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   OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05   

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https://dejure.org/2005,17088
OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05 (https://dejure.org/2005,17088)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.07.2005 - 1 Ws 111/05 (https://dejure.org/2005,17088)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 (https://dejure.org/2005,17088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Erfurt - StVK 407/04
  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 697
  • StV 2006, 593
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Naumburg, 30.01.2015 - 1 Ws (RB) 36/14

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Kostenpauschale für die Benutzung

    Danach können neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011, 3 Vollz (Ws) 3/11 - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2011, 2 Ws 143/11; Beschluss vom 08.06.2012, 2 Ws 96/12; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 50 Rn. 2).

    Eine unentgeltliche Zurverfügungstellung kann nur verlangt werden, wenn die Leistung der effektiven Gewährung des Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177).

    Ausreichend ist dabei die Bereitstellung von Gemeinschaftsküchen, die über die Möglichkeit der Entnahme von ausreichend heißem Wasser oder aber Geräten zur Zubereitung von Heißgetränken verfügen, oder aber durch Radio- und Fernsehgeräte in Gemeinschaftsräumen (OLG Celle NStZ 2005, 288, OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179).

    Auch die Oberlandesgerichte Jena (1 Ws 111/05, NStZ 2006, 697) und Koblenz (2 Ws 840/05, ZfStrVo 2006, 177; 2 Ws 794/05, ZfStrVo 2006, 179) stellen zwar grundsätzlich auf die mögliche gemeinschaftliche Nutzung von Fernseher oder Heißwassergerät ab, wobei auf eine ausreichende Nutzungsmöglichkeit von Gemeinschaftsgeräten abgestellt wurde, ohne dass Einzelheiten dem jeweiligen Beschluss zu entnehmen sind.

  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    OLG, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 -, juris, Rn. 30 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ws 73/07 -, juris, Rn. 40 f.).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Dementsprechend ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Entgelte, die die Anstalt für Leistungen an den Gefangenen erhebt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen (vgl. für die Beteiligung an Stromkosten OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 4 Ws 118/08 (R), juris; für den Anschluss an die anstaltseigene Satellitenempfangsanlage ThürOLG, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 1 Ws 111/05 -, NStZ 2006, S. 697 , betr.
  • OLG Jena, 13.11.2009 - 1 Ws 307/09

    Aufwendungen für den Strafvollzug; Kosten einer sog. B-Probe zur Feststellung des

    Anderes gilt für optional angebotene, zusätzliche Leistungen (vgl. Senatsbeschluss vom 11.7.2005, NStZ 2006, 697 ).

    Anderes gilt für optional angebotene, zusätzliche Leistungen (vgl. Senatsbeschluss vom 11.7.2005, NStZ 2006, 697 ).

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Beteiligung von Sicherungsverwahrten

    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177 ff. und 179 ff.; OLG Jena StV 2006, 593, wohl auch OLG Celle StraFo 2004, 289).
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Ebenso ist obergerichtlich bereits geklärt, dass die Erhebung eines Nutzungsentgelts für den Anschluss eigener Fernsehgeräte an die Satellitenanlage der Anstalt zulässig ist (vgl. OLG Jena StV 2006, 593) und dass die Versagung der Erlaubnis zum Besitz eines DVBT-Empfängers nicht das Grundrecht des Gefangenen auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG verletzt, da es sich bei der Regelung des § 70 Abs. 2 StVollzG - und damit auch des inhaltsgleichen § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG - um eine zulässige Inhaltsbestimmung eines Grundrechts durch den Gesetzgeber handelt und nicht um einen Eingriff in ein Freiheitsrecht (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367. OLG Celle NStZ 2002, 111).
  • OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07

    Strafvollzug; Freizeitbeschäftigung; Freizeit; Fernsehen; Rundfunk;

    b) Dass die Verpflichtung eines Gefangenen zur finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten für sein im Haftraum privat genutztes Fernsehgerät grundsätzlich durch öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem Gefangenen begründet werden darf, hat das Thüringer Oberlandesgericht bereits entschieden, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 -.
  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 EUR pro

    Der rechtliche Ansatz des Landgerichts zur Kostenbeteiligung des Antragstellers entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden können, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; 2006 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2011, 2 Ws 143/11; Arloth a.a.O., § 50 Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11

    Strafvollzug in Hamburg: Beteiligung der Strafgefangenen an Stromkosten

    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Grundlagen in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (Thüringer OLG, Beschluss vom 11.07.05, 1 Ws 111/05, Rdnr. 30, zit. nach juris; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 01.03.06, 2 Ws 794/05 Rdnr. 9 und vom 22.02.06, 2 Ws 840/05, Rdnr. 40, jeweils zit. nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.03.07, 3 Ws 73/07 Rdnr. 40, zit. nach juris; im Ergebnis ebenso OLG Celle, Beschluss vom 25.05.04, 1 Ws 69/04 (StrVollz) Rdnr. 8, zit. nach juris.).
  • KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06

    Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum

    Zudem ist die Zulässigkeit der Erhebung von Nutzungsentgelten für den Anschluß eigener Fernsehgeräte an eine Satellitenanlage obergerichtlich geklärt (vgl. Thüringer OLG StV 2006, 593).
  • OLG Nürnberg, 01.03.2007 - 2 Ws 73/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf eine seinen Wünschen entsprechende

  • LG Meiningen, 28.11.2023 - 4 StVK 211/23
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