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   KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09   

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https://dejure.org/2009,33589
KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09 (https://dejure.org/2009,33589)
KG, Entscheidung vom 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09 (https://dejure.org/2009,33589)
KG, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09 (https://dejure.org/2009,33589)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Absehen von der Vollstreckung nach § 456a Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 594
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08
    Eine Heilung des Zustellungsmangels im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugang des Bescheides nach § 189 ZPO ist ausgeschlossen, da die Anwendung dieser Bestimmung einen - hier nicht gegebenen - Zustellungswillen voraussetzt (vgl. BGH NJW 2003, 1193; Senat, Beschluß vom 7. Februar 2008 - 1 VAs 83/07 - BayObLG NJW 2004, 3722).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
    Auszug aus KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08
    Sie heben zwar zu Recht die Schwere der Schuld des Betroffenen und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung hervor (vgl. KG, Beschluß vom 7. Juli 2006 - 4 VAs 48/06 - OLG Hamburg StV 1996, 328 mwN).
  • OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15

    Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde;

    Die Entscheidungen enthielten zudem keine Erwägungen zu der Frage, inwieweit mit fortschreitender Dauer der Strafvollstreckung das öffentliche Interesse an deren Fortsetzung gegenüber den persönlichen Belangen des Verurteilten an Gewicht verliert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2012 - 4 VAs 10/12, 4 VAs 10/12- 161 Zs 2709/11 -, und StV 2009, 594).

    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (KG StV 2009, 594; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2008, Az.: 1 VAs 11/08; zitiert nach juris).

  • KG, 09.03.2012 - 4 VAs 10/12

    Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde

    Die Vollstreckungsbehörde muss bei der Entscheidung erkennen lassen, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die Entscheidung maßgeblich waren (vgl. KG StV 2009, 594; Senat aaO).

    Auch der Umstand, dass mit fortschreitender Dauer der Strafvollstreckung das öffentliche Interesse an deren Fortsetzung gegenüber den persönlichen Belangen des Verurteilten an Gewicht verliert (vgl. KG StV 2009, 594), hat nicht erkennbar Eingang in die Abwägung gefunden.

    Er darf die nach § 456a StPO der Vollstreckungsbehörde vorbehaltene Ermessensentscheidung nicht durch eigene Bewertungen oder Vorstellungen ersetzen (vgl. KG StV 2009, 594).

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13

    Absehen von der weiteren Vollstreckung bei einem Ausländer; (Un-) Maßgeblichkeit

    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich gewesen sind (KG StV 2009, 594; OLG Hamm B. vom 06.11.2012, 1 VAs 104/12 in [...]).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Eine eigene Sachentscheidung des Gerichts kommt allerdings ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Ermessen der Justizbehörde "auf Null" reduziert ist, wenn also nach Aktenlage nur eine bestimmte Entscheidung rechtmäßig wäre und das Bekanntwerden neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, nicht mehr zu erwarten ist (vgl. hierzu: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2016, 2 VAs 26/15, juris Rn. 56; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 2010, 2 VAs 19/10, juris Rn. 13; eine Ermessensreduzierung "auf Null" im konkreten Fall verneinend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019, 4 VAs 6/19, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 27. Januar 2009, 1 VAs 2/09, juris Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 K 266/09

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung;

    2 Ws 644-645/08, StraFo 2009, 219,.
  • KG, 26.10.2015 - 151 AR 38/15

    Beschwerde gegen Ablehnung der Übertragung der Vollstreckung an einen anderen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft auch wird beachten müssen, dass mit fortschreitender Dauer der Strafvollstreckung das öffentliche Interesse an deren Fortsetzung gegenüber den persönlichen Belangen des Verurteilten zunehmend an Gewicht verliert (vgl. KG StV 2009, 594).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2010 - 2 VAs 19/10

    Anforderung an eine Entscheidung nach § 456a StPO; Ermessensreduzierung auf Null

    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich gewesen sind (KG StV 2009, 594; OLG Hamm B. vom 20.03.2008, 1 VAs 11/08 in juris).
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