Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07   

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https://dejure.org/2007,4680
OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.11.2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest: Voraussetzungen einer strafprozessualen Arrestanordnung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 111b Abs. 5 StPO; § 310 Abs. 1 StPO; § 324 AO
    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten als Voraussetzung für die Anordnung eines dinglichen Arrests; Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus bei Verdacht einer ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten als Voraussetzung für die Anordnung eines dinglichen Arrests; Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus bei Verdacht einer ...

  • Judicialis

    StPO § 111b Abs. 2; ; StPO § 111b Abs. 5; ; AO § 324

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b Abs. 2; StPO § 111b Abs. 5; AO § 324
    Voraussetzungen der Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 116 (Ls.)
  • StV 2008, 241
  • StV 2008, 241 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07
    Die Beschlüsse des Amts und Landgerichts lassen zudem die erforderliche Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Betroffenen und dem Sicherstellungsbedürfnis des Fiskus vermissen, der hier wegen der Höhe des Arrestbetrages besondere Bedeutung zukommt, vgl. BVerfG, Beschluss 2 BvR 1822/04 vom 7.6.2005 - StraFo 2005, 338.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Zwar kann ein fehlendes oder jedenfalls stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis des Geschädigten einer strafprozessualen Arrestanordnung entgegenstehen (OLG Oldenburg, StV 2008, 241, juris Rn. 8).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).

    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (BVerfG a. a. O. S. 338; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Die Gegenmeinung lässt den Umstand der Begehung einer gegen das Vermögen des Geschädigten gerichteten Straftat allein nicht ausreichen, sondern fordert in jedem Einzelfall eine Prüfung unter Abwägung der vorgeworfenen Tat und der sonstigen Umstände, ob die Wiederholung unerlaubter Handlungen, die zu einer Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung führen könnten, zu befürchten ist (BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 11.3.1993 - 1 W 17/93, Rdn. 2 nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192; NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris; OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat, OLGR 2001, 71, Rdn. 5 nach juris m.w.N. zur älteren Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 2007, 388, Rdn. 26 f. nach juris; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575, Rdn. 14 f. nach juris; OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris; MDR 2008, 232, Rdn. 4 nach juris; NStZ 2011, 174, Rdn. 4 nach juris; OLG Oldenburg StraFO 2008, 25, Rdn. 7 nach juris; StraFO 2009, 283, Rdn. 10 nach juris; OLG Rostock OLGR 2005, 969, Rdn. 16 f. nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris; OLGR 2006, 81, Rdn. 20 nach juris; OLG Zweibrücken StraFO 2009, 462, Rdn. 35 nach juris; Mayer aaO. § 111b Rdn. 24; Gercke, aaO. § 111d Rdn. 10; Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 917 Rdn. 3; Drescher, in: MünchKommZPO, 4. Aufl., § 917 Rdn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Finanzbehörde wegen der Vollstreckung von Geldforderungen aufgrund der Regelung in § 324 AO ein eigenes Sicherungsinstrument an die Hand gegeben ist (vgl. LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; OLG Celle wistra 2008, 359; OLG Oldenburg wistra 2008, 119; Odenthal, Verteidigung wider vollstreckungssichernde Vermögensabschöpfung, Festschrift für Hans Dahs 2005 S. 405, 421; a.A. LG Mannheim a.a.O.).

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus gefährdet ist (vgl. OLG Oldenburg wistra 2008, 119, LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215).

  • OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08
    Deshalb kommt angesichts des bestehenden Tatverdachts auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111d Abs. 1, 111b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 StPO in Betracht (vgl. OLG Celle [2. Strafsenat] Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Karlsruhe NStZ 2008, 413; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187).

    Es kann dahinstehen, ob sich die Besorgnis einer Vereitelung der Anspruchserfüllung allein daraus ableiten lässt, dass die Beschuldigte eine Straftat gegen das Vermögen seines Gläubigers begangen haben könnte und daher anzunehmen ist, sie werde sich auch nach der Aufdeckung unredlich verhalten (verneinend etwa OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Köln, NJW-RR 2000, 69; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 150; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1998, 1769).

    Vielmehr hat aufgrund des nachhaltigen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen eine umfassende Abwägung zwischen dem Sicherungsinteresse des Staates und den Eigentumsinteressen der Beschuldigten zu erfolgen (vgl. BVerfG StraFo 2005, 338; OLG Celle, Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

    Überwiegend nimmt die Rechtsprechung an, dass im Rahmen der Gesamtabwägung wegen § 324 AO eine erhebliche Reduzierung des Sicherungsbedürfnisses besteht, die einer strafprozessualen Anordnung entgegenstehen kann (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 413; wohl auch LG Berlin, Wistra 2006, 358; Kunz BB 2006, 1198).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des

    Verfügt der Verletzte dagegen über eigene Sicherungsmöglichkeiten und soll der beantragte Arrest lediglich dazu dienen, ihm Arbeit und Mühe abzunehmen, hat seine Anordnung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

    Eine der Rückgewinnungshilfe dienende strafprozessuale Arrestanordnung kann daher zugunsten des Steuerfiskus regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn eine nach § 324 AO mögliche Arrestanordnung der Finanzbehörde keine ausreichende Sicherung bietet (OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Celle StV 2009, 120 (122); Rogall, in: SK-StPO 4. Aufl., § 111 b Rn. 37 m. w. N.).

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09

    Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren

    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus, vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2007 (StV 2008, 241).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    c) Hinzu treten vorliegend in der Tatbegehung liegende konkrete Umstände (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 11. März 1993 - 1 W 17/93 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 -, , StV 2008, 241; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, , StraFo 2009, 283; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08 -, , StraFo 2009, 462; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - III-2 Ws 636/09 -, ), die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus und der Sozialversicherungskassen gefährdet ist.
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des

    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung oder Rückgewinnungshilfe in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Diese obliegt vielmehr grundsätzlich dem Geschädigten selbst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111, 113; OLG München, Beschluss vom 6. November 2003 - 2 Ws 583-592/03, wistra 2004, 117 -120; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07, StraFo 2008, 25 -26; Nack, aaO., § 111 b Rdn. 18; Malitz, NStZ 2002, 337 ff.; Frommhold, NJW 2004; 1083 ff.; Kiethe/Groeschke/Hohmann, ZIP 2003, 185, 186).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • LG Magdeburg, 11.07.2016 - 24 Qs 66/16

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Voraussetzungen der Anordnung;

  • LG Saarbrücken, 19.03.2008 - 2 Qs 5/08

    Steuerhinterziehung - Keine Rückgewinnungshilfe für Finanzämter

  • LG Halle, 20.08.2008 - 22 Qs 15/08
  • LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 2 Qs 22/08
  • LG Augsburg, 08.04.2008 - 10 Qs 154/08

    Steuerstrafverfahren: Aufhebung des dinglichen Arrests in das Vermögen des

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Rechtsprechung
   OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8305
OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
OLG München, Entscheidung vom 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
OLG München, Entscheidung vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer weiteren Beschwerde im Zusammenhang mit dinglichen Arresten; Weitere Beschwerdemöglichkeit bei erstmaliger Anordnung eines dinglichen Arrestes; Verdacht der Vorteilsannahme in der Dienstausübung als Chefarzt; Zahlungen an einen Chefarzt von ...

  • rechtsportal.de

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • rechtsportal.de

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 389
  • NStZ 2008, 423
  • StV 2008, 241
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
    Die Grundsätze, die der BGH zur Frage der Vorteilsannahme im Rahmen der Drittmitteleinwerbung durch Hochschullehrer aufgestellt hat (BGH NJW 2002, 2801 ff.), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil zum einen der Beschuldigte als städtischer Klinikdirektor nicht mit der Einwerbung von Fördermitteln befasst war und zum anderen seine Tätigkeit im Rahmen des Kommunikationsvereins nicht zu seinen Dienstgeschäften gehörte und auch nicht erkennbar ist, dass dortige Geldzuflüsse gerade im Hinblick auf seine Kliniktätigkeit erfolgt wären.
  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).

    Eine Überlagerung des Begriffs der "Anordnung" durch das Ausreichenlassen eines bloßen Betroffensein würde die unterschiedlichen Wendungen der unter den jeweiligen Ziffern genannten Maßnahmen so stark relativieren, dass dem Begriff der "Anordnung" keine eigenständige Bedeutung mehr zukäme (vgl. OLG München NJW 2008, 389, 390).

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde auch gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidungen (gegen OLG München wistra 2008, 78 ff.).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    § 111b Abs. 3 Satz 3 StPO verlangt für die Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung über die Dauer von zwölf Monaten hinaus - gerechnet ab dem Anordnungszeitpunkt (BGH NStZ 2008, 419; OLG Celle NStZ-RR 2008, 203; OLG München NJW 2008, 389) - das Vorliegen dringender Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen eines späteren Verfalls vorliegen.
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Vielmehr spricht der Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, in denen eine Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft allgemein bejaht wird, dafür, diese auch im Fall der Nr. 3 zuzulassen (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -, ; Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 Ws 545/11 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 Ws 32-35/08 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 310 Rn. 9; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 18 ff., 21; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 310 Rn. 16, 11).
  • OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    Insoweit vermag das Argument, die Formulierung "Anordnung des dinglichen Arrestes" hätte sonst keine eigenständige Bedeutung (vgl. OLG Hamburg a. a. O. unter Bezugnahme auf OLG München, Beschl. v. 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 = NJW 2008, 389 = wistra 2008, 78 = StV 2008, 241 = NStZ 2008, 423), nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Die Frage, ob nach dem durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, 2350, 2352) neu eingefügten § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes eine weitere Beschwerdemöglichkeit eingeräumt ist (so OLG München in NJW 2008, 389; HansOLG Hamburg, 3. Strafsenat, in NJW 2008, 1830 unter in der Urschrift erfolgter Hervorhebung, dass die Nr. 3 nur eine Anordnung dinglichen Arrestes betrifft, obiter in einer Entscheidung zur Unstatthaftigkeit weiterer Beschwerde bei Pfändungen; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 9; Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 111e Rdn. 20) oder ob auch die weitere Beschwerde im Falle der Aufhebung oder der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle in wistra 2008, 359), ist umstritten.
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Der Auffassung, dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff), nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung, folgt der Senat nicht.
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

    Dieser liegt nur vor, wenn durch die vorangegangene erste Beschwerdeentscheidung ein dinglicher Arrest überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt wurde (so auch OLG München, Beschluss v. 12.11.2007 ( 2 Ws 942/07 ), NJW 2008, 389 ff.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

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