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   BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07   

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https://dejure.org/2007,4743
BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07 (https://dejure.org/2007,4743)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - 5 StR 99/07 (https://dejure.org/2007,4743)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07 (https://dejure.org/2007,4743)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 224 StGB; § 223 StGB; § 15 StGB
    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen vermeintlichen Tatbeteiligten (Beleg der erforderlichen Gesamtwürdigung; Würdigung des Glaubhaftigkeitsindizes der Selbstbelastung durch den Mitangeklagten); versuchte Körperverletzung durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit und Strafzumessung bei vorsätzlichem ungeschützten Geschlechtsverkehr bei dem Täter bekannter HIV-Infektion; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 69a; ; StGB § 23; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 224

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Belastung durch einen "Mittäter"

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Belastung durch einen "Mittäter"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    Aufgrund dieser Erörterungslücke bleiben die Erwägungen unvollständig, mit denen das Landgericht weitere Qualitätsmängel der Aussage des Zeugen B. (differierender Zeitpunkt der ersten Haschischlieferung in vier polizeilichen Vernehmungen und in der Hauptverhandlung - ersichtlich nach einem dem Angeklagten für den zunächst genannten Liefertag geglückten Alibi, unzutreffende Angaben zum Typ des vom Angeklagten gefahrenen Pkw, ungenaue Angaben bezüglich der Festlegung des Preises für das Haschisch und widersprüchliche Darlegungen der Zeugen B. und Do. zum Vorteil des B.) relativiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).

    Das Landgericht hätte sämtliche Qualitätsmängel der Aussage des Zeugen B. in einer Gesamtschau daraufhin würdigen müssen, ob sie in ihrer Häufung zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit des Tatvorwurfs Anlass geben konnten (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).

    b) Soweit das Landgericht der den Angeklagten belastenden Aussage des Zeugen B. eine größere Zuverlässigkeit wegen der Selbstbelastung hinsichtlich der ersten - zunächst unbekannt gewesenen - Teillieferung und der dargestellten Komplikationen im Handlungsablauf zugebilligt hat, lässt solches besorgen, dass einem bloßen schlüssig geschilderten Tatgeschehen eines Mittäters - was stets die Aktionen eines anderen Mittäters umfasst, aber nicht dessen wahre Identität umfassen muss - eine zu große Bedeutung für die Glaubhaftigkeit der Angaben zur Identifizierung des genannten Mittäters beigemessen worden sein kann (vgl. BGH StV 2006, 683; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    Das neue Tatgericht wird insoweit bei der Strafrahmenfindung und Einzelstrafbemessung zu berücksichtigen haben, dass das vom Angeklagten objektiv ausgehende Ansteckungsrisiko (1:1 Mio.) durch die erfolgreiche Medikation des Angeklagten nachhaltig geringer als vom Angeklagten angenommen und darüber hinaus in 24 Fällen durch den vom Angeklagten praktizierten coitus interruptus noch weiter verringert war (vgl. BGHSt 36, 1, 8).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    Diese Erwägungen reichen indes nicht aus, um die in der hier gegebenen Situation der konkreten Belastung allein durch einen entdeckten Tatbeteiligten gebotene sorgfältige Gesamtwürdigung aller Indizien zu belegen (vgl. BGH NStZ 2004, 691).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    Einen bereits stadtbekannten Rauschgifthändler - wie den Angeklagten - wird jemand, der etwa, ohne den wahren Tatbeteiligten zu verraten, einen Vorteil durch weitere Aufklärung erreichen will, mit größerer Plausibilität belasten können als einen den Ermittlungsbehörden noch gänzlich unbekannten Täter (vgl. BGH StV 2006, 515).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    Das Landgericht hätte sämtliche Qualitätsmängel der Aussage des Zeugen B. in einer Gesamtschau daraufhin würdigen müssen, ob sie in ihrer Häufung zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit des Tatvorwurfs Anlass geben konnten (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    Das Landgericht hat sich nach ausreichender Würdigung der Tatumstände vor dem Hintergrund des nach Überzeugung des Angeklagten von ihm ausgehenden Aids-Ansteckungsrisikos von 1:1.000 in allen 25 Fällen des von ihm praktizierten ungeschützten oralen und vaginalen Geschlechtsverkehrs rechtsfehlerfrei von einem bedingten Körperverletzungsvorsatz überzeugt (vgl. BGH NJW 1992, 2644, 2645 f., insoweit in BGHSt 38, 300 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 90/06

    Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit: fehlende Erörterung einer nahe liegenden

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
    b) Soweit das Landgericht der den Angeklagten belastenden Aussage des Zeugen B. eine größere Zuverlässigkeit wegen der Selbstbelastung hinsichtlich der ersten - zunächst unbekannt gewesenen - Teillieferung und der dargestellten Komplikationen im Handlungsablauf zugebilligt hat, lässt solches besorgen, dass einem bloßen schlüssig geschilderten Tatgeschehen eines Mittäters - was stets die Aktionen eines anderen Mittäters umfasst, aber nicht dessen wahre Identität umfassen muss - eine zu große Bedeutung für die Glaubhaftigkeit der Angaben zur Identifizierung des genannten Mittäters beigemessen worden sein kann (vgl. BGH StV 2006, 683; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

    Es wird bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben durch den Mittäter - auch im Falle übereinstimmender Tatschilderung durch das Tatopfer - der Gesichtspunkt zu bedenken sein, dass der Mittäter insoweit lediglich selbsterlebtes Tatgeschehen bekundet, aus dem sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine glaubhaftigkeitssteigernden Umstände ergeben (vgl. BGH StraFo 2007, 294 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

    Zur Bedeutung der Erwägung, eine lügnerische Aussage des K. hinsichtlich der Identität seiner Lieferanten hätte einen erheblichen intellektuellen Aufwand vorausgesetzt (UA S. 79), verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07.
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