Rechtsprechung
BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 169 GVG; § 238 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 6 StPO
Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (notwendiger Zwischenrechtsbehelf bei sitzungspolizeilicher Entfernung von Zuhörern aus dem Gerichtssaal durch das Gericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens durch Entfernung einzelner Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 238 Abs. 2 § 338 Nr. 6; GVG § 176
Erforderlichkeit einer Beanstandung nach Ausschluss einzelner Personen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 582
- StV 2009, 680
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62
Mitschreiben durch Zuhörer
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08
Zu der nach § 338 Nr. 6 StPO i.V.m. §§ 176 ff GVG erhobenen Verfahrensrüge bemerkt ergänzend der Senat: Zwar ist der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann verletzt, wenn einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 24, 329, 330; 18, 179, 180). - BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08
Zu der nach § 338 Nr. 6 StPO i.V.m. §§ 176 ff GVG erhobenen Verfahrensrüge bemerkt ergänzend der Senat: Zwar ist der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann verletzt, wenn einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 24, 329, 330; 18, 179, 180).
- BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im …
Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21;… SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17;… KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282;… aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., 6 7 § 176 Rn. 2, 48 f. mwN;… KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98). - KG, 27.05.2010 - 4 Ws 61/10
Strafverfahren: Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen
Denn soweit sitzungspolizeiliche Maßnahmen die Verteidigung des Angeklagten unzulässig beschränken, die wahrheitsgemäße Ermittlung des Sachverhalts gefährden oder die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzen, ist ihre Rügefähigkeit im Rahmen der Revision - soweit eine Maßnahme trotz ihrer sitzungspolizeilichen Natur Sachleitung ist, nach Beanstandung der Anordnung des Vorsitzenden und Herbeiführung einer Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO - anerkannt (vgl. BGH NStZ 2008, 582; NJW 1962, 1260). - BGH, 14.05.2013 - 1 StR 122/13
Sitzungspolizei (Ausschluss von "Nichtstörern"; Rügepräklusion: …
Soweit die Revision die sitzungspolizeilich angeordnete Entfernung sämtlicher Zuhörer mit Ausnahme der Pressevertreter als Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet, da insoweit auch "Nichtstörer" von der Räumung betroffen gewesen seien, stellt dies wegen der Berührung des Grundsatzes der Öffentlichkeit eine sachleitende Maßnahme im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO dar (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582;… Schneider in KK StPO, 6. Aufl., § 238 Rn. 14;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21).
- OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde …
Ein Verständnis von der grundsätzlichen Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Verfügungen liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des/der Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, NStZ 2008, 582, LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21). - OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23
Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit; …
So ist z.B. inzwischen in der Rechtsprechung anerkannt, dass entgegen der früher herrschenden Meinung auch gegen Maßnahmen der Sitzungspolizei die Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO möglich ist, wenn schlüssig dargetan wird, dass eine solche Maßnahme ausnahmsweise über die mit ihr bezweckte Abwehr einer Störung hinaus unzulässig in Verfahrensrechte eines Beteiligten eingreift ( BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 StR 122/13 -, juris). - BGH, 13.10.2015 - StB 11/15
10 AZR 63/14
Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21;… SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17;… KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282;… aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 176 Rn. 2, 48 f. mwN;… KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
Rechtsprechung
BGH, 09.12.2008 - 3 StR 443/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 6 StPO; § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 247 StPO
Ausschließung der Öffentlichkeit (Gerichtsbeschluss; Anordnung des Vorsitzenden; erneute Vernehmung eines Zeugen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 4
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Ausschluss der Öffentlichkeit bei wiederholter Zeugenvernehmung
Verfahrensgang
- AG Hannover, 26.10.2006 - 276 Gs 77/06
- BGH, 09.12.2008 - 3 StR 443/08
- LG Hannover, 12.06.2009 - 33a KLs 3754 Js 88878/06
- LG Hannover, 15.06.2009 - 33 KLs 4/09
- LG Hannover, 11.11.2010 - 33 KLs 4/09
- BGH, 06.09.2011 - 3 StR 131/11
- OLG Oldenburg, 19.11.2012 - 1 Ws 667/12
- OLG Oldenburg, 27.11.2012 - 1 Ws 667/12
- OLG Oldenburg, 09.10.2013 - 1 Ws 544/13
- BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 286
- StV 2009, 680
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.2007 - 3 StR 410/07
Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 3 StR 443/08
Denn wenn derselbe Zeuge in der laufenden Hauptverhandlung nochmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden soll, ist grundsätzlich gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG ein neuer Gerichtsbeschluss erforderlich und mithin eine Anordnung des Vorsitzenden, in der auf einen vorausgegangenen Ausschließungsbeschluss Bezug genommen wird, nicht ausreichend (BGH StV 2008, 126f.).Es liegt auch nicht die von der Rechtsprechung des BGH anerkannte Ausnahme von der Notwendigkeit eines erneuten Gerichtsbeschlusses vor (BGH StV 2008, 126, 127; BGH NStZ 1992, 447).
- BGH, 17.08.2011 - 5 StR 263/11
Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschließung bei der neuerlichen Vernehmung eines …
Doch wenn derselbe Zeuge in der laufenden Hauptverhandlung nochmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden soll, ist grundsätzlich gemäß §§ 171b, 174 Abs. 1 Satz 2 GVG ein neuer Gerichtsbeschluss erforderlich und mithin eine Anordnung des Vorsitzenden, in der auf einen vorausgegangenen Ausschließungsbeschluss Bezug genommen wird, nicht ausreichend (vgl. BGH NStZ 1992, 447; 2008, 476; 2009, 286, 287; NStZ-RR 2009, 213, 214). - BGH, 05.06.2018 - 5 StR 159/18
Erneute Vernehmung eines Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (neuer …
Soll - wie hier - derselbe Zeuge in der laufenden Hauptverhandlung nochmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden, ist grundsätzlich ein neuer Gerichtsbeschluss nach § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG erforderlich; er kann nicht durch eine Anordnung des Vorsitzenden ersetzt werden, in der auf einen vorausgegangenen Ausschließungsbeschluss Bezug genommen wird (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 443/08, NStZ 2009, 286; vom 3. März 2009 - 3 StR 584/08, NStZ-RR 2009, 213, 214; vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11, StV 2012, 140). - BGH, 03.03.2009 - 3 StR 584/08
Zeugenvernehmung; Ausschluss der Öffentlichkeit; Öffentlichkeitsgrundsatz; …
Damit ist ihre Vernehmung abgeschlossen gewesen und ihre weitere Vernehmung am darauffolgenden Hauptverhandlungstag in nichtöffentlicher Sitzung hat einen neuen Gerichtsbeschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG erfordert (vgl. BGH NStZ 1992, 447 und 2008, 476; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 443/08).
Rechtsprechung
BGH, 03.09.2009 - 3 StR 156/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 257c StPO
Verständigung (Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich der örtlichen Unzuständigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis nach Verständigungen im Strafverfahren
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis nach Verständigungen im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2009, 680
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08
Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der …
Auszug aus BGH, 03.09.2009 - 3 StR 156/09
Dies folgt aus dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl I 2353), das - entgegen früheren Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren (vgl. § 337 Abs. 3 StPO Diskussionsentwurf BMJ, Stand: 22. März 2006; ebenso Gesetzesantrag Niedersachsen BRDrucks. 235/06) - nach einer solchen Verfahrensbeendigung keine Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis vorsieht (BGH, Beschl. vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08).
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …
a) Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353), mit dem § 257c StPO und weitere, die Verständigung in Strafsachen betreffende Bestimmungen in die Strafprozessordnung eingefügt worden sind, sieht nach einer derartigen Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens keine Beschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 257c Rn. 32a; Weider in Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, 155 f., 160 f.).Er vermag sich der dort vertretenen Ansicht - jedenfalls vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung - nicht anzuschließen und hält an seiner Auffassung fest, dass dem Angeklagten die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen uneingeschränkt erhalten bleibt, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juni 2010 - 4 StR 73/10, NStZ-RR 2010, 383; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, NJW 2011, 2377).