Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 30/06   

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https://dejure.org/2006,14254
OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 30/06 (https://dejure.org/2006,14254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2006 - 1 AK 30/06 (https://dejure.org/2006,14254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2006 - 1 AK 30/06 (https://dejure.org/2006,14254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslieferungsverfahren: Formelle Mängel eines Auslieferungshaftbefehls; Schlüssigkeitsprüfung bei Angabe einer Katalogtat im Europäischen Haftbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls; Auswirkungen des Fehlens einer ausdrücklichen Bezeichnung der Art und der strafrechtlichen Würdigung der verfolgten Straftaten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 81 Nr. 4; 83a Abs. 1, 15 IRG, Art.2 Abs. 2 RbEuHb
    Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafvollstreckung

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3509
  • NStZ 2007, 111
  • StV 2007, 139
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 16.08.2016 - 1 AR 252/16

    Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei im Hinblick auf

    Die vom Verfolgten insoweit angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.08.2006 (NStZ 2007, 111) ist schon deswegen unbehelflich, weil es sich vorliegend nicht um eine Auslieferung auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls handelt.
  • OLG Koblenz, 29.03.2007 - Ausl III 6/07

    Auslieferungshaftbefehl: Hinsichtlich des Tatvorwurfs nicht hinreichend

    Dem Erlass eines Auslieferungshaftbefehls stehen formelle Mängel eines Europäischen Haftbefehls nach § 83a Abs. 1 IRG nur dann entgegen, wenn diese wesentliche Bestandteile der Ausschreibung betreffen ( so auch OLG Karlsruhe, 10. August 2006, 1 AK 30/06, NStZ 2007, 111 = StV 2007, 139).

    Denn ohne sie ist weder eine Schlüssigkeitsprüfung, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört, noch eine ansonsten durchzuführende Überprüfung, ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist, möglich (so auch OLG Karlsruhe, 31. August 2006, 1 AK 39/06, NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; OLG, Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2005, 1 AK 4/04 , juris; zur Schlüssigkeitsprüfung einer Katalogtat s. OLG Karlsruhe, 10. August 2006, 1 AK 30/06, NStZ 2007, 111 = StV 2007, 139).

    Zwar stehen dem Erlass eines Auslieferungshaftbefehls formelle Mängel eines Europäischen Haftbefehls nach § 83a Abs. 1 IRG nur dann entgegen, wenn diese wesentliche Bestandteile der Ausschreibung betreffen (OLG Karlsruhe NStZ 2007, 111 = StV 2007, 139).

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

    Die Rechtsprechung hat demgemäß vielfach auch bei Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls ergänzenden Aufklärungsbedarf bejaht (OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2007 - 1 AK 2/07 - rechtliche Qualität des nationalen Haftbefehls; OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.06.2007 - 1 AK 72/06 - Tatverdachtsüberprüfung bei besonderen Umständen; OLG Karlsruhe Beschl. v. 10.08.2006 - 1 AK 30/06 - Schlüssigkeitsüberprüfung bei Katalogtat; OLG Köln Beschl. v. 08.03.2005 - Ausl 22/05 und Ausl 14/05 - Abwesenheitsverurteilung; OLG Karlsruhe Beschl. v. 23.03.2005 - 1 AK 36/04 - Deliktsgruppenart; OLG Stuttgart Beschl. v. 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04 - Verjährungsfragen; alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ausl 59/14

    Keine Auslieferung bei fehlenden Angaben zu Tatbeitrag und Tatbeteiligung des

    Zwar stehen dem Erlass eines Auslieferungshaftbefehls formelle Mängel eines Europäischen Haftbefehls nach § 83 a Abs. 1 IRG nur dann entgegen, wenn diese wesentliche Bestandteile der Ausschreibung betreffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2011 - III-2 Ws 65/11 -, vom 22. Juni 2011 - III - 2 Ausl 83/11 - und vom 3. Dezember 2012 - III - 2 Ausl 139/12 - OLG Karlsruhe NStZ 2007, 111; NStZ 2010, 708; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. März 2007, (1) Ausl - III - 6/07, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Auch wenn - wie vorliegend der Fall - der ersuchende Staat ein Verhalten als Katalogtat nach Art. 2 Abs. 2 RbEuHb i.V.m. § 81 Nr. 4 IRG bezeichnet, muss die Ausschreibung eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Sachdarstellung einen nachvollziehbaren Rückschluss hierauf zulässt (Senat StV 2007, 139).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

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  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener

    Hieran fehlt es, weil die Ausschreibung in diesem wesentlichen Punkt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.8.2006, 1 AK 30/06) lückenhaft ist.
  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ausl 59/14

    Anforderungen an den Inhalt des Europäischen Haftbefehls als Grundlage für eine

    Zwar stehen dem Erlass eines Auslieferungshaftbefehls formelle Mängel eines Europäischen Haftbefehls nach § 83 a Abs. 1 IRG nur dann entgegen, wenn diese wesentliche Bestandteile der Ausschreibung betreffen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2011 - III-2 Ws 65/11 -, vom 22. Juni 2011 - III - 2 Ausl 83/11 - und vom 3. Dezember 2012 - III - 2 Ausl 139/12 - OLG Karlsruhe NStZ 2007, 111; NStZ 2010, 708; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. März 2007, (1) Ausl - III - 6/07, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2015 - 1 AR (Ausl) 8/15

    Kein Auslieferungshindernis bei Einstellung des deutschen Ermittlungsverfahrens

    Das Oberlandesgericht kann selbst den Wortlaut der anwendbaren Bestimmungen ermitteln - sie sind im Internet unter www.altalex.com abrufbar - und auf dieser Grundlage die Zulässigkeit der Auslieferung prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. August 2006, Az.: 1 AK 30/06, OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.°Oktober 2006, Az.: 3 Ausl 52/06).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 1 AK 51/10

    Voraussetzungen für die Auslieferung zur Vollstreckung einer Gesamtstrafe

    Auch wenn der ersuchende Staat ein Verhalten als Katalogtat nach Art. 2 Abs. 2 RbEuHb i.V.m. § 81 Nr. 4 IRG bezeichnet, muss die Ausschreibung darüber hinaus eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Sachdarstellung einen nachvollziehbaren Rückschluss hierauf zulässt (Senat StV 2007, 139).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14369
OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06 (https://dejure.org/2006,14369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 AK 39/06 (https://dejure.org/2006,14369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 AK 39/06 (https://dejure.org/2006,14369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung der französischen Justizbehörden im Schengener Informationssystem (SIS) aufgrund eines Haftbefehls einer Person wegen bandenmäßiger Hehlerei

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 4, 83a Abs. 1 und Abs. 2 IRG, Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk und Art. 2 Abs. 2 RbEuHb
    Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen nach Frankreich zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3510
  • NStZ 2006, 691
  • StV 2007, 139
  • DÖV 2007, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/05

    Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06
    Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83a Abs. 1 und 2 IRG, wenn diese eine ausreichende Beschreibung der Tatumstände enthält (Fortführung von Senat StV 2005, 232 = StraFO 2005, 165 = VRS 108, 297).

    Auch der von der Generalstaatsanwaltschaft K. beantragte Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls (zu dieser Möglichkeit vgl. Senat StV 2005, 232) scheidet aus Rechtsgründen aus, weil auch hierfür eine Tatbeschreibung erforderlich ist, die eine zureichende Prüfung einer Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand ermöglicht (vgl. Senat, Beschluss vom 15.8.2005, 1 AK 40/05, Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2006, § 16 Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 30/06

    Auslieferungsverfahren: Formelle Mängel eines Auslieferungshaftbefehls;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06
    Hieran fehlt es, weil die Ausschreibung in diesem wesentlichen Punkt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.8.2006, 1 AK 30/06) lückenhaft ist.
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2005 - 1 AK 40/05

    Auslieferungsrecht: Anforderungen an die vorläufige Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 AK 39/06
    Auch der von der Generalstaatsanwaltschaft K. beantragte Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls (zu dieser Möglichkeit vgl. Senat StV 2005, 232) scheidet aus Rechtsgründen aus, weil auch hierfür eine Tatbeschreibung erforderlich ist, die eine zureichende Prüfung einer Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand ermöglicht (vgl. Senat, Beschluss vom 15.8.2005, 1 AK 40/05, Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2006, § 16 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.03.2007 - Ausl III 6/07

    Auslieferungshaftbefehl: Hinsichtlich des Tatvorwurfs nicht hinreichend

    Denn ohne sie ist weder eine Schlüssigkeitsprüfung, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört, noch eine ansonsten durchzuführende Überprüfung, ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist, möglich (so auch OLG Karlsruhe, 31. August 2006, 1 AK 39/06, NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; OLG, Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2005, 1 AK 4/04 , juris; zur Schlüssigkeitsprüfung einer Katalogtat s. OLG Karlsruhe, 10. August 2006, 1 AK 30/06, NStZ 2007, 111 = StV 2007, 139).

    Ermöglicht ein Europäischer Haftbefehl nicht einmal eine zureichende Prüfung der Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand, so ist auch der Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls nicht möglich (so auch OLG Karlsruhe, 31. August 2006, 1 AK 39/06, NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; Schom-burg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 16 IRG Rn. 16 m.w.N.).

    Denn ohne eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs ist weder eine Schlüssigkeitsprüfung (s. dazu OLG Karlsruhe a.a.O.), ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört, noch - wenn das nicht zuträfe - eine Überprüfung, ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist, möglich (OLG Karlsruhe NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; Beschluss 1 AK 4/04 vom 10.02.2005).

    8 Ermöglicht ein Europäischer Haftbefehl nicht einmal eine zureichende Prüfung der Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand, so ist auch der Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls nicht möglich (OLG Karlsruhe NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 16 IRG Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ausl 59/14

    Anforderungen an den Inhalt des Europäischen Haftbefehls als Grundlage für eine

    - III-4 Ausl (A) 17/09 - 131/09 III - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 AK 39/06 - und vom 18. Januar 2008 - 1 AK 3/08 - zitiert nach juris).

    Ermöglicht daher ein Europäischer Haftbefehl - wie vorliegend - nicht einmal eine zureichende Prüfung der Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand, so ist auch der Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls nicht möglich (OLG Karlsruhe NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139).

  • OLG Celle, 28.05.2009 - 1 ARs 21/09

    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen

    Nach § 83 a Abs. 1 Nr. 5 IRG ist der Erlass einer solchen Haftanordnung nur möglich, wenn der vorgelegte Europäische Haftbefehl eine Beschreibung der Umstände enthält, unter welchen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit, des Tatorts und der Tatbeteiligung der verfolgten Person (ebenso OLG Karlsruhe StV 2007, 139 sowie 376).
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