Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8412
BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04 (1) (https://dejure.org/2005,8412)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 StR 544/04 (1) (https://dejure.org/2005,8412)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04 (1) (https://dejure.org/2005,8412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Die Verteidiger tragen nicht vor, dass ihnen oder dem Verurteilten der Rechtsbehelf des mit dem Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in die StPO eingefügten § 356a StPO unbekannt gewesen wäre (anders als in dem dem Beschluss des BGH vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04 - zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Denn durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse des § 344 Abs. 2 und des § 345 StPO nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7657
OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04 (https://dejure.org/2005,7657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2005 - 1 Ss 184/04 (https://dejure.org/2005,7657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 1 Ss 184/04 (https://dejure.org/2005,7657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten: Heilungsmöglichkeit durch Pflichtverteidigerbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen des Verzichts auf die Übersetzung der Anklageschrift in die Muttersprache des nicht der deutschen Sprache mächtigen Angeklagten im Zwischenverfahren; Gebotenheit der Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Hauptverhandlung auf Grund des Fehlens der Fähigkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 655
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 4 StVK 3/04

    Übersendung der Anklageschrift an den ausländischen Angeklagten mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    aa) Nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. KG, StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; OLG Hamm, StV 2004, 364; Gollwitzer, in: LR StPO Art. 6 MRK Rdn. 172; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 18 m.w.N., Tolksdorf, in: KK StPO 5. Aufl. § 201 Rdn. 4; Seidl, in: KMR § 201 Rdn. 4; Paeffgen, in: Systematischer Kommentar zur StPO § 201 Rdn. 5 m.w.N.; Kühne, StV 1994, 66 f.).

    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; a.A. HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 obiter dictu; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Brandenburg, 21.04.1998 - 2 Ws 85/98

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    a) Anlass zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte fähig ist, sich ohne den Beistand eines Verteidigers ausreichend selbst zu verteidigen, besteht insbesondere dann, wenn der Angeklagte sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten hat oder aus einem anderen Kulturkreis stammt und mit dem deutschen Rechtssystem nur unzureichend vertraut ist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522; OLG Brandenburg, StV 2000, 69 ).

    aa) Nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. KG, StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; OLG Hamm, StV 2004, 364; Gollwitzer, in: LR StPO Art. 6 MRK Rdn. 172; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 18 m.w.N., Tolksdorf, in: KK StPO 5. Aufl. § 201 Rdn. 4; Seidl, in: KMR § 201 Rdn. 4; Paeffgen, in: Systematischer Kommentar zur StPO § 201 Rdn. 5 m.w.N.; Kühne, StV 1994, 66 f.).

  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; a.A. HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 obiter dictu; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    aa) Nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. KG, StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; OLG Hamm, StV 2004, 364; Gollwitzer, in: LR StPO Art. 6 MRK Rdn. 172; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 18 m.w.N., Tolksdorf, in: KK StPO 5. Aufl. § 201 Rdn. 4; Seidl, in: KMR § 201 Rdn. 4; Paeffgen, in: Systematischer Kommentar zur StPO § 201 Rdn. 5 m.w.N.; Kühne, StV 1994, 66 f.).

    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; a.A. HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 obiter dictu; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    bb) Unterbleibt die gebotene Mitteilung der Anklageschrift in einer dem Angeschuldigten verständlichen Sprache, so kann dieser im Zwischenverfahren geschehene - schwere - Verfahrensfehler im weiteren Verfahren insbesondere durch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ausgeglichen werden (vgl. Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Karlsruhe vom 17.10.2002, StV 2002, 299 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.1987 - 1 Ws 60/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    a) Anlass zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte fähig ist, sich ohne den Beistand eines Verteidigers ausreichend selbst zu verteidigen, besteht insbesondere dann, wenn der Angeklagte sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten hat oder aus einem anderen Kulturkreis stammt und mit dem deutschen Rechtssystem nur unzureichend vertraut ist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522; OLG Brandenburg, StV 2000, 69 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.1991 - 3 Ss 65/91

    Verteidiger; Beiordnung; Ausländer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).
  • KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    aa) Nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. KG, StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; OLG Hamm, StV 2004, 364; Gollwitzer, in: LR StPO Art. 6 MRK Rdn. 172; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 18 m.w.N., Tolksdorf, in: KK StPO 5. Aufl. § 201 Rdn. 4; Seidl, in: KMR § 201 Rdn. 4; Paeffgen, in: Systematischer Kommentar zur StPO § 201 Rdn. 5 m.w.N.; Kühne, StV 1994, 66 f.).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
    Für diesen Antrag ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig, dessen Urteil angefochten wurde (vgl. BGHR StPO § 141 Bestellung 3; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • EGMR, 25.03.1999 - 25444/94

    PÉLISSIER AND SASSI v. FRANCE

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2002 - 3 Ss 23/02
  • LG Heilbronn, 20.01.1987 - 3 Qs 777/86
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    An der Fähigkeit zu angemessener Selbstverteidigung fehlt es allerdings dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Persönlichkeit oder seiner besonderen persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sein wird, alle Möglichkeiten einer angemessenen Verteidigung auszuschöpfen (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 6 nach juris m.w.N.).

    Demgemäß besteht insbesondere dann Anlass zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte fähig ist, sich ohne den Beistand eines Verteidigers ausreichend selbst zu verteidigen, wenn er sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten hat oder aus einem anderen Kulturkreis stammt und mit dem deutschen Rechtssystem nur unzureichend vertraut ist (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 7 nach juris m.w.N.).

    Einer Pflichtverteidigerbestellung bedarf es deshalb nicht, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten einhergehenden Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere durch die (unentgeltliche) Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 8 nach juris).

    (1) Allerdings wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine Pflichtverteidigerbestellung sei regelmäßig in den Fällen geboten, in denen der aus § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK folgende Anspruch des sprachunkundigen Angeklagten auf rechtzeitige Bekanntgabe der Anklageschrift unter Beifügung einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache verletzt worden ist und er sich deshalb nicht sachgerecht selbst verteidigen konnte (OLG Karlsruhe StV 2002, 299 Rdn. 11 nach juris, und StV 2005, 655 Rdn. 5 und 9 nach juris).

    Nach bereits vor Inkrafttreten des § 187 Abs. 2 GVG einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. nur OLG Düsseldorf StV 2010, 512 Rdn. 2 nach juris; OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 10 nach juris mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur; Meyer-Goßner aaO. Art. 6 MRK Rdn. 18 m.w.N.; Schneider, in: KK StPO 7. Aufl. § 201 Rdn. 4), es sei denn er ist anderweitig ausreichend über die Anklagegründe informiert worden (EGMR, Entscheidung vom 09.03.2010 - Nr. 60705/08 Rdn. 21 ff. nach juris).

    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545, 3546) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 10 nach juris mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 Rdn. 8 ff. nach juris; OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 11 nach juris; so auch Schneider, aaO. § 201 Rdn. 4 m.w.N. zum Meinungstand; differenzierend OLG Hamburg, StV 1994, 65 Rdn. nach juris 12 ff.; and. Ans. bei rechtlich und tatsächlich überschaubarem Verfahrensgegenstand OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766, 2767).

    Unterbleibt die gebotene Mitteilung der Anklageschrift in einer dem Angeschuldigten verständlichen Sprache, so soll dieser im Zwischenverfahren geschehene - schwere - Verfahrensfehler im weiteren Verfahren insbesondere durch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ausgeglichen werden können (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2002, 299 Rdn. 12 nach juris, und StV 2005, 655 Rdn. 11 nach juris).

  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Insoweit sind jedoch die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -); denn die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten steht der Annahme einer ausreichenden eigenen Verteidigungsfähigkeit nicht ausnahmslos entgegen (vgl. BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StV 2005, 655; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 24).

    Einer Pflichtverteidigerbestellung bedarf es daher nicht, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten einhergehenden Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere durch die (unentgeltliche) Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 655; KG, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    Die vollständige und frühzeitige Informationen über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (OLG Karlsruhe StV 2005, 655 m.w.N.).
  • LG Heilbronn, 21.01.2019 - 8 Qs 2/19

    Anspruch des sprachunkundigen Angeklagten auf Pflichtverteidigerbeiordnung

    Auch das zusätzliche Entstammen aus einem anderen Kulturkreis und die fehlende Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem vermögen eine Unfähigkeit zur Selbstverteidigung nur dann zu begründen, wenn weitere Umstände, wie beispielhaft der erhöhte Schwierigkeitsgrad der Sach- und Rechtslage, dies gebieten, welche durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers nicht angemessen ausgeglichen werden können (OLG Karlsruhe StraFo 2005, 370; LG Mainz, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 3 Qs 43/17 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2017 - 17 Qs 26/17

    Pflichtverteiidger, Verständigungsprobleme

    Auch in rechtlich und tatsächlich völlig einfach gelagerten Fällen - wie vorliegend - ist eine vollständige und möglichst frühzeitige Information über den Anklagevorwurf in einer dem Angeklagten verständlichen Sprache geboten (OLG Frankfurt, Beschl. v.10.01.2008 - 2 Ss 383/07 -, an. 8, juris, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.06.2005 - 1 Ss 184/04 Rn. 6, juris).
  • LG Cottbus, 22.12.2010 - 24 Qs 147/10

    Pflichtverteidigerbestellung bei sprachunkundigen Angeklagten

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2005 - 1 Ss 184/04, BeckRS 2005, 11757).
  • LG Hof, 25.11.2015 - 4 Qs 153/15

    Pflichtverteidigerbestellung - notwendige Verteidigung bei

    In Fällen sprachbedingter Verständigungsschwierigkeiten und der Herkunft des Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis mit der Folge der unzureichenden Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem kommt deshalb - als Ausfluss des Rechtes auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren - die Bestellung eines Verteidigers grundsätzlich eher in Betracht als dies sonst der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1988, 76; OLG Brandenburg StV 2000, 69; OLG Karlsruhe StV 2005, 655; OLG Hamm StV 2005, 659; ständige Rspr. der Beschwerdekammer, vgl. Kammerbeschlüsse v. 21.08.2013, Az.: 4 Qs 145/13; v. 23.06.2014, Az.: 4 Qs 92/14; v. 01.08.2014, Az.: 4 Qs 118/14; v. 24.02.2015, Az.: 4 Qs 17/15).
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