einengend dahin auszulegen, dass der Täter das Opfer zumindest derart mit in seine sexuelle Handlung einbeziehen muss, dass gerade die Wahrnehmung durch das Kind für ihn einen ausschlaggebenden Umstand darstellt, mithin die sexuelle Motivation seiner Handlung begründet ( OLG Stuttgart NStZ 2002, S.34; S/S-Lenckner/Perron § 184 c Rn. 23; Tröndle/Fischer, 52 Aufl. § 184 f Rn.9, SK-Horn/Wolters § 176 Rn.16; Bussmann in StV 1999, 613, 619; ).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • OLG Celle, 11.07.2005 - 1 Ws 240/05

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der nachträglichen

    Bereits hieraus folgt, dass die Vorschrift des § 275 a StPO i.d.F. des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung eine Entscheidung über einen seitens der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag durch Gerichtsbeschluss nicht vorsieht (vgl. schon OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 110, 111).
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