Rechtsprechung
BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 S. 1 StPO
Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche Genehmigung: Gefahr im Verzug in einer Großstadt; Einsatz eines Drogenspürhundes bei Suche nach einer Waffe) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und Abs 2 durch Wohnungsdurchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ohne vorherige richterliche Genehmigung und unter Einsatz eines Drogenspürhundes ohne sachlichen Grund
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung mit einem Drogenspürhund ohne vorheriger richterlicher Genehmigung; Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zur Erlangung einer Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters
- RA Kotz
Wohnungsdurchsuchung bei Tage darf grundsätzlich nicht ohne richterliche Anordnung erfolgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozessrecht: Wohnungsdurchsuchung, Gefahr im Verzug mangels Erlangung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, Suche nach einer Tatwaffe mit Hilfe eines Drogenspürhundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungswidrigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Tage ohne richterliche Anordnung und unter Einsatz eines Drogenspürhundes
- IWW (Kurzinformation)
Durchsuchung - Wohnungsdurchsuchung bei Tage und ohne richterliche Anordnung
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Hausdurchsuchung - Richtervorbehalt
- 123recht.net (Pressemeldung, 10.10.2006)
Wachsende Zahl unnötiger Durchsuchungen // Anwaltskanzlei wegen banaler Knöllchen durchsucht
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bedeutung des Richtervorbehalts bei Grundrechtseingriffen
Verfahrensgang
- AG München, 17.02.2006 - 1022 Gs 405/05
- LG München I, 24.03.2006 - J Qs 7/06
- BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 287
- NJW 2007, 1444
- StV 2006, 676
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; vgl. für den richterlichen Haftdienst: BVerfGE 105, 239 ). - BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (vgl. BVerfGE 103, 142 ). - BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur …
Auszug aus BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; vgl. für den richterlichen Haftdienst: BVerfGE 105, 239 ).
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).Dem Eilrichter müssen die notwendigen Hilfsmittel für eine effektive Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).
Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der nichtrichterliche Dienst für den Eilrichter erreichbar ist und gegebenenfalls zur Verfügung steht (vgl. BVerfGK 9, 287 ).
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der Eilrichter auf die Unterstützung durch den nichtrichterlichen Dienst zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).Ein plausibler Erfahrungswert kann der Umstand sein, dass in Großstädten zur Abend- und Nachtzeit signifikant mehr eilbedürftige Anträge auf Erlass von Durchsuchungsanordnungen anfallen als in ländlichen Gerichtsbezirken (vgl. einerseits BVerfGK 9, 287 zur Großstadt München und andererseits BVerfGK 2, 176 zum Land Brandenburg).
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Der bloße abstrakte Hinweis, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu erlangen, kann Gefahr im Verzug nicht begründen, weil dem korrespondierend die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte besteht, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (…BVerfG aaO S. 156; BVerfG - Kammer - StV 2006, 676).Selbst zum Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsanordnung - eine Stunde vor Beginn der Nachtzeit im Sinn des § 104 Abs. 3 StPO - war es nicht von vornherein aussichtslos, zumindest noch eine fernmündliche Genehmigung eines Ermittlungsrichters (…vgl. BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5) zu erreichen (vgl. BVerfG - Kammer - StV 2006, 676; AG Tiergarten in Berlin StraFo 2007, 73, 74;… Meyer-Goßner aaO § 105 Rdn. 2).
- BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …
Ferner dürfte davon auszugehen sein, dass an einem Werktag zur Tagzeit noch ein Ermittlungsrichter, zumindest aber noch ein richterlicher Eil- oder Notdienst im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu erreichen gewesen sein wäre (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 9, 287 ). - OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei …
So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
Ebenso, wie die Ermittlungsbehörden gehalten sind, auch eine angeordnete Durchsuchung auf das erforderliche Maß zu begrenzen, um die Integrität der Wohnung nicht mehr als erforderlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGK 9, 287 ), ist auch eine übermäßige Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit bei Vollzug der Durchsuchung eines Rundfunksenders zu vermeiden. - OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …
So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293). - BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die …
Es ist inakzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).Es ist zwar nicht akzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09
Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot
Hinzu kommt, dass den Gerichten die verfassungsrechtliche Verpflichtung obliegt, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eildienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (vgl. hierzu BVerfG NJW 2007, 1444). - OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach …
So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444 ; BGHSt 51, 285/293). - BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
Disziplinargerichtsbarkeit über Soldaten; Durchsuchung der Unterkunftsstube und …
- OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; …
- OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11
Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der …
- OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09
Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts …
- OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10
Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei …
- LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
Blutentnahme: Anordnung durch Ermittlungsperson; Eilfallkompetenz
- OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt
- LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09
Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutprobenentnahme durch …
- LG Schwerin, 09.02.2009 - 22 C 14416/08
Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer unter Verletzung des Richtervorbehalts …
- OLG München, 20.03.2015 - 34 Wx 173/13
Nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer polizeilichen präventiven …
- LG Schwerin, 07.05.2009 - 33 Qs 36/09
Annahme von Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutentnahme; Annahme eines …
- LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
- LG Schwerin, 09.02.2009 - 3 Qs 9/09
- LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10
Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe
- LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
- OLG Celle, 21.11.2006 - 22 W 77/06
D (A), Abschiebungshaft, Vorführung, Haftrichter, Unverzüglichkeit, …
- OLG Braunschweig, 15.02.2008 - Ss 9/08
- AG Duderstadt, 04.10.2007 - 3 Cs 117/07
Anerkennbarkeit des Ergebnisses eines Alcotestes mit dem Gerät Dräger (Typ 7410) …
Rechtsprechung
BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 22 Nr. 5 StPO; § 338 Nr. 2 StPO
Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vernehmung in der gleichen Sache als Zeuge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verdacht der Parteilichkeit durch Vernehmung eines Richters als Zeugen
- Judicialis
StPO § 22 Nr. 5; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 22 Nr. 5 § 338 Nr. 2
"Sachgleichheit" im Sinn von § 22 Nr. 5 StPO - rechtsportal.de
StPO § 22 Nr. 5 § 338 Nr. 2
"Sachgleichheit" im Sinn von § 22 Nr. 5 StPO - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 113
- StV 2006, 4
- StV 2006, 676
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Auszug aus BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05
Sachgleichheit ist auch dann gegeben, wenn ein Richter in einem anderen Verfahren als Zeuge zu demselben Tatgeschehen vernommen worden ist, das er jetzt abzuurteilen hätte (BGHSt 31, 358).Vernehmung zum Tatgeschehen ist dabei nicht nur die Wiedergabe eigener Wahrnehmung zum Tatgeschehen, sondern vielmehr jede Äußerung als Zeuge zu solchen Fragen, die im Hinblick auf Schuld- und Straffrage später als Richter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewertet werden müssen (vgl. BGHSt 31, 358, 359).
- BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss …
Auszug aus BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05
Sinn der Vorschrift des § 22 Nr. 5 StPO ist es nämlich, schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit zu vermeiden (BGHSt 14, 219, 221). - BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
Auszug aus BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05
Sachgleichheit setzt nicht Verfahrensidentität voraus (BGHSt 9, 193).
- BGH, 22.05.2007 - 5 StR 530/06
Unabhängiges und unparteilicher Richter (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss vom …
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet und auch dann gegeben ist, wenn ein Richter in einem anderen Verfahren als Zeuge zu demselben Tatgeschehen vernommen worden ist, das er jetzt abzuurteilen hat (vgl. BGHSt 31, 358, 359; BGH NStZ 2006, 113, 114;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 22 Rdn. 19).Vielmehr wird jede Zeugenaussage zu solchen Fragen erfasst, die im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage später richterlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewertet werden müssen (vgl. BGHSt 31, 358, 359; BGH NStZ 2006, 113, 114).
Sinn und Zweck der Vorschrift entspricht es, dass ein Richter, der förmlich als Zeuge vernommen worden ist, von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, wenn er über ein identisches Geschehen zu urteilen hätte (…vgl. Schmid GA 1980, 285, 286; Otto StV 2006, 676, 679).
- BGH, 22.01.2008 - 4 StR 507/07
Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vorbefassung; Vernehmung als Zeuge in …
Der Bundesgerichtshof hat daher bereits mehrfach entschieden, dass Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet und auch dann vorliegt, wenn ein Richter in einem anderen Verfahren als Zeuge zu demselben Geschehen vernommen worden ist, das er für die Beurteilung des ihm vorliegenden Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewerten muss (vgl. BGHSt 31, 358, 359; BGH NStZ 2006, 113, 114; StraFo 2007, 415).Darunter ist nicht nur die Wiedergabe eigener Wahrnehmungen zum Tatgeschehen zu verstehen, vielmehr wird jede Äußerung des Zeugen zu solchen Fragen erfasst, die im Hinblick auf die Schuldund Straffrage richterlicher Würdigung bedürfen (vgl. BGHSt 31, 358, 359 f.; BGH NStZ 2006, 113, 114; StraFo 2007, 415).
- BGH, 12.09.2023 - 5 StR 251/23
Ausschluss des Jugendkammervorsitzenden nach seiner Vernehmung kraft Gesetzes von …
Es genügt, wenn sie Umstände thematisiert, die der Richter auch in dem ihm vorliegenden Verfahren im Hinblick auf Schuld- und Straffrage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewerten muss (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2008 - 4 StR 507/07, StV 2008, 283; vom 22. Mai 2007 - 5 StR 530/06, NStZ 2007, 711; vom 27. September 2005 - 4 StR 413/05, NStZ 2006, 113, 114).