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   OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08   

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https://dejure.org/2008,34076
OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08 (https://dejure.org/2008,34076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 Ws 197/08 (https://dejure.org/2008,34076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 Ws 197/08 (https://dejure.org/2008,34076)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 377 (Ls.)
  • StV 2009, 120
  • StV 2009, 122
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Die Frage, ob nach dem durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, 2350, 2352) neu eingefügten § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes eine weitere Beschwerdemöglichkeit eingeräumt ist (so OLG München in NJW 2008, 389; HansOLG Hamburg, 3. Strafsenat, in NJW 2008, 1830 unter in der Urschrift erfolgter Hervorhebung, dass die Nr. 3 nur eine Anordnung dinglichen Arrestes betrifft, obiter in einer Entscheidung zur Unstatthaftigkeit weiterer Beschwerde bei Pfändungen; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 9; Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 111e Rdn. 20) oder ob auch die weitere Beschwerde im Falle der Aufhebung oder der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle in wistra 2008, 359), ist umstritten.
  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Die Frage, ob nach dem durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, 2350, 2352) neu eingefügten § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes eine weitere Beschwerdemöglichkeit eingeräumt ist (so OLG München in NJW 2008, 389; HansOLG Hamburg, 3. Strafsenat, in NJW 2008, 1830 unter in der Urschrift erfolgter Hervorhebung, dass die Nr. 3 nur eine Anordnung dinglichen Arrestes betrifft, obiter in einer Entscheidung zur Unstatthaftigkeit weiterer Beschwerde bei Pfändungen; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 9; Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 111e Rdn. 20) oder ob auch die weitere Beschwerde im Falle der Aufhebung oder der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle in wistra 2008, 359), ist umstritten.
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).
  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Denn dann bestehe eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich der Beschuldigte auch künftig unlauter verhalten werde (unter Hinweis auf OLG Hamburg, StV 2009, 122, Rdn. 33 nach juris; KG NStZ-RR 2010, 179 Rdn. 4 nach juris; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 111d Rdn. 17).

    Dies soll jedenfalls regelmäßig (indiziell) zur Bejahung eines Arrestgrundes führen (vgl. BGH WM 1983, 614, Rdn. 14 nach juris; KG NStZ-RR 2010, 179, Rdn. 4 nach juris; OLG Dresden MDR 1998, 795, Rdn. 3 nach juris; OLG Hamburg StV 2009, 122, Rdn. 33 nach juris; LG Halle wistra 2009, 39, Rdn. 8 nach juris; Bittmann/Kühn wistra 2002, 248, 250; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 917 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 917 Rdn. 11), was letztlich bedeutet, dass beim Vorliegen einer vermögensrechtlichen Straftat zwar grundsätzlich ein Arrestgrund angenommen wird, dieser aber durch entgegenstehende Umstände widerlegt werden kann.

  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    Der Senat hat diese Frage bisher offengelassen (StV 2009, 122, 124).
  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20

    Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes;

    Ein Arrestgrund ist indiziert, wenn der Täter sich durch seine Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat und die Tat durch eine betrügerische oder listige Vorgehensweise geprägt war, denn dann besteht eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich der Beschuldigte auch künftig unlauter verhalten wird (Senatsbeschluss vom 27. November 2008, Az.: 2 Ws 197/08, StV 2009, 122 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Rostock, 19.10.2012 - I Ws 254/12

    Dringlicher Arrest im Strafverfahren, Anforderungen an "bestimmte Tatsachen" i.

    Für die Beurteilung der Frage, ob entsprechende Tatsachen vorliegen, ist der aktuelle Ermittlungsstand heranzuziehen (HansOLG, Beschl. v. 27.11.2008 - 2 Ws 197/08, StV 2009, 122).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

    Dahingestellt bleiben kann auch, ob sich der Arrestanspruch in hinreichender Weise jedenfalls dem Akteninhalt entnehmen lässt und ob seine Voraussetzungen auch noch im derzeitigen Stadium des Verfahrens, in dem wegen des Ablaufs von sechs Monaten nunmehr "dringende Gründe" im Sinne des § 111b Abs. 3 Satz 1 StPO für die Anordnung des Wertersatzverfalls gegeben sein müssten, vorliegen (zu den sich grundsätzlich mit fortschreitender Ermittlungsdauer verschärfenden Anforderungen vgl. etwa OLG Hamburg StV 2009, 122; KG, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 Ws 536/13 -).
  • LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10

    Sicherstellung durch dinglichen Arrest im Ermittlungsverfahren:

    Da die Entscheidung auf Grundlage der vollständigen Akten zu ergehen hat, wäre auch die Zurückstellung der Entscheidung zur Heranziehung von nicht vorgelegten Aktenteilen in Betracht gekommen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, Az. 2 Ws 197/08, juris Rn. 28).
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass der Gesetzgeber sich nicht mit einer nach Beteiligten oder An- bzw. Nichtanordnung des Arrestes differenzierenden Ausgestaltung der Statthaftigkeit weiterer Beschwerde befasst, sondern allein den Rechtsmittelschutz des von einem Arrest Betroffenen erörtert hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 2 Ws 197/08, StV 2009, 122 f.).
  • LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22

    Steuerstrafverfahren, Vermögensarrest, Sicherungsbedürfnis, allgemeine

    In solchen Fällen besteht eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass er sich auch künftig unlauter verhalten wird (OLG Hamburg StV 2009, 122; vgl. LR-Schäfer § 111 d Rn. 17 m.w.N. (zu § 111d StPO a. F.)).
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

  • LG Saarbrücken, 20.07.2010 - 2 Qs 17/10

    Höhe des zu arretierenden Vermögens bei einem nach bürgerlichem Recht

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