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   OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08   

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https://dejure.org/2008,17244
OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08 (https://dejure.org/2008,17244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2008 - 1 VAs 20/08 (https://dejure.org/2008,17244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2008 - 1 VAs 20/08 (https://dejure.org/2008,17244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingende Ermessensentscheidung vor Antritt einer Haftstrafe in Bezug auf die Voraussetzungen des Verurteilten für den offenen Vollzug; Ermessensentscheidung einer Vollstreckungsbehörde über die Abweichung von einem Vollstreckungsplan; Ermittlung der zuständigen ...

  • Judicialis

    StVollzG § 8; ; EGGVG § 28

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 357
  • StV 2009, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 4 VAs 3/96
    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Abweichen vom Vollstreckungsplan sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1996, 359; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 173; Senatsbeschluss vom 31. Dezember 2007 - 1 VAs 91/07 -).

    Diese mit dem Vollstreckungsplan als Verwaltungsvorschrift nach allgemeinen Merkmalen getroffene Festlegung der Vollzugszuständigkeit bedeutet für die Verwaltung eine Selbstbindung (OLG Stuttgart, NStZ 1996, 359).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08
    Darüber hinaus beruft er sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2007 - 2 BvR 725/07 -.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der bereits angesprochenen Entscheidung vom 27. September 2007 - 2 BvR 725/07 - ausgeführt, Arbeit sei ein wichtiges Mittel der sozialen Integration.

  • OLG Frankfurt, 19.12.2005 - 3 VAs 50/05

    Strafvollzug: Pflicht der Vollzugsbehörde zur unmittelbaren Ladung in den offenen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Abweichen vom Vollstreckungsplan sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1996, 359; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 173; Senatsbeschluss vom 31. Dezember 2007 - 1 VAs 91/07 -).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08
    Sie reicht grundsätzlich nicht so weit, dass sie nicht erlauben würde, wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen (BVerwGE 70, 127).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 1 VAs 20/08
    Die Selbstbindung durch Verwaltungsvorschriften muss aber ihrerseits verfassungskonform sein und enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, im Einzelfall zu überprüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, für welche die Selbstbindung gedacht war (BVerwGE 100, 335).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2009 - 1 VAs 2/09

    Anspruch auf sofortige Unterbringung im offenen Vollzug unter Abweichung vom

    Der Senat ist also auf die Prüfung beschränkt, ob die Vollstreckungsbehörde von einem zutreffenden und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihm in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (OLG Hamm StV 2009, 204; OLG Naumburg a.a.O.).

    Die Oberlandesgerichte Hamm (StV 2009, 204) und Naumburg (OLGSt StVollzG § 10 Nr. 3) haben sich dem BVerfG angeschlossen.

    Ein Grund gegen das Begehren des Verurteilten könnte in diesem Zusammenhang nur dann gefunden werden, wenn seine Bemühungen erst nach Rechtskraft des Urteils eingesetzt hätten (vgl. OLG Hamm StV 2009, 204, 205); offenbar war dies hier aber nicht der Fall.

  • OLG Saarbrücken, 06.10.2015 - VAs 14/15

    Strafvollstreckung: Rechtsschutz gegen die Festlegung der Reihenfolge der

    Der Senat hat diese Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtsfehlerfrei getroffen wurde, ob also die Vollstreckungsbehörde von einem zutreffenden, insbesondere ausreichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. November 1999 - 2 VAs 52/99 -, juris; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 357; KG StraFo 2012, 337; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, Rn. 10 nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, Rn. 15 nach juris z. B. Senatsbeschlüsse vom 24. April 2013 - VAs 5/13 -, 4. Oktober 2013 - VAs 11/13 -, 3. Juni 2014 - VAs 7/14 -, StV 2015, 375 ff. und vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 28 EGGVG Rn. 10, jew. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.08.2021 - 1 VAs 77/21

    Abweichen vom Vollstreckungsplan; Schutzwürdigkeit eines Arbeitsverhältnisses

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Abweichen vom Vollstreckungsplan sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1996, 359; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 173; Senatsbeschluss 22. April 2008 - 1 VAs 20/08 -, juris).
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