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   OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07   

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OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07 (https://dejure.org/2007,15221)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.2007 - 1 AK 41/07 (https://dejure.org/2007,15221)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 (https://dejure.org/2007,15221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hohe Wahrscheinlichkeit einer Unzulässigkeit der Auslieferung als Grund für eine Ablehnung des Erlasses eines Auslieferungshaftbefehls; Gefahr der menschenrechtswidrigen Behandlung eines Verfolgten im ersuchenden Staat als Grund für eine Unzulässigkeit einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 15 Abs. 2; IRG § 73; EMRK Art. 3; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2; IRG § 4 S. 2; AufenthG § 60 Abs. 2
    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der Mitgliedschaft, menschenrechtswidrige Behandlung, Folter, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG, 3 EMRK, 3 EuAlÜbk §§ 15 Abs. 2, 73 S. 1 IRG, 4 S. 2 AsylVfG, 60 Abs. 2 AufenthG
    Auslieferung eines türkischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung in die Türkei

Papierfundstellen

  • StV 2007, 652
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Hinsichtlich drohender Folter reicht es allerdings nicht aus, dass eine menschenrechtswidrige Behandlung aufgrund früher bekannt gewordener Vorfälle nicht ausgeschlossen werden kann, vielmehr muss unter Berücksichtigung des wachsenden Interesses der Nationen, flüchtige Tatverdächtige der Heimatjustiz zu übergeben, ein echtes Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung bestehen (BVerfG, Beschluss vom 29.05.1996, 2 BvR 66/96).

    EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG a. F.; § 6 Abs. 1 Satz 2 IRG; Art. 1 Nr. c des EuTerrÜbK v. 27.01.1977).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100 f.; Senat StV 2004, 442 ff. = NStZ-RR 2004,.

    Hingegen gilt das Verbot der Folter uneingeschränkt (Senat StV 2004, 442 ff. = NStZ-RR 2004, 345 ff.).

  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Gleiches gilt, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verurteilung des Verfolgten auf einem Geständnis beruht, das durch Folter erzwungen worden ist (vgl. hierzu jüngst OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.5.2007, 3 Ausl 87/06 und OLG Jena NJW 2007, 1700 f.), oder durch Folter erzwungene Aussagen anderer Personen zur Überführung des Verfolgten dienen sollen.

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (Senat NStZ-RR 2004, 218 f. = StV 2004, 445 ff. = InfAuslR 2004, 249 ff. = AuAS 2004, 164 ff.; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02

    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass sich derjenige nicht auf den Schutz vor politischer Verfolgung berufen kann, der seine Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt hat (Senat NStZ-RR 2004, 442 ff. = NStZ 2004, 345 ff.; BVerfG.
  • KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    345 ff.; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.; Wolff StV 2004, 154 ff, 159; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2007, Art. 3 MRK Rn. 1 ff.; zum Begriff der Folter vgl. das Internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, BGBL.
  • OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Gleiches gilt, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verurteilung des Verfolgten auf einem Geständnis beruht, das durch Folter erzwungen worden ist (vgl. hierzu jüngst OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.5.2007, 3 Ausl 87/06 und OLG Jena NJW 2007, 1700 f.), oder durch Folter erzwungene Aussagen anderer Personen zur Überführung des Verfolgten dienen sollen.
  • OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (Senat NStZ-RR 2004, 218 f. = StV 2004, 445 ff. = InfAuslR 2004, 249 ff. = AuAS 2004, 164 ff.; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (Senat NStZ-RR 2004, 218 f. = StV 2004, 445 ff. = InfAuslR 2004, 249 ff. = AuAS 2004, 164 ff.; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00

    Einstweilige Aussetzung einer Auslieferung wegen möglicherweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07
    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100 f.; Senat StV 2004, 442 ff. = NStZ-RR 2004,.
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei voraussichtlicher Unzulässigkeit der

    Der Erlass eines Auslieferungshaftbefehls ist abzulehnen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Auslieferung des Verfolgten wegen Bestehens eines Auslieferungshindernisses unzulässig sein wird (Fortführung von OLG Karlsruhe, 27. Juli 2007, 1 AK 41/07, StV 2007, 652 f.).

    Der von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte Erlass eines Auslieferungsbefehls war abzulehnen, da eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Ruanda aufgrund des dortigen Auslieferungsersuchens vom 16.07.2008 nicht zulässig sein wird (§ 15 Abs. 2 IRG , vgl. hierzu Senat, StV 2007, 652 f.).

    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20
    Aus der Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK folgt grundsätzlich ein gewichtiges Indiz dafür, dass der Beschwerdeführerin eine Behandlung drohen könnte, die ihre Auslieferung unzulässig machen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 BvR 1661/19 - juris Rn. 45; Beschluss vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 - juris Rn. 21), zumal die Verwaltungsbehörde der Beschwerdeführerin in voller Kenntnis der dieser im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Abschiebeschutz gewährt hat (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 - juris Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17

    Zulässigkeitserklärung einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung nach

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 53 AuslA 66/17

    Gerichtliche Bewilligung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20

    Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum

    Der Entscheidung über die Anerkennung des Verfolgten als Flüchtling kommt nur eine indizielle Wirkung zu (BVerfG aaO.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007, 1 AK 41/07, StV 2007, 652; OLG München, Beschluss vom 10. Juli 1995, Ausl 120/94 (48/94), StV 1996, 100; OLG Jena, Beschluss vom 25. Januar 2007, Ausl 7/06, NJW 2007, 1700).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17

    Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur

    Diese Frage ist im Auslieferungsverfahren unter Berücksichtigung von Art. 16a Abs. 1 GG unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. April 2015 - 2 BvR 221/15, zit. nach Juris), wobei abschließende Entscheidungen über den Asylantrag nicht abgewartet werden müssen und darüber hinaus auch nicht verbindlich sind (§ 6 Satz 2 AsylG), wenn auch der Entscheidung der Verwaltungsbehörde indizielle Wirkung zukommt ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007- 1 AK 41/07- iuris).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 1 AuslA 34/17

    Zulässigkeitserklärung einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung nach

    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2021 - 53 Ausl 57/17
    Diese Frage ist im Auslieferungsverfahren unter Berücksichtigung von Art. 16a Abs. 1 GG unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. April 2015 - 2 BvR 221/15, zit. nach Juris), wobei abschließende Entscheidungen über den Asylantrag nicht abgewartet werden müssen und darüber hinaus auch nicht verbindlich sind (§ 6 Satz 2 AsylG), wenn auch der Entscheidung der Verwaltungsbehörde indizielle Wirkung zukommt ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007- 1 AK 41/07- iuris).
  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

    Dies gilt umso mehr, wenn bei der Asylentscheidung der dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegende Strafvorwurf bereits bekannt war und damit in die Abwägung der dortigen Behörde mit einbezogen wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 2 Ausl 50/10 - [juris]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 - [juris]).
  • OLG Köln, 07.12.2009 - 6 AuslA 161/09

    Fortgeltung des Schutzes der Genfer Flüchtlingskonvention nach Einbürgerung

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 2 AuslA 29/17
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Rechtsprechung
   KG, 28.03.2007 - (4) Ausl.A. 343/07 (70/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20959
KG, 28.03.2007 - (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) (https://dejure.org/2007,20959)
KG, Entscheidung vom 28.03.2007 - (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) (https://dejure.org/2007,20959)
KG, Entscheidung vom 28. März 2007 - (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) (https://dejure.org/2007,20959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 83a, 15, 10, 83a, 16, 83 Nr. 3 IRG;
    Auslieferung einer polnischen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafvollstreckung auf Grundlage eines Abwesenheitsurteils wegen

Papierfundstellen

  • StV 2007, 652 (Ls.)
 
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