Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08   

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https://dejure.org/2008,4661
BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08 (https://dejure.org/2008,4661)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2008 - 4 StR 125/08 (https://dejure.org/2008,4661)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08 (https://dejure.org/2008,4661)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zurechenbarkeit der von einem Täter durch Tatbeiträge im Vorfeld einer Deliktsserie geförderten einzelnen Straftaten seiner Tatgenossen; Zusammenfassung der Einzeldelikte einer Tatserie zu einer Tat i.S.d. § 52 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) im Fall der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1
    Konkurrenzen bei Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 275
  • NStZ-RR 2008, 275
  • StV 2008, 576
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr. vgl. nur BGH NJW 2004, 2840 m.w.N.).

    An der normativen Bewertung der damit verbleibenden zwei Taten als gewerbsmäßiger Bandenbetrug im Sinne des § 263 Abs. 5 StGB ändert sich durch die abweichende Konkurrenzbeurteilung nichts (vgl. BGH NJW 2004, 2840).

  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Erfüllt bei einer Deliktsserie, an der mehrere Personen beteiligt sind, ein Beteiligter hinsichtlich aller oder einzelner Taten der Serie sämtliche Tatbestandsmerkmale in eigener Person oder leistet er für alle oder einige Einzelakte zumindest einen individuellen, diese fördernden Tatbeitrag, so sind ihm diese Taten als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Erbringt er im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzeldelikte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die je gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschlüsse vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275; vom 19. August 2010 - 3 StR 221/10).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Täter aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzelakte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden (BGH NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 205/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Zugleich sind ihm hierdurch die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275 mwN).
  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11

    Betrug (erforderliche Feststellungen für die Täuschungshandlung, den Irrtum und

    Im Übrigen wird der neue Tatrichter die Frage der Konkurrenzen für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • BGH, 15.06.2009 - 3 StR 77/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Widerspruchsfreiheit der Feststellungen;

    Die Urteilsgründe lassen jedenfalls in ihrer Gesamtheit erkennen, dass der Angeklagte bei allen Taten auch jeweils individuelle Tatbeiträge leistete, indem er zumindest den jeweiligen "Vorbereitern" und "Closern" konkrekte Tätigkeiten zuwies (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 275 m. w. N.).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Strafzumessung (Aufrechterhalten einer

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, sind ihnen diese Einzeltaten deshalb als tateinheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • LG Berlin, 12.02.2010 - 1 Kap Js 2129/08

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ausnutzen der Arg- und

    Dies (und nicht die Frage, ob der Haupttäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen hat) ist für die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses maßgeblich (vgl. BGH 4 StR 125/08).
  • LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08

    Betrug durch Verkauf überteuerter Immobilien als erhebliche Einnahmequelle;

    Erfüllt er hinsichtlich aller oder einzelner Taten der Serie sämtliche Tatbestandsmerkmale in eigener Person oder leistet er für alle oder einige Einzelakte zumindest einen individuellen, diese fördernden Tatbeitrag, so sind diese Taten tatmehrheitlich begangen (BGH NStZ-RR 2008, 275).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2008 - 3 StR 136/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,5069
BGH, 14.05.2008 - 3 StR 136/08 (1) (https://dejure.org/2008,5069)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2008 - 3 StR 136/08 (1) (https://dejure.org/2008,5069)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08 (1) (https://dejure.org/2008,5069)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 576
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 136/08
    Das Landgericht hätte daher unter den gegebenen Umständen nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB prüfen müssen, ob der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung im Vermögen des Angeklagten nicht mehr vorhanden war und diese deshalb ganz oder teilweise zu unterbleiben hat (vgl. BGHSt 33, 37, 39 f.; BGH NStZ-RR 2003, 75 und 144).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden sind (BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, BGHSt 33, 37, 39 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2003, 75; vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08, StV 2008, 576 f. und vom 21. März 2013 - 3 StR 52/13, StV 2013, 630 f.).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13

    Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene

    Nach dieser Vorschrift kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden ist (BGHSt 33, 37, 39f; BGH NStZ-RR 2003, 75; 2003, 144; StV 2008, 576f).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 378/11

    Strafzumessung (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Täters);

    Das Landgericht hätte deshalb Veranlassung zu der Prüfung gehabt, ob der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung im Vermögen des Angeklagten nicht mehr vorhanden war und sie deshalb ganz oder teilweise zu unterbleiben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08, StV 2008, 576, 577).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 52/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (keine hinreichenden

    Nach dieser Vorschrift kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden sind (BGHSt 33, 37, 39f; BGH NStZ-RR 2003, 75; 2003, 144; StV 2008, 576f).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 225/16

    Anordnung des Verfalls (Absehen von der Anordnung, weil das Erlangte nicht mehr

    Gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden ist (BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, BGHSt 33, 37, 39 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2003, 75; vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08, StV 2008, 576 f. und vom 21. März 2013 - 3 StR 52/13, StV 2013, 630 f.).
  • BGH, 31.03.2010 - 2 StR 536/09

    Erörterungsmangel zu einer möglichen unbilligen Härte beim Verfall von Wertersatz

    Das Landgericht hat weder zu der Frage, ob der Verfall für den Angeklagten eine unbillige Härte wäre (§ 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB), noch zu den Voraussetzungen einer Entscheidung nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB Ausführungen gemacht (vgl. BGHSt 33, 37, 39 f.; BGH NStZ-RR 2003, 75 und 144, 145; StV 2008, 576 f.).
  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 102/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung des Verfalls von Wertersatz

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hätte das Landgericht unter den gegebenen Umständen aber nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Fall 1 StGB prüfen müssen, ob die Wertersatzverfallsanordnung ganz oder teilweise zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, BGHSt 33, 37, 39 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, NStZ-RR 2003, 75, vom 7. November 2002 - 4 StR 247/02, NStZ-RR 2003, 144 und vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08).
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