Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 10.02.2005

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   OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/05   

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https://dejure.org/2005,13514
OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/05 (https://dejure.org/2005,13514)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2005 - 1 AK 4/05 (https://dejure.org/2005,13514)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 1 AK 4/05 (https://dejure.org/2005,13514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls mangels hinreichender Bezeichnung der vorgeschriebenen Merkmale im Fahndungsersuchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Europäischen Haftbefehls; Ausschreibung im SIS zur Festnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art 1, 2 EuhbG, §§ 1 Abs. 4, 83a Abs. 1, Abs. 2 IRG, Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk, Art. 2 Abs. 2 RbEuhb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/05
    Da die Ausschreibung nicht als Europäischer Haftbefehl i.S.d. § 83 a Abs. 2 IRG gilt, ist die Frist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu beachten (vgl. hierzu Senat StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener

    Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83a Abs. 1 und 2 IRG, wenn diese eine ausreichende Beschreibung der Tatumstände enthält (Fortführung von Senat StV 2005, 232 = StraFO 2005, 165 = VRS 108, 297).

    Auch der von der Generalstaatsanwaltschaft K. beantragte Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls (zu dieser Möglichkeit vgl. Senat StV 2005, 232) scheidet aus Rechtsgründen aus, weil auch hierfür eine Tatbeschreibung erforderlich ist, die eine zureichende Prüfung einer Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand ermöglicht (vgl. Senat, Beschluss vom 15.8.2005, 1 AK 40/05, Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2006, § 16 Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

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  • OLG Köln, 13.07.2012 - 6 AuslA 54/12

    Anordnung der Auslieferungshaft bei unzureichender Konkretisierung des

    Die Ausschreibung erfüllt nicht die Mindestanforderungen, die nach § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG an die Konkretisierung des Tatvorwurfs zu stellen sind, damit das ersuchte Land die Subsumtion nachvollziehen und die Überprüfung vornehmen kann, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 RbEuHb vom 13.06.2002 gehört oder - wenn nicht - das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (vgl. OLG Karlsruhe StraFO 2005, 165).
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   OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 2/05   

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https://dejure.org/2005,27073
OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 2/05 (https://dejure.org/2005,27073)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2005 - 1 AK 2/05 (https://dejure.org/2005,27073)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 1 AK 2/05 (https://dejure.org/2005,27073)
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Papierfundstellen

  • StV 2005, 232
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 2/05
    »Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83a Abs. 1 und 2 IRG , wenn diese eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält und eine Überprüfung ermöglicht, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb (Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13. Juni 2002) gehört oder - wenn nicht - das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (Fortführung von OLG Karlsruhe - 1 AK 20/04 - 26.10.2004, StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).«.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2007, 650; 2005, 232).
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