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   OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10   

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OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,17072)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.02.2010 - 1 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,17072)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 1 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,17072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 324
  • StV 2010, 644
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10
    Eine Anordnung ist gesetzwidrig, wenn sie nicht hinreichend bestimmt, im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27; OLG Jena NStZ 2006, 39; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 453 Rz. 12).

    Eine darüber hinaus teilweise geforderte nähere Ausgestaltung der Therapie hinsichtlich der Häufigkeit der wahrzunehmenden Termine und der Gesamtdauer der Maßnahme durch das Gericht (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27, 28) ist hingegen abzulehnen.

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10
    Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68f StGB hat nämlich die Aufgabe, gefährliche oder rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28, 29).
  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10
    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (OLG Hamm NStZ-RR 2009, 260; OLG Dresden, StV 2008, 317).
  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10
    Eine Anordnung ist gesetzwidrig, wenn sie nicht hinreichend bestimmt, im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27; OLG Jena NStZ 2006, 39; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 453 Rz. 12).
  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 2 Ws 12/00

    Teilnahme an einer Therapie zur Aufarbeitung einer Sexualproblematik

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10
    Sowohl Behandlungsintervall als auch -dauer sind abhängig von der aufzuarbeitenden Problematik und dem Verlauf der Therapie, weshalb die diesbezügliche Entscheidung dem jeweiligen Therapeuten überlassen bleiben muss (OLG Hamm NStZ 2000, 373; Schneider in Leipziger Kommentar, StGB, § 68b Rz. 9).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10
    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (OLG Hamm NStZ-RR 2009, 260; OLG Dresden, StV 2008, 317).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Die inhaltliche Ausgestaltung der Weisung ist hinreichend bestimmt, da die Art der Therapie sowie der Zeitraum, innerhalb dessen die Therapie anzutreten ist, festgelegt wird (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 - III-2 Ws 320/10 mwN; OLG Sachsen-Anhalt, NStZ-RR 2010, 324; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 27 f und NStZ-RR 2003, 199 f.; OLG Oldenburg, RuP 2008, 70, zitiert nach juris; Ostendorf, aaO, § 68 b, Rn 5 mwN).

    Darüber, ob das Bestimmtheitsgebot eine noch weitergehende gerichtliche Ausgestaltung der Therapieweisung dahingehend erfordert, dass auch die Art und Häufigkeit der Therapiesitzungen vom Gericht festzulegen sind, besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Uneinigkeit (dafür Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 68 b, Rn 22 mwN; OLG Oldenburg und OLG Frankfurt jew. a.a.O.; dagegen Ostendorf, aaO, § 68 b, Rn 5 m.w.N.; OLG Sachsen-Anhalt, NStZ-RR 2010, 324; erkennender Senat, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 2 Ws 12/00 = NStZ 2000, 373).

  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer

    Auch die Weisung, die Behandlung nicht ohne ärztliche Bescheinigung zu beenden, mithin ordnungsgemäß abzuschließen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09; Anm. des Senats: s. a. OLG Hamm NStZ 2000, 373; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324 ).'.
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Die inhaltliche Ausgestaltung der Weisung ist hinreichend bestimmt, da die Art der Therapie sowie der Zeitraum, innerhalb dessen die Therapie anzutreten ist, festgelegt wird (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 - III-2 Ws 320/10 mwN; OLG Sachsen-Anhalt, NStZ-RR 2010, 324; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 27 f und NStZ-RR 2003, 199 f.; OLG Oldenburg, RuP 2008, 70, zitiert nach juris; Ostendorf, aaO, § 68 b, Rn 5 mwN).

    Darüber, ob das Bestimmtheitsgebot eine noch weitergehende gerichtliche Ausgestaltung der Therapieweisung dahingehend erfordert, dass auch die Art und Häufigkeit der Therapiesitzungen vom Gericht festzulegen sind, besteht in Rechtsprechung und Schrifttum Uneinigkeit (dafür Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 68 b, Rn 22 mwN; OLG Oldenburg und OLG Frankfurt jew. a.a.O.; dagegen Ostendorf, aaO, § 68 b, Rn 5 m.w.N.; OLG Sachsen-Anhalt, NStZ-RR 2010, 324; erkennender Senat, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 2 Ws 12/00 = NStZ 2000, 373).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Das wäre aber erforderlich gewesen, weil der Antragsgegnerin sowohl hinsichtlich der Gründe, die einer Zulassung zum offenen Vollzug entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 JVollzGB III BW), als auch der Auswahl der einem Gefangenen anzubietenden Behandlungsmaßnahmen, ungeachtet ob die Verpflichtung hierzu aus §§ 33, 36 JVollzGB III BW (KG NStZ 2006, 699; NStZ-RR 2013, 189; OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.1993 - 1 Vollz (Ws) 99/93, juris - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 58 StVollzG) oder unmittelbar aus dem in §§ 1 und 2 Abs. 3 und 4 JVollzGB IIII BW festgeschriebenen Resozialisierungsgebot (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595) abzuleiten ist, ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum eingeräumt ist (BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG StV 2010, 644; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., StVollzG § 10 Rn. 7 - jeweils zu der insoweit inhaltlich mit § 7 JVollzGB III BW identischen Vorgängervorschrift des § 10 StVollzG; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG NStZ 2006, 699 - zu Behandlungsmaßnahmen).
  • KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15

    Anforderungen an Vollzugsplan, Voraussetzungen für Vollzugslockerungen

    Die Strafvollstreckungskammer hat zwar zu Recht angenommen, dass bei der Prüfung, ob ein Gefangener den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt (§ 10 Abs. 1 StVollzG) und ob im Einzelfall Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorliegt (§ 11 Abs. 2 StVollzG), der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320 - juris Rdn. 8 ff.; OLG Hamburg StV 2005, 564; NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179; Senat StV 2010, 644; NStZ 2006, 695, 696; Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 312/13 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 StVollzG Rdn. 15 ff.).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 3 Ws 301/17

    Widerruf; Strafaussetzung; Bestimmtheit; Therapieweisung

    Nur so können Verstöße einwandfrei festgestellt werden (vgl. Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 11 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 3 Ws 528/03 - NStZ-RR 2003, 199; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 1 Ws 78/10 - NStZ-RR 2010, 324; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - I Ws 373/11 - BeckRS 2012, 02357).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 4 Ws 387/22

    Bewährungshilfe: Kompetenz für Bestimmung der Einbestellungsfrequenz

    Die gerichtliche Befugnis zur Erteilung von Weisungen auf die Bewährungshelferin oder den Bewährungshelfer zu delegieren, ist daher, jedenfalls insoweit, als nicht nur die Festlegung des konkreten Zeitpunkts, sondern - wie hier - auch diejenige der Anzahl und der Häufigkeit von Einbestellungen in das Ermessen der Bewährungshilfe gestellt werden, unzulässig (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 1 Ws 78/10 -, juris Rn. 18; BGHSt 58, 74; Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68b Rn. 12 m.w.N.; vgl. in der Tendenz auch BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Hierzu bestünde mit Blick auf deren notwendige Bestimmtheit Anlass (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 29. Januar 2014, III-2 Ws 39/14; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324; OLGMünchen NStZ 2011, 94; OLG Rostock NStZ-RR 2011, 220).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Für die Annahme einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr im Sinne des § 51 Abs. 4 PsychKHG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernstlich zu befürchten ist, der Gefangene werde die Lockerung zu einer Flucht nutzen oder zur Begehung einer Straftat missbrauchen (KG StV 2010, 644; OLG K. StRR 2008, 76 zur Fluchtgefahr).
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