Rechtsprechung
BGH, 26.01.2007 - 2 StR 582/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung, Zustand; schwere andere seelische Abartigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anordnung der freiheitsentziehenden Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung; "Zustand" i.S. des § 63 Strafgesetzbuch (StGB) bei Diagnose einer Persönlichkeitsstörung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Abartigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 72
- StV 2007, 410
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Eine auf eine frühkindliche Hirnschädigung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in einen Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, genügt deshalb zur sicheren Annahme eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141; vgl. auch Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209). - BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07
Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der …
Die auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erhebliche verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, reicht zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 m.N.; BGHR StGB § 63 Zustand 39). - BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger …
Zudem reicht die auf die Persönlichkeitsstörung in Kombination mit der Grundanspannung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04; vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141).
- BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im …
Diese bloße Wiedergabe der Diagnose des Sachverständigen reicht jedoch für die Begründung der Voraussetzungen eines länger andauernden ?Zustandes' (§ 63 StGB) nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239), zumal die Schwurgerichtskammer hier nicht lediglich auf die allgemeine Disposition des Angeklagten zur erheblichen Verminderung der Impulskontrolle ohne weitergehende Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungssituation im Haftraum rekurrieren durfte (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 mwN., BGHR StGB § 63 Zustand 39; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140). - BGH, 08.06.2011 - 4 StR 196/11
Unzureichende Begründung einer Freiheitstrafe (Abweichung vom Urteilstenor)
Es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne Weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und dass diese Strafe trotz der anders lautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1988 - 4 StR 37/88 …und vom 18. Juli 1989 - 5 StR 232/89, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 1 und 2; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, StraFo 2007, 203; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 StR 223/07, StraFo 2007, 380, 381 jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20 Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens und Verhaltens sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB angesehen werden (vgl. BGH Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 309/06 - BGH NStZ 2006, 154 jeweils m.w.N.)" (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06 -, juris, Rn.6).
- BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18
Keine Berichtigung eines nicht offensichtlichen Fassungsversehens
Es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und diese Strafe trotz der anders lautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1992 - 1 StR 631/91, vom 12. November 1991 - 4 StR 474/91 und 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06).
Rechtsprechung
BGH, 22.03.2007 - 4 StR 56/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 63 StGB; § 72 StGB; § 20 StGB
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungserwahrung trotz erörterungsbedürftiger Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung auf Alkoholsucht und Alkoholüberempfindlichkeit; Politoxikomanie; dissoziale Persönlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ausnahmsweise Anwendbarkeit des § 63 Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich eines an einer krankhaften Alkoholsucht leidenen oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlichen Täters; Aufhebung des Urteils eines Landgerichts im Maßregelausspruch mit den Feststellungen ...
- rechtsportal.de
StGB § 63
Anordnung der Unterbringung wegen Alkoholsucht, Alkoholüberempfindlichkeit oder bei Politoxikomanie - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 260
- StV 2007, 410 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12
Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei …
aa) In Fällen stoffgebundener Süchte, in denen erst eine (vorübergehende) Alkohol- oder Drogenintoxikation zu einer rechtlich erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, ist eine Unterbringung nach § 63 StGB nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn eine krankhafte Alkohol- oder Drogensucht im Sinne der Überempfindlichkeit gegeben ist oder der Betroffene aufgrund eines von der Drogensucht unterscheidbaren psychischen Defekts alkohol- oder drogensüchtig ist, der in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98, BGHSt 44, 338, 339; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 4 StR 486/99, StV 2001, 677, vom 21. November 2001 - 3 StR 423/01, NStZ 2002, 197, vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331, 332, und vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07). - VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17 juris; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - juris; Fischer, StGB, 65. Aufl.,.
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18 2 StR 199/97 - juris; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - juris; Fischer,.
- OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem Neufall
Auf die Revision des Verurteilten hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - unter Verwerfung der weitergehenden Revision beschlossen, dass das Urteil des Landgericht M. vom 29.09.2006 im Maßregelausspruch mit der Feststellung aufgehoben wird und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen wird.
Rechtsprechung
BGH, 16.03.2007 - 2 StR 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46a StGB
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Täter-Opfer-Ausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Berücksichtigung der Bemühungen eines Täters hinsichtlich eines Täter-Opfer-Ausgleichs in den Urteilsgründen; Übergabe von Entschädigungsleistungen an den Verteidiger vor Verkündung des tatrichterlichen Urteils
- rechtsportal.de
StGB § 46a Nr. 1
Schadensausgleich trotz noch nicht bzw. verspäteter Leistung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 410
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und …
Die Vorschrift setzt als "Täter-Opfer-Ausgleich' einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet und Ausdruck der "Übernahme von Verantwortung' sein muss (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 1 StR 266/01; Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, NStZ-RR 2017, 198, 199 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410: Hinterlegung eines Geldbetrages beim Verteidiger; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 1 StR 249/98, NStZ-RR 1998, 297 …und vom 28. April 2015 - 3 StR 647/14, juris Rn. 2: kein persönlicher Verzicht des Angeklagten erforderlich). - BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag)
Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).