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   BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04   

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https://dejure.org/2005,6785
BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04 (https://dejure.org/2005,6785)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2005 - 2 StR 468/04 (https://dejure.org/2005,6785)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 2 StR 468/04 (https://dejure.org/2005,6785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 265 StPO; § 261 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Mord (Verdeckungsabsicht); Hinweispflicht (besondere Schwere der Schuld); faires Verfahren und rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung); Überzeugungsbildung (alternative Sachverhaltsfeststellungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlender Hinweis auf die besondere Schwere der Schuld durch den Tatrichter als Verfahrensfehler; Anforderungen an eine Verurteilung gestützt auf verschiedene Sachverhaltsvarianten; Auswirkungen auf den gesamten Schuldspruch bei rechtsfehlerhafter Annahme eines von ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 a; ; StPO § 265; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 2
    Hinweis auf die besondere Schwere der Schuld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 60
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96

    Hinweispflicht des Gerichts - Lebenslange Freiheitsstrafe - Ausspruch über

    Auszug aus BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04
    Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 265 StPO darauf hinzuweisen, daß neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 1 StR 328/96 = StV 1996, 650).
  • BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02

    Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der

    Auszug aus BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04
    Soweit der 1. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 1 StR 140/02 - in einer nicht tragenden Erwägung seine Entscheidung vom 26. Juni 1996 ohne nähere Begründung in Frage stellt, folgt der Senat dem nicht, da die Voraussetzungen des § 265 Abs. 1 und Abs. 2 StPO nicht gegeben sind.
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    c) Damit kann auch die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr nicht bestehen bleiben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22, ZfSch 2023, 108 Rn. 8; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04 Rn. 28; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 353 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    c) Damit kann auch die an sich rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Nötigung (zum Nachteil der wegspringenden Fußgänger), vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges keinen Bestand haben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04, StV 2006, 60, 61; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 18, jeweils mwN).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

    Bei Tateinheit steht aber die Einheitlichkeit der Tat einer Aufrechterhaltung des vom Rechtsfehler nicht betroffenen Teils entgegen (BGH NJW 2012, 325, 328; StV 2006, 60).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    c) Damit kann auch die an sich rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen der Betäubungsmitteldelikte keinen Bestand haben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22 Rn. 8; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04, StV 2006, 60, 61; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Kuckein in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 18, jew. mwN).
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