Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 140 Abs 2 StPO, § 201 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst a MRK
Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten trotz Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Verteidigers an einen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen ausländischen Angeklagten bei Nichterscheinen des Wahlverteidigers; Fehlende Übermittlung einer in der Sprache des Angeklagten übersetzten Anklageschrift vor der Hauptverhandlung als ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 12.09.2007 - 5405 Ds 505 Js 25289/05
- OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07
Papierfundstellen
- StV 2008, 291
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13
Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sachlage
Einem der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen - ausländischen - Angeklagten ist danach jedenfalls dann ein Verteidiger beizuordnen, wenn seine auf den sprachlichen Defiziten beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung nicht völlig ausgeglichen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, StV 2008, 291). - LG Hamburg, 10.02.2010 - 601 Qs 9/10
Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sachlage bei Aussage gegen Aussage; …
Schließlich bestehen bei der Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, was vorliegend dazu führt, dass die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit des Sach- oder Rechtslage eher geboten ist, als dies sonst der Fall ist (vgl. auch OLG Frankfurt, StV 2008, S. 291 f.). - LG Dortmund, 21.03.2019 - 35 Qs 9/19
Pflichtverteidiger, Dolmetscher, Ausländer, Alkohol
Das wird vielfach bei Ausländern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der Fall sein (OLG Frankfurt StV 2008, 291; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338; LG Kiel StraFo 2004, 381; KG StV 1985, 184: wenn Dolmetscher nicht ausreichend). - LG Frankfurt/Main, 30.06.2018 - 17 Qs 26/17
Pflichtverteiidger, Verständigungsprobleme
Auch in rechtlich und tatsächlich völlig einfach gelagerten Fällen - wie vorliegend - ist eine vollständige und möglichst frühzeitige Information über den Anklagevorwurf in einer dem Angeklagten verständlichen Sprache geboten (OLG Frankfurt, Beschl. v.10.01.2008 - 2 Ss 383/07 -, an. 8, juris, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.06.2005 - 1 Ss 184/04 Rn. 6, juris).