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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2007 - 2 StR 285/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6718
BGH, 08.08.2007 - 2 StR 285/07 (https://dejure.org/2007,6718)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 StR 285/07 (https://dejure.org/2007,6718)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2007 - 2 StR 285/07 (https://dejure.org/2007,6718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Abwägung des Schuldgehalts hinsichtlich des Besitz einer geringen Menge von Cannabis in Form eines Joints; Prüfung einer Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe durch das Gericht ; Aufhebung der Urteilsgründe und der Gesamtstrafe mit den ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Bemessung der Gesamtstrafe als eigenständiger Zumessungsschritt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08

    Erfordernis einer eingehenden Begründung des Gesamtstrafenausspruchs bei

    Dies entspricht grundsätzlich nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Gesamtstrafenausspruch eingehend zu begründen ist, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe - hier ein Jahr acht Monate - entfernt (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH wistra 2004, 383; StV 2006, 402; 2007, 633 jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei nur geringem

    Die von ihr in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des KG und der Oberlandesgerichte Hamburg und Karlsruhe (StV 2008, 583. StV 2007, 305. StV 2003, 622) betreffen ebenso wie die Entscheidung des BGH StV 2007, 633 und die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (StraFo 2008, 472) wesentlich andere Fallgestaltungen, in denen namentlich - anders als hier - keine neue Beschaffungskriminalität eines langjährig hartdrogensüchtigen Angeklagten zu besorgen war.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5928
BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07 (https://dejure.org/2007,5928)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 StR 208/07 (https://dejure.org/2007,5928)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07 (https://dejure.org/2007,5928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung der Sicherungsverwahrung; Fehlen ausreichender Feststellungen für eine Gesamtwürdigung für die Annahme eines Hangs i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 66
    Verschiedenartige Taten als Symptomtaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 107 (Ls.)
  • StV 2007, 633
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07
    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07
    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07
    Die Unterbringung nach diesen Vorschriften liegt aber im Unterschied zu der Unterbringung gemäß § 66 Abs. 1 StGB im Ermessen des Tatrichters; die Urteilsgründe müssten erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in bestimmter Weise Gebrauch gemacht hat (BGH NStZ-RR 2004, 12; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 5 m.w.N.).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07
    Die Unterbringung nach diesen Vorschriften liegt aber im Unterschied zu der Unterbringung gemäß § 66 Abs. 1 StGB im Ermessen des Tatrichters; die Urteilsgründe müssten erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in bestimmter Weise Gebrauch gemacht hat (BGH NStZ-RR 2004, 12; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 5 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07
    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07
    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Mit fehlerfreien Erwägungen ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es zur Zeit der Anlassverurteilung der nach § 66 Abs. 1 StGB erforderlichen zweiten Vorverurteilung mit Symptomcharakter (vgl. BGH StV 2007, 633; NStZ 2008, 453) ermangelte.
  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08

    Sicherungsverwahrung (Gesamtwürdigung bei verschiedenen Symptomtaten)

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

    Eine innere Verknüpfung zwischen der Gewaltdelinquenz einerseits und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz andererseits ist hier auch nicht erkennbar und versteht sich angesichts der Verschiedenartigkeit der angegriffenen Rechtsgüter keineswegs von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07).

  • BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12

    Vergewaltigung; Beweisantragsrecht (eigene Sachkunde des Gerichts;

    Indessen bedarf die Annahme des Hangs und der dadurch bedingten Gefährlichkeit - was das Urteil im Ansatz nicht verkennt - bei verschiedenartigen Delikten besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07, StV 2007, 633; LK/Rissing van-Saan/Peglau, 12. Aufl., § 66 Rn. 219; jeweils mwN).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der

    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; StV 2007, 633).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit

    Sind in diesem Sinne die Voraussetzungen sowohl von § 64 StGB als auch von § 66 StGB in Betracht zu ziehen, so liegt, wenn die Symptomtaten letztlich der Befriedigung des Alkoholbedarfs des Täters dienen, die Annahme nahe, dass der von ihm ausgehenden Gefahr schon durch die Anordnung nach § 64 StGB begegnet werden kann (BGH StV 2008, 517); in diesem Fall ist für die Anordnung der Sicherungsverwahrung kein Raum (BGH StV 2007, 633; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 72 Rn. 5a).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26. September 2007 (5 StR 208/07) den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung aufgehoben, die weitergehende Revision hingegen als offensichtlich unbegründet verworfen und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen.
  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22

    Übermaßverbot des § 67d Abs. 2 S. 1 StGB ; Gerichtliche Pflicht zur Prüfung der

    Auf die Revision des Verurteilten hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 26. September 2007 ( 5 StR 208/07) hinsichtlich des Ausspruchs über die Sicherungsverwahrung aufgehoben und die weitere Revision als offensichtlich unbegründet verworfen.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07   

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https://dejure.org/2007,8384
BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07 (https://dejure.org/2007,8384)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 StR 347/07 (https://dejure.org/2007,8384)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07 (https://dejure.org/2007,8384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 51 BZRG; § 72 StGB; § 64 StGB
    Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang; Verhältnis zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Verhältnismäßigkeit, kumulative Anwendung, Erörterungsmangel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Einbeziehung bereits getilgter Vorstrafen in eine Prognoseentscheidung zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Zulässigkeit der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei gleichzeitiger Möglichkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 72 Abs. 1 Satz 1; ; BZRG § 51

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 § 66 § 72 Abs. 1
    Vorrang der Unterbringung nach § 64 StGB gegenüber der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 633
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 464/99

    Sicherungsverwahrung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zu

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07
    Verbleiben allerdings Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel, so führt das zur kumulativen Anwendung von Maßregeln (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 464/99 ).

    Verbleiben allerdings Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel, so führt das zur kumulativen Anwendung von Maßregeln (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 464/99 ).

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07
    Unter dem Gesichtspunkt des § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB ist für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dann kein Raum, wenn der Zweck dieser Maßregel auch durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB erreicht werden kann (vgl. BGH NStZ 2000, 587, 589).

    Denn unter dem Gesichtspunkt des § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB ist für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dann kein Raum, wenn der Zweck dieser Maßregel auch durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB erreicht werden kann (vgl. BGH NStZ 2000, 587, 589).

  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Die indizielle Verwertung im Register getilgter früherer Verurteilungen zur Feststellung eines Hanges im Sinne von § 66 StGB zum Nachteil des Angeklagten ist mehrfach beanstandet worden (BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7, und vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332; zuletzt Beschluss vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633 - nur obiter).
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Der neue Tatrichter wird dabei zu beachten haben, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (vgl. BGH StV 2007, 633).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der

    Denn das Landgericht hat die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB gänzlich unerörtert gelassen und damit auch nicht geprüft, ob der Gefährlichkeit des Angeklagten etwa allein durch eine andere, mildere Maßregel begegnet werden kann (§ 72 Abs. 1 StGB, vgl. BGH StV 2007, 633; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07).

    Hierbei wird zu beachten sein, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH StV 2007, 633).

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 64 und 66 StGB bedingt dies auch die Aufhebung der im Übrigen rechtsfehlerfrei angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633 Rn. 4; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, juris Rn. 27).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10

    Anklagegrundsatz; Identifizierbarkeit einzelner Taten innerhalb einer Tatserie;

    d) Im Hinblick auf die - nach der Aufhebung des Urteils auf die Revision des Angeklagten - erneut zu treffende Entscheidung über die Sicherungsverwahrung verweist der Senat zur Behandlung getilgter und deshalb einem Verwertungsverbot unterliegender Vorstrafen auf die Entscheidungen BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2 und 7; BGH NStZ-RR 2002, 332 sowie BGH StV 2007, 633.
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Bei einer solchen Sachlage verbleibt es bei dem Grundsatz, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung der Maßregeln führen muss (vgl. BGH NStZ 2000, 587, 589; StV 2007, 633, 634).
  • BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20

    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und

    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63, 64 und 66 StGB bedingt die Aufhebung der unterbliebenen Anordnung nach § 63 StGB auch die Aufhebung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, NStZ 1998, 35; vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633, 634; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203 Rn. 27).
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