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   OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04 (StrVollz), 1 Ws 416/04 (StVollz)   

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https://dejure.org/2005,7819
OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04 (StrVollz), 1 Ws 416/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,7819)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2005 - 1 Ws 416/04 (StrVollz), 1 Ws 416/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,7819)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 1 Ws 416/04 (StrVollz), 1 Ws 416/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,7819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen lediglich als Hinweise für die vorzunehmende Ermessensentscheidung; Einweisung in den geschlossenen Vollzug trotz Erfüllung der besonderen Anforderungen für den offenen Vollzug; Einweisungsentscheidung entgegen den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen lediglich als Hinweise für die vorzunehmende Ermessensentscheidung; Einweisung in den geschlossenen Vollzug trotz Erfüllung der besonderen Anforderungen für den offenen Vollzug; Einweisungsentscheidung entgegen den ...

  • Judicialis

    StVollzG § 10; ; StVollzG § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 10; StVollzG § 115
    Keine Einschränkung des Strafvollzugsgesetzes durch Verwaltungsvorschriften - Bedeutung des Verwaltungshandelns für Ermessensentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 339
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 19.05.2000 - 1 Ws 87/00

    Gewährung von Vollzugslockerungen für Gefangene mit vollziehbarer

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04
    b) Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen und hält daran fest, dass eine Verwaltungsvorschrift oder -entscheidung die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes nicht einschränken oder abändern kann und es stets einer am Einzelfall ausgerichteten und von der Vollzugsbehörde darzulegenden Ermessensentscheidung bedarf (Beschluss vom 22, Juli 1977, 3 Ws 202/77; vom 6. März 1984, ZstrVo 1984, 251; vom 19. Mai 2000, StV 2000, 573; vgl. auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. § 11 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2004 - 1 Ws 374/04

    Kontrolle der Verteidigerpost

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04
    Mit diesen Erwägungen, die weder der Einweisungsbescheid der Antragsgegnerin noch deren weiteres und in der Entscheidung wiedergegebenes Vorbringen enthalten, hat die Strafvollstreckungskammer in nicht zulässiger Weise (vgl. zuletzt Senat vom 22. Dezember 2004, 1 Ws 374/04; Schwindt/Böhm, 3. Aufl., § 115 Rn. 19 m.w.N.) ihr eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der Antragsgegnerin gesetzt.
  • OLG Celle, 22.07.1977 - 3 Ws 202/77
    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04
    b) Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen und hält daran fest, dass eine Verwaltungsvorschrift oder -entscheidung die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes nicht einschränken oder abändern kann und es stets einer am Einzelfall ausgerichteten und von der Vollzugsbehörde darzulegenden Ermessensentscheidung bedarf (Beschluss vom 22, Juli 1977, 3 Ws 202/77; vom 6. März 1984, ZstrVo 1984, 251; vom 19. Mai 2000, StV 2000, 573; vgl. auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. § 11 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Celle, 17.03.2006 - 1 Ws 42/06

    Verkürzung der Besuchs- und Aufschlusszeiten infolge der Einführung des

    Zwar binden politische Vorgaben und Verwaltungsanordnungen die Gerichte nicht (vgl. OLG Celle vom 12.1.2005, 1 Ws 416/05, StV 2005, 339).
  • KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22

    Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des

    Eine Verwaltungsvorschrift kann solche Bestimmungen - wie diejenigen des Strafvollzugsgesetzes oder höherrangige Rechtsnormen, insbesondere des Verfassungsrechts - nicht einschränken oder abändern (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 Ws 416/04 (StrVollz) -, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 1977 - 3 Ws 261/77 -, NJW 1978, 334, 335); denn alle Ermessensentscheidungen haben sich an den im Gesetz niedergelegten Grundsätzen sowie an grundrechtlichen Vorgaben zu orientieren (Spaniol, a.a.O., Rn. 41, 43 sowie § 116 Rn. 14; vgl. dazu auch OLG Frankfurt, a.a.O., sowie Laubenthal, Strafvollzug 8. Aufl., Kap. 2.5.1. Rn. 42).
  • OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13

    Untersagung des Besitzes von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie

    Zwar war Hintergrund der vom Antragsteller angefochtenen Maßnahme der Erlass vom 12. Juli 2012, der für sich genommen grundsätzlich nicht geeignet ist, das von der Antragsgegnerin auszuübende Ermessen im Einzelfall zu ersetzen (vgl. Senat vom 12.1.2005, StV 2005, 339).
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

    Ein Rechtsanspruch auf die Verlegung in den offenen Vollzug besteht für den Gefangenen ebenso wenig wie auf die Gewährung von (bestimmten) Lockerungen als Maßnahmen im Behandlungsvollzug (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. November 2001 - 2 BvR 2348/00 -, juris Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 Ws 416/04 [StrVollz] -, juris Rdnr. 8 f.; Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 5 und § 11 Rdnr. 54; Arloth/Krä a. a. O., § 10 Rdnr. 4 und § 11 Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

    Ein Rechtsanspruch auf die Verlegung in den offenen Vollzug besteht für den Gefangenen ebenso wenig wie auf die Gewährung von (bestimmten) Lockerungen als Maßnahmen im Behandlungsvollzug (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. November 2001 - 2 BvR 2348/00 -, juris Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 Ws 416/04 [StrVollz] -, juris Rdnr. 8 f.; Lesting in AK-StVollzG, Teil II § 15 LandesR Rdnr. 45 und § 38 LandesR Rdnrn. 47, 92; Arloth/Krä a. a. O., § 10 Rdnr. 4 und § 11 Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.).
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