Rechtsprechung
BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 229 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
Konzentrationsmaxime; Frist zur Urteilsverkündung; keine Darlegungen zum Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfolg einer Beschwerde wegen unterlassener Verkündung eines Urteils innerhalb der Verkündungsfrist
- Judicialis
StPO § 268 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 229 Abs. 2; ; StPO § 229 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 229 Abs. 2 § 268 Abs. 3
Überschreiten der Urteilsverkündungsfrist - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 48 (Ls.)
- StV 2006, 516
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06
Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf …
Neben den von der Bundesanwaltschaft unter Hinweis auf BGH StV 2006, 516 geäußerten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Rüge kann der Senat vorliegend ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).Ein solcher Ausschluss ist nämlich möglich, wenn - wie hier durch die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden, die diesbezügliche Eintragung in die Terminsrolle und die Entschädigungsfestsetzungen für die Schöffen zur Überzeugung des Senats belegt - die abschließende Urteilsberatung (am 3. März 2006) sicher innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO stattgefunden hat (vgl. RGSt 57, 422, 423; BGH StV 1982, 4, 5; 2006, 516).
- BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die …
Es hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zitiert worden ist, fest (so auch noch der 5. Strafsenat im Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 432/05, StV 2006, 516).