Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05   

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https://dejure.org/2006,2465
BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05 (https://dejure.org/2006,2465)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2006 - 2 StR 575/05 (https://dejure.org/2006,2465)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 2 StR 575/05 (https://dejure.org/2006,2465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 184f Nr. 1 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB
    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der Vollendung, Sexualbezug); sexuelle Handlungen (Erheblichkeit; Umstände des Einzelfalls; Kuss); Nötigung; Bedrohung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision auf Grund fehlerhafter Urteilsbegründung; Hinreichende widerspruchsfreie Darlegung der Voraussetzungen eines Straftatbestandes im Urteil; Berücksichtigung der tatsächlichen Beziehungen zwischen Täter und Opfer bei der Beurteilung einer Handlung als ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § ... 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 184 f Nr. 1; ; StGB § 240 Abs. 1; ; StGB § 241; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1 § 184f Nr. 1
    Kuss als erhebliche sexuelle Handlung; Überraschung ist keine Nötigung; "Verwenden" eines Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1 § 184f Nr. 1
    Kuss als erhebliche sexuelle Handlung; Überraschung ist keine Nötigung; "Verwenden" eines Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur sexuellen Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 363
  • NStZ-RR 2006, 366
  • NStZ-RR 2006, 368
  • NStZ-RR 2007, 12
  • StV 2006, 416
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Bei der Beurteilung der Qualität einer Handlung sind die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen (BGH NJW 1989, 3029); es muss eine sozial nicht mehr hinnehmbare Rechtsgutsbeeinträchtigung zu besorgen sein (BGHSt 29, 336, 338; BGH NJW 1992, 324; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 184 f Rdn. 5; MüKo-Hörnle § 184 f Rdn. 21).
  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Bei einem nicht weiter qualifizierten Kuss auf den Mund kann das zweifelhaft sein, wenn zwischen den Beteiligten eine längere intime Beziehung bestanden hat (vgl. auch BGHSt 1, 292, 298; 18, 169 f.; BGH StraFo 1998, 63, 64; Hörnle aaO § 184 f Rdn. 20, 22; zu Kussversuchen auch BGH NStZ 1983, 553; 1988, 71; 2001, 370 f.).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Bei der Beurteilung der Qualität einer Handlung sind die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen (BGH NJW 1989, 3029); es muss eine sozial nicht mehr hinnehmbare Rechtsgutsbeeinträchtigung zu besorgen sein (BGHSt 29, 336, 338; BGH NJW 1992, 324; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 184 f Rdn. 5; MüKo-Hörnle § 184 f Rdn. 21).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Die bloße überraschende Vornahme einer sexualbezogenen Handlung kann nicht als Nötigung zur Duldung dieser Handlung angesehen werden (vgl. BGHSt 31, 76, 77 f.; 36, 145, 146; BGH NStZ 1993, 78; 1995, 230; 2005, 268, 269; st. Rspr.).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Bei einem nicht weiter qualifizierten Kuss auf den Mund kann das zweifelhaft sein, wenn zwischen den Beteiligten eine längere intime Beziehung bestanden hat (vgl. auch BGHSt 1, 292, 298; 18, 169 f.; BGH StraFo 1998, 63, 64; Hörnle aaO § 184 f Rdn. 20, 22; zu Kussversuchen auch BGH NStZ 1983, 553; 1988, 71; 2001, 370 f.).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Die bloße überraschende Vornahme einer sexualbezogenen Handlung kann nicht als Nötigung zur Duldung dieser Handlung angesehen werden (vgl. BGHSt 31, 76, 77 f.; 36, 145, 146; BGH NStZ 1993, 78; 1995, 230; 2005, 268, 269; st. Rspr.).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Selbst wenn er dies beabsichtigt hätte, wäre der Einsatz des Werkzeugs nicht kausal gewesen, wenn die Geschädigte die Drohung erst nach Abschluss der erzwungenen Handlung bemerkte (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges;

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Ob auch ein möglicherweise der Sicherung dienender Einsatz des Werkzeugs nach Vollendung der Tat, aber vor deren Beendigung, entsprechend der Auslegung des Begriffs des Verwendens etwa in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu NStZ 2004, 263), dem Qualifikationstatbestand unterfallen kann (so Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 85; aA Renzikowski aaO § 177 Rdn. 81; ablehnend auch Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 244 Rdn. 2 m.w.N.), ist vom Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, bislang nicht entschieden.
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Nach den bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte die Schlüssel weder als Nötigungsmittel zur Erzwingung der (möglicherweise) sexuellen Handlung noch als Mittel dieser Handlung selbst eingesetzt (zum Begriff des Verwendens vgl. BGHSt 46, 225, 228 f.; BGH NStZ 2000, 254; 2005, 35; MüKo-Renzikowski § 177 Rdn. 81; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 84; Gössel, Das neue Sexualstrafrecht, 2005, § 2 Rdn. 89).
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
    Dass dem Schlüsselbund die Qualität eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB nicht schon von vornherein, sondern erst zu dem Zeitpunkt zukam, als der Angeklagte es in der festgestellten Art ergriff und bereithielt, stünde einer Anwendung der Vorschrift nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

  • LG Kleve, 22.09.1997 - Ns 7 Js 1548 (62/97)
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 135/04

    Versuchte Vergewaltigung (Tenorierung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs:

  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99

    Vergewaltigung

  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 12 f.; BGH NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197; stRspr).

    Ein Kuss kann dabei bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12 f.).

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Qualifiziert ist die Tat danach dann, wenn das gefährliche Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat eingesetzt wird (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 177 Rdn. 85; § 250 Rdn. 18; vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05).
  • AG Köln, 07.07.2016 - 647 Ls 182/16

    Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16

    Bei der Beurteilung der Qualität einer Handlung sind die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen; es muss eine sozial nicht mehr hinnehmbare Rechtsgutbeeinträchtigung zu besorgen sein (vergleiche BGH HRRS 2006 Nr. 250, Rn. 14 mit weiteren Nachweis).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 1 Ss 70/09

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeit bei aufgedrängtem Zungenkuss ohne weitere

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 12; OLG München, Urteil vom 20.10.2008, 5 StRR 180/08, nach juris).
  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12

    Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein

    Bei einem Kussversuch ist dies nicht ohne weiteres der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - 4 StR 419/87, NStZ 1988, 70, 71; Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00 2001, 370, 371; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251, 252; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 70/09, NStZ-RR 2010, 45).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung

    Bei der am Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung orientierten Bewertung sind auch die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens einzubeziehen und neben den näheren Umständen der Handlung die Beziehung zwischen den Beteiligten und die konkrete Tatsituation zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251; BGH, Urteil vom 25. Juli 1989 - 1 StR 95/89, NJW 1989, 3029; LK-Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 12).
  • OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (BGH NStZ-RR 2007, 12/13; BGHSt NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197).

    8Ein Kuss kann bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12/13).

  • BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09

    Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch (

    Eine Anwendung des Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB kommt namentlich dann nicht in Betracht, wenn die schwere Misshandlung nur das Mittel einer auf einem neuen Tatentschluss beruhenden Bedrohung war (so vgl. schon BGH NStZ-RR 2007, 12, 13).
  • LG Frankenthal, 18.10.2019 - 7 KLs 5221 Js 13885/19
    Das anhaltende Berühren des geschädigten Kindes im Vaginal- und Analbereich ist auch oberhalb der Kleidung als erhebliche sexuellen Handlung im Sinne des § 184h StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2006, Az 2 StR 575/05 in NStZ-RR 2007, 12; Urteil vom 17.11.1999, Az. 2 StR 453/99 in NStZ-RR 2000, 299; Fischer StGB, 2019, § 184h Rn 6; Hörnle in MüKo StGB, 2017, § 184h Rn. 27; Lackner/Kühl/Heger StGB, 2018, § 184h Rn 6).
  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Nötigung

  • BGH, 18.09.2008 - 4 StR 185/08

    Sexuelle Handlung (Erheblichkeitsschwelle bei Küssen); Aufrechterhaltung des

  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 125/17

    Erzwingung der Duldung einer sexuellen Handlung (griff in den Scheidenbereich);

  • KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21

    Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall und vertypten Milderungsgründen;

  • BGH, 06.10.2010 - 4 StR 315/10

    Sexuelle Handlung (erforderliche Feststellungen)

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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6176
BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 205
  • StV 2006, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06
    Die Waffe ist in diesem Fall objektiv nicht gefährlich, auch wenn der Täter deren Einsatzbereitschaft ohne Weiteres herstellen und ihre objektive Gefährlichkeit herbeiführen kann (BGHSt 45, 249 f.).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 393/08

    Sexuelle Nötigung (ungeladene Schusswaffe: Beisichführen; Verwenden);

    Der Angeklagte führte aber die Waffe im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB bei sich (vgl. BGH StraFO 2006, 253).
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