Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22985
LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 (https://dejure.org/2004,22985)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 (https://dejure.org/2004,22985)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 (https://dejure.org/2004,22985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln; Verwertbarkeit von bei beschlagnahmten Gegenständen; Verwertbarkeit von Aussagen eines Angeklagten bei seiner Beschuldigtenvernehmungen ; Rechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung; Umfang einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    So hat der Bundesgerichtshof am 15.10.1999 (NStZ 2000, 154) einen Beschluss des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof, wonach auch die Zimmer von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft durchsucht werden durften, gegen die noch kein konkreter Tatverdacht bestand, als rechtmäßig bestätigt.

    Die Strafkammer wäre aber aufgrund einer Abwägung aller Umstände selbst dann zu einem Verwertungsverbot gekommen, wenn sie zugrunde gelegt hätte, dass - etwa in Anlehnung an die oben angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2000, 154) - eine richterliche Durchsuchungsanordnung gemäß § 103 StPO für das Zimmer des Angeklagten S. zu erwirken gewesen wäre.

  • LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89
    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    Dass die Polizeibeamten zum Zeitpunkt der Vernehmungen die Durchsuchung als rechtmäßig und die beschlagnahmten Gegenstände als verwertbar ansahen, ändert an dem rechtlichen Erfordernis der qualifizierten Belehrung und an der rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Vernehmung bei deren Unterbleiben nichts (LG Bad Kreuznach, StV 1994, 293).

    Sie ist jedoch auch dann unverwertbar, wenn die Polizeibeamten eine qualifizierte Belehrung nicht für notwendig hielten (LG Bad Kreuznach, StV 1994, 293).

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    Der Beschuldigte hätte über die allgemeine Beschuldigtenbelehrung hinaus "qualifiziert" darüber belehrt werden müssen, dass die Durchsuchung seines Zimmers rechtswidrig war und deshalb die dabei gewonnenen Beweismittel nicht verwertbar sind (vgl. BGH NStZ 1996, 290; LG Frankfurt StV 2003, 325).
  • LG Bonn, 01.07.1980 - 37 Qs 57/80
    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    So wurde etwa die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen Art. 13 GG führe dann zu einem Verwertungsverbot, wenn die dadurch aufklärbare Straftat (dort: Steuerhinterziehung) nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe, sondern nur einer Geldstrafe rechtfertigen würde (LG Bonn, NJW 1981, 292).
  • LG Saarbrücken, 28.04.2003 - 8 Qs 70/03

    Durchsuchung - Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Durchsuchungsmaßnahme

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    Die "objektiv willkürliche" Annahme von "Gefahr im Verzug" durch Polizeibeamte führe zu einem Verwertungsverbot, wenn kein besonderes Allgemeininteresse an der Tataufklärung bestehe (OLG Koblenz, NStZ 2002, 660; vgl. auch LG Saarbrücken StV 2003, 434).
  • LG Osnabrück, 26.11.1990 - 13 Js 13349/90
    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    Die bemerkenswerte Gedankenlosigkeit der handelnden Polizeibeamten hinsichtlich des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein starkes Argument für die Unverwertbarkeit der gewonnenen Beweismittel (vgl. LG Osnabrück, StV 1991, 152).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür,

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
    Die "objektiv willkürliche" Annahme von "Gefahr im Verzug" durch Polizeibeamte führe zu einem Verwertungsverbot, wenn kein besonderes Allgemeininteresse an der Tataufklärung bestehe (OLG Koblenz, NStZ 2002, 660; vgl. auch LG Saarbrücken StV 2003, 434).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Für Fälle fehlerhafter Wohnungsdurchsuchungen ist dies in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, falls der Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 2684, 2686; BVerfG - Kammer - Beschluss vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04; LG Osnabrück StV 1991, 152, 153; AG Offenbach StV 1993, 406, 407 f.; LG Darmstadt StV 1993, 573 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 538; OLG Koblenz NStZ 2002, 660; AG Tiergarten in Berlin StV 2003, 663, 664; StraFo 2007, 73, 74; LG Heilbronn StV 2005, 380, 381; vgl. noch weitergehend AG Braunschweig StV 2001, 393 und LG Saarbrücken StV 2003, 434, 436).
  • AG Kehl, 29.04.2016 - 2 Cs 303 Js 19062/15

    Strafbefehlsverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln:

    Für eine Verwertbarkeit des Geständnisses des Angeschuldigten wäre eine qualifizierte Belehrung vor seiner Vernehmung erforderlich gewesen, d.h. er hätte auf die Unverwertbarkeit der aufgrund der rechtswidrigen Durchsuchung der Tasche sichergestellten Subutex-Tabletten hingewiesen werden müssen, wobei es nicht darauf ankommt, ob der ihn vernehmende Polizeibeamte selbst von der Unverwertbarkeit ausging oder nicht (vgl. LG Heilbronn StV 2005, 380).
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Dagegen sind jedenfalls dann, wenn allein einer unbeteiligten Person zuzuordnende Räumlichkeiten (ebenfalls) Gegenstand der Durchsuchung sind, die engeren Anforderungen des § 103 StPO maßgeblich (s. auch LG Heilbronn, Urteil v. 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 - juris).
  • AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16

    Freispruch des Angeklagten mangels Nachweises der ihm zur Last gelegten Tat

    b)              Da nicht mehr festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte vor, während oder nach der Durchsuchung angegeben hat, er besäße Betäubungsmittel zum Eigenbedarf, unterliegt auch das Ergebnis der diesbezüglich durchgeführten Befragung einem Beweiserhebungsverbot, da zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen werden muss, dass er diese Aussage - wie es der Zeuge B. im Übrigen in seiner Vernehmung schilderte - frühestens während der Durchsuchung getätigt hat und er jedenfalls zuvor nicht qualifiziert über die Rechtswidrigkeit der durchgeführten Durchsuchung belehrt wurde (vgl. hierzu u.a. LG Heilbronn, Urteil vom 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 -, Tz 90 ff., zit. n. juris).
  • LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09

    Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung: Verdacht auf Vorhandensein einer

    Ob vorliegend aus der rechtsfehlerhaften Beweiserhebung auch eine Unverwertbarkeit der Beweismittel, insbesondere der Durchsuchungsergebnisse, folgt, oder ob angesichts der tatsächlich vorgefundenen Mengen das Strafverfolgungsinteresse des Staates überwiegt, bedarf derzeit keiner Bewertung und hat der umfassenden Abwägung durch den Tatrichter vorbehalten zu bleiben (hierzu im Einzelnen Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 50. Auflage 2008, Einl. Rz. 55 f. unter Hinweis auf die Abwägungslehre der Rechtsprechung m. w. N.; LG Heilbronn StV 2005, 380 ff).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Dagegen sind dann, wenn allein einer unbeteiligten Person zuzuordnende Räumlichkeiten (ebenfalls) Gegenstand der Durchsuchung sind, die engeren Anforderungen des § 103 StPO maßgeblich (OLG Köln a.a.O.; siehe auch LG Heilbronn, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht