Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 25.02.2008

Rechtsprechung
   KG, 31.10.2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07)   

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https://dejure.org/2007,24578
KG, 31.10.2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07) (https://dejure.org/2007,24578)
KG, Entscheidung vom 31.10.2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07) (https://dejure.org/2007,24578)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07) (https://dejure.org/2007,24578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 244 StGB
    Taschenmesser, gewohnheitsmäßige Mitführung

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 244 Abs. 1 Nr. 1a StPO
    Diebstahl mit Waffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
    Er muss daher das Bewusstsein haben, dass es im Falle eines wenn auch nicht von vornherein für möglich gehaltenen, oder sogar höchst unerwünschten Einsatzes gegen Menschen erhebliche Verletzung verursachen kann (vgl. OLG Schleswig aaO; OLG Celle StV 2005, 336).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
    Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass es sich bei einem zusammengeklappten Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 6, 00 cm um ein gefährliches Werkzeug i. S. von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 266, 268; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (32/06) - OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) handelt.
  • KG, 27.12.2006 - 1 Ss 266/06

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des Beisichführens einer Waffe

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
    Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass es sich bei einem zusammengeklappten Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 6, 00 cm um ein gefährliches Werkzeug i. S. von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 266, 268; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (32/06) - OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) handelt.
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07
    Zwar geht das Amtsgericht zu Recht davon aus, dass es sich bei einem zusammengeklappten Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 6, 00 cm um ein gefährliches Werkzeug i. S. von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 266, 268; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (32/06) - OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) handelt.
  • AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11

    Abgrenzung von einfachem Diebstahl, räuberischem Diebstahl und Diebstahl mit

    Dies versteht sich bei einem Teppichmesser, das der Angeklagte nach seiner unwiderlegten Einlassung bei seiner zum Tatzeitpunkt bereits seit zehn Jahren ausgeübten Erwerbstätigkeit täglich mit sich führt, um die von ihm als Fahrer ausgelieferten Pakete zu öffnen oder andere Verpackungs- und Sicherungsmaterialien durchzuschneiden, nicht von selbst (vergleiche hierzu auch den Beschluss des KG Berlin vom 31.10.2007, 1 Ss 422/07, für ein seit etwa einem Jahr gewohnheitsmäßig mitgeführtes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Subjektiv setzt ein Beisichführen voraus, dass der Täter die Waffe oder das Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07) -, juris).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28162
LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08 (https://dejure.org/2008,28162)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25.02.2008 - 24 Qs 38/08 (https://dejure.org/2008,28162)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 24 Qs 38/08 (https://dejure.org/2008,28162)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98

    Unterschlagung durch Einbehalten der Mietsache. Nichtrückgabe der Mietsache,

    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).

    Von einem erheblichen Wertverlust, der nach der unberechtigten Weiterbenutzung eingetreten sein müsste (OLG Hamm wistra 1999, 112) ist nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis nicht auszugehen.

  • OLG Koblenz, 23.12.1983 - 2 Ss 490/83
    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).

    Da gerade ein Unterlassen außer auf einem Zueignungswillen auch auf den verschiedensten anderen Gründen beruhen kann, muss bei Unterlassungen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden, ob aus dem Verhalten der Schluss auf einen Zueignungswillen gezogen werden kann (vgl. OLG Koblenz StV 1984, 287, 288 m.w.N.).

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).

    Derartige Umstände können z. B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326) oder der Gewaltinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet (LK-Ruß, StGB, 11. Aufl., § 246 Rdnr. 20 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 27.04.2001 - 1 Ss 21/01
    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).
  • LG Potsdam, 01.10.2007 - 24 Qs 28/07

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei Unterlassen der mietvertraglich

    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).
  • OLG Celle, 08.07.1974 - 2 Ss 141/74
    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Derartige Umstände können z. B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326) oder der Gewaltinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet (LK-Ruß, StGB, 11. Aufl., § 246 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • RG, 13.07.1881 - 1709/81

    Ist durch die bloße, ungeachtet der Aufforderung des Berechtigten erfolgte

    Auszug aus LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09

    Manifestation des Zueignungswillens im Rahmen der Unterschlagung

    Denn das festgestellte Verhalten kann auch auf einer das fremde Eigentum nicht in Frage stellenden Nachlässigkeit oder Säumnis beruhen; den Schluss, dass die Angeklagte die Hose ihrem Vermögen einverleiben und sie dem Eigentümer auf Dauer entziehen wollte, lässt es nicht zu (vgl. LG Potsdam in StV 2008, 361 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Entscheidend für die sogenannte Manifestation des Zueignungswillens des Täters ist demnach, dass er den Gegenstand unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen endgültig einverleiben will (OLG Hamm wistra 1999, 112; Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg StV 2001, 577; LG Potsdam NJW 2008, 1607 und StV 2008, 361; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 24. März 2000, 5St RR 309/99, zitiert nach juris).
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