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   OLG Naumburg, 11.06.2008 - 2 Ss 484/07   

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https://dejure.org/2008,24760
OLG Naumburg, 11.06.2008 - 2 Ss 484/07 (https://dejure.org/2008,24760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 2 Ss 484/07 (https://dejure.org/2008,24760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 2 Ss 484/07 (https://dejure.org/2008,24760)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der ordnungsgemäßen Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl von Sachen mit geringem Wert; Einhaltung der gem. § 47 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erforderlichen Begründung zur Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 47 StGB
    Unerläßlichkeit, Freiheitsstrafe begründen

Papierfundstellen

  • StV 2008, 472
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Gleiches gilt im Hinblick auf § 47 Abs. 1 StGB (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2008, 2 Ss 484/07 - zitiert in juris; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189).
  • OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei nur geringem

    Deshalb war hier auch ausnahmsweise keine nur auf die Voraussetzungen von § 47 StGB eingehende gesonderte und von allgemeinen Strafzumessungserwägungen abgesetzte Begründung geboten, wie dies in aller Regel erforderlich ist, vgl. OLG Naumburg, StV 2008, 472.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss 48/09

    Strafzumessung: Kurze Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Das kann etwa bei Taten der Fall sein, die aus prinzipieller rechtsfeindlicher Gesinnung begangen werden oder wenn Umstände festgestellt sind, die ausweisen, dass Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. OLG Naumburg, StV 2008, 472; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 502 jeweils m.w.N. - zum Diebstahl geringwertiger Sachen).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

    Das kann etwa bei Taten der Fall sein, die aus prinzipieller rechtsfeindlicher Gesinnung begangen werden oder wenn Umstände festgestellt sind, die ausweisen, dass Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. Senat a.a.O.; OLG Naumburg, StV 2008, 472; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 502 jeweils m.w.N. - zum Diebstahl geringwertiger Sachen).
  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09

    Voraussetzungen einer Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe setzt daher voraus, dass unter Beachtung dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses die Unverzichtbarkeit einer freiheitsentziehenden Einwirkung im Rahmen einer umfassenden und erschöpfenden Würdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände dargestellt wird (BGH aaO.; KG StV 2007, 35 f.), wobei die Unverzichtbarkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe um so ferner liegt, je geringfügiger die konkrete Tatschuld ist (2. Strafsenat, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ss 484/07, veröffentlicht in StV 2008, 472; OLG Hamburg StV 2007, 305, 306).
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