Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4343
OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,4343)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.01.2005 - 1 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,4343)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 1 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,4343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StVG § 24a
    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinwirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels Methamphetamin; Keine Einnahme einer Katalogsubstanz; Bestrafung bei Umwandlung des Methamphetamins zu Amphetamin; Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • blutalkohol PDF, S. 383

    Möglichkeit des Verstoßes gegen § 24a StVG durch Führen eines Kraftfahrzeuges unter Metamphetamineinfluß

  • Judicialis

    StVG § 24a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a
    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Methamphetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    § 24a StVG
    Keine Strafbarkeit bei Führen eines Kfz unter Wirkung des berauschenden Mittels Metamphetamin

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Methamphetamin im Verkehr - straffrei?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 413
  • StV 2005, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03

    Speed (Metamphatimine) und Anwendung des § 24a StVG

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04
    Dies ergibt sich aus der enumerativen Aufzählung der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu § 24a StVG und aus der Ausgestaltung der Änderungsmöglichkeit dieser Anlage durch § 24a Abs. 5 StVG, die es erleichtert, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren und weitere chemische Substanzen in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen aufzunehmen (siehe BayObLG NZV 2004, 267, 268).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08

    Straßenverkehr; öffentlicher; Öffentlichkeit; Begriff

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGHSt 16, 7, 9 f.; BGH VRS 12, 414, 415 f.; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Straßenverkehr 1; vgl. Fischer, a.a.O., § 315b Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; Burhoff, a.a.O., Teil 6 Rn. 98; siehe auch noch Deutscher VRR 2005, 83).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Die in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit, die im Rahmen ihres weiten Schutzbereichs auch das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr umfasst, gebietet vor diesem Hintergrund im Hinblick auf die Anforderungen des (allgemeinen) Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, und hier innerhalb der Prüfung der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Zumutbarkeit), den über § 24 a Abs. 2 StVG grundsätzlich verfassungskonform eingegrenzten Eingriff in die Handlungsfreiheit von der - über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden - Einschränkung abhängig zu machen, dass nicht mehr jeder Nachweis eines der in der Anlage zu § 24 a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittel im Blut, darunter Morphin, für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreichend ist (zum Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des nicht in der Anlage zu § 24 a StVG genanten berauschenden Mittel Methamphetamin vgl. OLG Jena NStZ 2005, 413 f. = StraFo 2005, 170 f. = StV 2005, 276 = DAR 2005, 465 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13521
OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04 (https://dejure.org/2004,13521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2004 - 1 Ws 383/04 (https://dejure.org/2004,13521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2004 - 1 Ws 383/04 (https://dejure.org/2004,13521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges unter Auflösung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus einer vorherigen Verurteilung; Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte einer Freiheitsstrafe; Beachtung der Umstände der Tat, ihrer Auswirkungen und der Entwicklung der ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Aussetzung des Strafrestes zum Halbstrafenzeitpunkt wegen nachhaltiger Persönlichkeitsentwicklung im Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 276
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 07.10.1981 - 1 Ws 337/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass in der Person liegenden Umständen im Einzelfall eine maßgebliche Bedeutung bei der gebotenen Gesamtschau beigemessen werden kann (OLG Zweibrücken MDR 1979, 600; OLG Hamburg StV 1983, 114; OLG Stuttgart StV 1983, 115; Tröndle, a.a.O.).
  • OLG Celle, 23.06.1986 - 3 Ws 303/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    Setzt sich ein Verurteilter etwa während der Haft mit dem von ihm begangenen Unrecht nachhaltig auseinander, distanziert er sich hiervon und zeigt durch sein Gesamtverhalten glaubwürdig Einsicht und Reue, so kommt dem besondere Bedeutung bei (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2000, 3 Ws 256/99; OLG Celle NStZ 1986, 573 f.; LK - Gribbohm a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1978 - Ws 516/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass in der Person liegenden Umständen im Einzelfall eine maßgebliche Bedeutung bei der gebotenen Gesamtschau beigemessen werden kann (OLG Zweibrücken MDR 1979, 600; OLG Hamburg StV 1983, 114; OLG Stuttgart StV 1983, 115; Tröndle, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 20.01.1983 - 3 Ws 10/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass in der Person liegenden Umständen im Einzelfall eine maßgebliche Bedeutung bei der gebotenen Gesamtschau beigemessen werden kann (OLG Zweibrücken MDR 1979, 600; OLG Hamburg StV 1983, 114; OLG Stuttgart StV 1983, 115; Tröndle, a.a.O.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    Zu diesen Gesichtspunkten gehört insbesondere auch die Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug, denn dieser dient vornehmlich der Resozialisierung und Wiedereingliederung des straffällig Gewordenen (§ 2 Satz 1 StVollzG; BVerfGE 45, 187 ff., 239; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 7. Auflage 1998, § 2 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    Allein die Schwere der Straftat steht jedoch einer Halbstrafenaussetzung nicht grundsätzlich entgegen, da der Gesetzgeber - entgegen der sog. Erstverbüßerregelung in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB - in § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gerade keine zeitliche Obergrenze für zeitige Freiheitsstrafen normiert hat (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323 f.; LK-Gribbohm, 11. Auflage 1992, § 57 Rn. 45).
  • KG, 04.10.2000 - 5 Ws 674/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
    Solche aus der Tatschwere resultierenden Gesichtspunkte werden im Regelfalle aber im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung einer Aussetzung des Strafrestes nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB entgegenstehen und die Anordnung der Haftfortdauer auch aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung gebieten (KG Beschluss vom 04.10.2000, 5 Ws 674/00; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 57 Rn. 29), auch wenn der Verurteilte - wie hier - vor der Tat nicht vorbestraft war, in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt hat und sich erstmals in Haft befindet.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von

    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 Ws 167/05
    Die Umstände müssen die Tat, ihre Auswirkungen bzw. die Entwicklung der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt vergleichbarer Fallgestaltungen so deutlich abheben und in einem so milden Licht erscheinen lassen, dass eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann (ständ. Rechtsprechung aller drei Strafsenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe; vgl. zuletzt Senat wistra 2005, 153 f.).

    Der Senat - wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss sowie das Urteil des Landgerichts H. verwiesen - übersieht nicht, dass dem nicht vorbestraften Beschwerdeführer ausweislich der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Y. vom 19.05.2005 eine besonders günstige Prognose gestellt werden kann, er sich im Strafvollzug beanstandungsfrei führt, er zwischenzeitlich in den offenen Vollzug verlegt, er als Freigänger seit 13.10.2004 in einem offenen Beschäftigungsverhältnis als Kfz-Mechaniker steht und er im Strafvollzug auch aufgrund der erfolgten Tataufarbeitung und der Reue über das von ihm begangene Verbrechen ein besondere Entwicklung genommen hat (zum besonderen Gewicht dieses Umstandes im Rahmen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB, vgl. Senat wistra 2005, 153 f.).

  • OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Eine solche Entwicklung kann zusammen mit anderen günstigen Umständen ein derartiges Gewicht erlangen, dass sie die Gesamtwürdigung wesentlich beeinflusst und insgesamt zur Annahme besonderer Umstände i.S.d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB führt ( OLG Karlsruhe StV 2005, 276 [OLG Karlsruhe 22.11.2004 - 1 Ws 383/04] ).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18

    Unterbrechung der weiteren Vollstreckung zum Halbstraftermin

    Dabei ist im Ausgangspunkt zu sehen, dass sogar bei einer hohen Freiheitsstrafe wegen eines für die Allgemeinheit besonders gefährlichen Delikts nach Halbstrafverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Senat, NStZ-RR 1997, 323; OLG Karlsruhe wistra 2005, 153).
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